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Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung

Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung 2008-08-14 08:18
Anonymer User
…das Beste ist, dass man bei der Anmeldung noch eine amtl. beglaubigten Kopie des ABIzeugnis einreichen musst. WARUM? Hat man den Bachelor ohne den Abi gemacht? Wollen die uns nur nochmal zeigen, wie inkompetent die Verwaltung ist? Jetzt darf ich nochmal zur meinen alten Schule fahren und eine Kopie besorgen! Danke! Für alle Fälle noch mein Realschulabschlußzeugnis und von der Grundschule….

RE: Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung 2008-08-14 09:54
T
Jetzt darf ich nochmal zur meinen alten Schule fahren und eine Kopie besorgen!
wenn du das original hast, kannst du auch selber eine kopie machen und sie im einwohnermeldeamt beglaubigen lassen.

RE: Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung 2008-08-14 10:17
theorinix
… WARUM? Hat man den Bachelor ohne den Abi gemacht? Wollen die uns nur nochmal zeigen, wie inkompetent die Verwaltung ist? …

Mit dem Master könnte jemand in Hamburg beginnen, der nicht einmal in Deutschland seinen Bachelor gemacht hat. Gekaufte Zeugnisse hat es ja auch schon gegeben…

Ich nehme an, dass die STiNE-Programmierer mindestens übervorsichtig sind, und  
ob das von der UNI als Vorgabe kam, wissen wir ja auch nicht.

RE: Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung 2008-08-14 10:28
Anonymer User
Ich nehme an, dass die STiNE-Programmierer mindestens übervorsichtig sind, und  
ob das von der UNI als Vorgabe kam, wissen wir ja auch nicht.

Ne, diesmal stammt der ANtrag von der Uni! Stine hat das da nur reingesetzt!

Und irgendwo steht da geschrieben, dass man eine beglaub. Kopie nicht vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen kann.

RE: Uni Hamburg sorgt für Verwirrung bei Online-Zulassungen -> MASTERanmeldung 2008-08-14 11:19
rothose86
Und irgendwo steht da geschrieben, dass man eine beglaub. Kopie nicht vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen kann.

Wenn die Kopie beglaubigt ist, warum dann nochmal bestätigen lassen?


Also, falls du das Original hast, kannste (wie T bereits sagte) dass vom Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen. Habe ich auch so gemacht.