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Herstellergarantie : Defekte Festplatte

Herstellergarantie : Defekte Festplatte 2008-07-18 15:49
Stefan1971HH
Hallo alle,
Die Festplatte, über die ich schon im Hardwareforum berichtet hatte, habe ich letztlich doch zuückgegeben.
Der Händler (Pro Markt Online) empfiehlt auf seiner Homepage, dass man sich bei Reklamationen direkt an den Hersteller wenden soll (in meinem Fall: Western Digital).

Das habe ich getan und einen sog. Vorab-austausch in die Wege geleitet, d.h., ich habe unter Angabe meiner Kreditkartennummer eine Austauschplatte bekommen, ohne die alte zuvor einzuschicken; dies müsste ich nun innerhalb eines Monats nachholen, sonst würde die Karte belastet.
Problem: Diese Austauschfestplatte ist äusserlich so lädiert, dass ich sie gar nicht erst in Betrieb genommen habe. Dies wiederum habe ich wiederholt bei Western Digital reklamiert, aber keine Antwort mehr bekommen (etwa drei Wochen her).

Daraufhin habe ich mich an den Händler gewendet und die komplette Vorgeschichte dargelegt. Der Mitarbeiter des Pro Markt Kundenservice hat mich dann aufgefordert, die Platte dort einzuschicken mit und eine schriftliche Zusammenfassung beizufügen. So ist es geschehen. Dennoch kam die Platte heute vom Händler unbearbeitet zurück, und im Begleitschreiben hiess es, da ich schon vom Hersteller das Austauschgerät bekommen hätte (das ich natürlich auch zurückgeben würde), könne ich die Angelegenheit jetzt nicht mehr über Pro - Markt abwickeln.
Pro Markt hätte versucht, die eingesandte Platte an den Hersteller zu übergeben, was dieser aber verweigert hätte, da anhand der Seriennummer erkennbar gewesen sei, dass es dieselbe Platte ist, die ich schon direkt beim Hersteller reklamiert hatte.

Ist der Händler tatsächlich durch meinen vergeblichen Versuch, es über die Herstellergarantie abzuwickeln, von seiner Gewährleistungspflicht entbunden? Es hat ja wohlgemerkt keinerlei Reparaturversuche o.ä. and der ersten Platte gegeben.

Die fatale Konsequenz ist bis jetzt jedenfalls, dass ich mit zwei defekten Festplatten dastehe, die ich beide bezahlt habe, bzw. noch bezahlen soll, weil Western Digital für die zweite Platte meine Kreditkarte belasten wird.

verzweifelte Grüsse,

Stefan

RE: Herstellergarantie : Defekte Festplatte 2008-07-18 19:26
mezzomix
Der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler besteht natürlich weiterhin.
Bedenke jedoch, dass nur innerhalb der ersten sechs Monate die Beweislast, dass
es sich nicht um einen bei Kauf vorliegenden Fehler handelt, beim Verkäufer liegt.

Und dem Hersteller würde ich auf jedenfalls zuerst einmal die Austauschfestplatte
zurückschicken. Damit hat er dann keinen Grund, Deine Kreditkarte zu belasten.

Sollte die Festplatte nun nicht älter als sechs Monate sein, so würde ich mich
dann an den Händler wenden. Anderenfalls würde ich beim Hersteller um erneute
Zusendung einer (hoffentlich dann einwandfreien) Ersatzfestplatte bitten.

RE: Herstellergarantie : Defekte Festplatte 2008-07-18 21:14
Stefan1971HH
Hallo,
Ich hatte die Platte Mitte Januar gekauft; mittlerweile sind die sechs Monate also abegelaufen;zum Zeitpunkt der Reklamation beim Händler waren Sie es aber noch nicht.

Der Händler sagt, er nun kann in der Sache nichts mehr machen, als mich an den Hersteller zu verweisen; der Hersteller reagiert auf meine Mails nicht. Ich sehe nicht recht ein, die Platte auf meine Kosten zurückzuschicken; vielleicht würde sie nicht einmal angenommen, wenn die Sache nicht vorher per Mail entsprechend geregelt ist. Habe jetzt dem Händler mit Anwalt gedroht; vielleicht sollte ich auch mal beim Verbraucherschutz fragen, wie ich vorgehen kann.

Gruss,

Stefan