Was ist eigentlich der aktuelle Stand zum Thema Studiengebühren? Ich finde bei google immer nur mehrere Monate alte Artikel mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ("es soll, es wird, es ist geplant"). Sind diese mittlerweile in Kraft getreten? Muss man für das Wintersemester 2008 noch Studiengebühren zahlen oder nicht? 500 Euro oder 375 Euro? Gibt es Sonderregelungen für Langzeitstudenten?
Auch auf der
offiziellen Seite gibt es noch keine definitive Aussage. "Sobald es zu den neuen Regelungen ab dem Wintersemester 2008/09 verbindliche Informationen gibt, werden sie an dieser Stelle bekannt gegeben."
Sorry für die blöde Frage, danke für Eure Antworten.
Hi,
ja ich hab mich vor kurzem das gleiche gefragt und bin dann auch nur bis zu dieser offiziellen Seite gelangt. Hoffentlich kommt da bald mal was.. Wäre ja schon interessant zu wissen, ob man jetzt bald 500€ ausgeben muss oder nicht :X
Noch hat die Bürgerschaft nichts beschlossen, warscheinlich tut sich das aber im September. Wenn sie das tut gilt die neue Regelung, ansonsten gilt die alte.
Den Gesetzesentwurf mit der neuen Regelung gibt es in einer kommentierten Form beim AStA:
http://www.asta-uhh.de/fileadmin/user_upload/Kommentierung-des-Hochschulgesetzes.pdfDazu gibt es noch einen Änderungsantrag von CDU und GAL, der im Ausschuss beschlossen wurden, nach dem Studierende die in der Selbstverwaltung tätig waren die Gebühren für zwei zusätzliche Semester gestundet bekommen können.
Update auf
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/StudG.htmlDie in der Diskussion befindlichen Änderungen der gesetzlichen Regelungen über die Erhebung der Studiengebühren werden aller Voraussicht nach erstmalig zum Wintersemester 2008/09 in Kraft treten.
Für das Sommersemester 2008 werden die Studiengebühren daher in jedem Fall in der bisherigen Höhe wie bisher zum 15.06.2008 fällig!
Da der 15.06. auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Zahlfrist kraft Gesetzes allerdings bis zum 16.06.2008.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat einen ersten Überblick über die wichtigesten Änderungen zu den Studiengebühren ab WiSe 2008/09 zur Verfügung gestellt (mehr…).
Verbindliche Einzelheiten (einschl. des Zahlungstermins) werden Ihnen später (frühestens nach Semesterbeginn) gesondert mitgeteilt. Eine Zahlung der Studiengebühren des WiSe 2008/09 zum 01.10.2008 ist in diesem ersten Verfahren nicht vorgesehen.
Die in der Diskussion befindlichen Änderungen der gesetzlichen Regelungen über die Erhebung der Studiengebühren werden aller Voraussicht nach erstmalig zum Wintersemester 2008/09 in Kraft treten.
Eine Zahlung der Studiengebühren des WiSe 2008/09 zum 01.10.2008 ist in diesem ersten Verfahren nicht vorgesehen.
Das hört sich doch sehr gut an! [23]
Dann muesste ja der sog. "Dauerbescheid" irgendwie aufgehoben werden und ein neuer Gebuehrenbescheid verschickt werden, oder? Und um meine Frage nochmal anders zu stellen: Muss solange nicht aktiv werden, bis ich eine Zahlungsaufforderung bekomme?
Nein, mit der Logik musst Du weiterhin 500Euro überweisen.
Hat jemand den genauen Gesetzeslaut? Ich wills immernoch nicht wahr haben, dass die Ausnahmeregelung für Studierende "aus Leistungsgründen" wegfällt.
Nein, mit der Logik musst Du weiterhin 500Euro überweisen.
Ich habe bisher nicht einen Cent bezahlt und wuerde das auch weiterhin tun :P
Dann muesste ja der sog. "Dauerbescheid" irgendwie aufgehoben werden und ein neuer Gebuehrenbescheid verschickt werden, oder? Und um meine Frage nochmal anders zu stellen: Muss solange nicht aktiv werden, bis ich eine Zahlungsaufforderung bekomme?
Es wird einen neuen Gebührenbescheid geben. Wahrscheinlich wird das auch kein Dauerbescheid werden, weil man ja dann jedes Semester neu entscheiden kann, ob man die Gebühren sofort zahlen will, oder die Stundung in Anspruch nehmen will.
Ich wills immernoch nicht wahr haben, dass die Ausnahmeregelung für Studierende "aus Leistungsgründen" wegfällt.
Wie hat denn die in der Praxis ausgesehen?
Die Studiengebühren sind mit der Immatrikulation oder mit der Rückmeldung fällig, ohne dass es eines Bescheids bedarf.
Neu ist übrigens auch, dass man exmatrikuliert werden kann, wenn man
Bibliotheksgebühren nicht zahlt!
Neu ist übrigens auch, dass man exmatrikuliert werden kann, wenn man
Bibliotheksgebühren nicht zahlt!
Jein, vorher war es so, dass man exmatrikuliert werden musste, wenn man Bibliotheksgebühren nicht gezahlt hat.