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Selbstständigkeit als Student

Selbstständigkeit als Student 2008-06-18 11:53
Floh
Hallo liebe Leute, also ich will mich neben dem Studium selbstständig machen. Nun hoffe ich das ihr meine offenen Fragen beantworten könnt und/oder euch noch Sachen einfallen die ich hier nicht geschrieben und evtl. nicht bedacht habe.

Die Richtung in der ich was machen möchte, wäre Computerkurse zu geben und/oder kleinere Reparaturen zu erledigen.
Soweit dazu.

Als erstes muß ich ja zum Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe eröffnen (kosten so 10€ - 45€ laut wikipedia)
und dann zum Finanzamt und mir eine Steuer-Identifikationsnummer holen.

Frage:
Kann ich schon arbeiten auch wenn ich noch keine Steuernummer nachweisen kann? Kann ich es einfach nachreichen?

Der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag liegt bei 7.664€ im Jahr (oder hat der sich schon wieder geändert?).

Laut dem was ich im Internet gefunden hab, kann ich mich auf dem Gewerbeamt zwischen:
1.) Kleinunternehmerregelung (reine Bruttokasse)
und der
2.)Normalen Regelung (Vorsteuerabzug)
entscheiden.

Bei der Kleinunternehmerregelung muß ich doch jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung mit diesem "Elster" Programm an das Finanzamt schicken. Also doch ein direkter Nachweis des Verdienstes des letzten Monats. Oder? Und wenn ich im ersten Jahr nicht mehr als 17.500€ und ab dem 2ten Jahr nicht mehr als 50.000€ verdiene, gelte ich doch als Kleinunternehmer.

Frage:
Muß ich das jedes Jahr selber berechnen ob ich da hineinfalle oder macht es das Finanzamt?
Wie verträgt sich das den mit dem Einkommenssteuergrundbetrag? Oder ist der nur für Privatpersonen?

Zu 2, da ich nicht als Händler auftreten möchte, wäre das doch für mich unwichtig oder?

Frage:
Wenn ich nichts/kaum verdient habe in dem Monat und ich mache eine Anschaffung die größer ist, bekomme ich doch zumindest die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder. Wie wird das den geregelt?

Frage:
Wie sieht es mit einer Berufshaftpflichtversicherung aus? Sollte man sowas abschließen? Und wie teuer würde sowas werden?

Mit meiner Krankenkasse hab ich schon gesprochen und die meinten das ich max. bis zu 18 Stunden pro Woche arbeiten darf, solange Falle ich noch in den Studententarif.

Und das ich ein Geschäftskonto eröffnen sollte, damit auch alles gegenüber dem Finanzamt klar und deutlich ist, hab ich auch vor.

So, ich hoffe ihr könnt mir helfen. :-)

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-18 12:42
Fred
Die Richtung in der ich was machen möchte, wäre Computerkurse zu geben
Was genau meinst Du damit?

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-18 13:40
TriPhoenix
Vorab: gute Websiete, die mir viel durchgeholfen hat: http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html

Als erstes muß ich ja zum Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe eröffnen (kosten so 10€ - 45€ laut wikipedia)
und dann zum Finanzamt und mir eine Steuer-Identifikationsnummer holen.
Gewerbe anmelden nur, wenn es ein gewerblicher Beruf ist. Ob er das ist, kann dir wohl am ehesten das Finanzamt sagen. Freiberufler sein kann günstiger sein, aber die Entscheidung fällt eben das Finanzamt. Aus Erfahrung kann ich sagen: die grübeln auch manchmal ne ganze Weile drüber, was du bist ;)

Laut dem was ich im Internet gefunden hab, kann ich mich auf dem Gewerbeamt zwischen:
1.) Kleinunternehmerregelung (reine Bruttokasse)
und der
2.)Normalen Regelung (Vorsteuerabzug)
entscheiden.

Bei der Kleinunternehmerregelung muß ich doch jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung mit diesem "Elster" Programm an das Finanzamt schicken. Also doch ein direkter Nachweis des Verdienstes des letzten Monats. Oder? Und wenn ich im ersten Jahr nicht mehr als 17.500€ und ab dem 2ten Jahr nicht mehr als 50.000€ verdiene, gelte ich doch als Kleinunternehmer.

Frage:
Muß ich das jedes Jahr selber berechnen ob ich da hineinfalle oder macht es das Finanzamt?
Wie verträgt sich das den mit dem Einkommenssteuergrundbetrag? Oder ist der nur für Privatpersonen?

Zu 2, da ich nicht als Händler auftreten möchte, wäre das doch für mich unwichtig oder?

Frage:
Wenn ich nichts/kaum verdient habe in dem Monat und ich mache eine Anschaffung die größer ist, bekomme ich doch zumindest die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder. Wie wird das den geregelt?

Das ganze gehört etwas zusammen. Du kannst Kleinunternehmer sein, dann darfst du keine Umsatzsteuer (7 bzw. 19%) einnehmen, musst deswegen auch keine ans Finanzamt abgeben. ABER: Umsatzsteuer für Anschaffungen bekommen Kleinunternehmer auch nicht wieder. Deswegen lohnt es sich oft, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten; man hat dann zwar den monatlichen (später je nach Umsatz: vierteljährlichen) Aufwand, die Sachen in Elster/ElsterOnline einzutragen und die eingenommenen Umsatzsteuern abzuführen, aber dafür kann man eben jene von Ausgaben zurückbekommen.

Frage:
Wie sieht es mit einer Berufshaftpflichtversicherung aus? Sollte man sowas abschließen? Und wie teuer würde sowas werden?
Das kommt drauf an. Wenn du an fremden Gerätschaften arbeitest oder zum Beispiel Sporttraining anbietest, ist sowas wichtig, weil schon mal Schaden in enormer Höhe entstehen kann, den die Privathaftpflicht nicht abdecken wird. Kommen nur Leute in dein Büro, wo du denen etwas erzählst und vorführst, wird das Risiko eines massiven Schadens eher kleiner sein. Die Kosten hängen deswegen auch sehr davon ab, was du machst, da wird wohl nur ein telefonieren bei den Versicherungen helfen.

Mit meiner Krankenkasse hab ich schon gesprochen und die meinten das ich max. bis zu 18 Stunden pro Woche arbeiten darf, solange Falle ich noch in den Studententarif.
Joah, üblicherweise heißt es, man muss "hauptberuflich" Student bleiben. Das kann eben auch mal heißen, dass man in der vorlesungsfreien Zeit 40 Stunden die Woche macht, solange das nicht mit dem Studium quer kommt. Da hat aber glaube ich die Krankenkasse das letzte Wort, weswegen man primär darauf hören sollte.

Ich hoffe das hilft soweit erstmal, ich empfehle den Ratgeber E-Lancer mal durchzugehen, dort wird das ganze selbstständig werden step-by-step erklärt.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-18 18:36
Hannes
Das ganze gehört etwas zusammen. Du kannst Kleinunternehmer sein, dann darfst du keine Umsatzsteuer (7 bzw. 19%) einnehmen, musst deswegen auch keine ans Finanzamt abgeben. ABER: Umsatzsteuer für Anschaffungen bekommen Kleinunternehmer auch nicht wieder. Deswegen lohnt es sich oft, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten; man hat dann zwar den monatlichen (später je nach Umsatz: vierteljährlichen) Aufwand, die Sachen in Elster/ElsterOnline einzutragen und die eingenommenen Umsatzsteuern abzuführen, aber dafür kann man eben jene von Ausgaben zurückbekommen.


Ich würde auch auf jeden Fall auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Aufwand der Ust-Voranmeldung beläuft sich darauf, einmal pro Monat (oder, wie Tri schrieb, späterhin einmal im Quartal) zwei (sic!) Zahlen in Elster einzutragen und eine Überweisung an das Finanzamt zu tätigen; dazu kommt am Jahresende noch die Umsatzsteuererklärung. Im Gegenzug spart man dann bei Geschäftsanschaffungen (neuer Rechner, …) die Mehrwertsteuer, also z.Z. 19%. Das lohnt sich meistens.

Ansonsten hat man glaube ich auch das Recht, beim Finanzamt anzurufen und sich alles erklären zu lassen, das würde ich ausnutzen um mich nochmal abzusichern.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-19 01:39
Muelli
Also ich hab bewusst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, weil ich so schon mit dem Steuernbullshit ueberfordert bin. Ausserdem bin ich zu faul als dass ich mich jeden Monat um sowas kuemmern will. Zudem kaufe ich nicht so viel ein, als dass ich viel vom FA wiederbekommen wuerde (obwohl ich das langsam mal tun sollte…). Auch haben meine Auftraggeber kein Problem damit, dass sie sich 19% von meiner Rechnung nicht wiederholen koennen.

Ich hab mir ganz viele Sorgen und Gedanken zum Thema Selbststaendigkeit gemacht und im NAchhinein kann ich sagen, dass alles halb so wild ist. Also bisschen gesunder Menschenverstand mit bisschen plauschen im FA regeln alles schon irgendwie.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-19 10:07
Floh
@all:
Schon mal vielen Dank für die Antworten! Also so wie ich das jetzt verstanden hab lohnt sich die Kleinunternemerregelung kaum da man hier die Ust. und die Mwst. nicht zurückbekommt, dafür muß man aber jeden Monat dem Finanzamt bescheid sagen!

@Fred:
Naja Computerfortbildung kann man auch sagen. Wenn jemand im Umgang mit dem Computer hat, erkläre ich ihm wie das geht und was er zu tun hat.


Muß ich mich eigentlich auch bei der Handelskammer melden und mein Gewerbe anmelden oder macht das das Gewerbeamt?

Und wieviel nehmt ihr den so an Stundenlohn? Hab schon einige Anzeigen gelesen da heißt es "von Privat für 20€ pro Stunde" und ich weiß das einige auf Rechnung 50€ pro Stunde nehmen. Das halte ich persöhnlich für doch sehr heftig! Oder? Ich hätte jetzt so gegen 25€ tendiert.

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-19 11:13
Floh
Hey Leute,
noch ne Frage von mir. [12]
Wie macht ihr das mit den Rechnungen? Also wenn ihr zum Kunden geht und dort gearbeitet habt. Stellt ihr ja sofort/am Ende des Monats 'ne Rechnung aber wie seit ihr auf der sicheren Seite das der Kunde auch zahlt? Er kann ja einfach sagen das ihr nicht da da
gewesen seit und bezahlt dann auch nicht.
Ich hab mir überlegt das ich ne Liste führe werde, mit Datum und Uhrzeit und das laß ich dann vom Kunden quitieren.
Wie macht ihr das?

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-19 11:22
peace
@all:
Schon mal vielen Dank für die Antworten! Also so wie ich das jetzt verstanden hab lohnt sich die Kleinunternemerregelung kaum da man hier die Ust. und die Mwst. nicht zurückbekommt, dafür muß man aber jeden Monat dem Finanzamt bescheid sagen!
ne, gerade nicht.

Kleinunternehmer brauchen nicht ständig dem Finanzamt bescheid sagen, dafür dürfen sie allerdings keine Ust. bzw. Mwst. ausweisen und auch nicht "billiger einkaufen".

Als normaler Unternehmer darfst du das, dafür musste aber auch regelmäßig beim Finanzamt Rechenschaft ablegen.

Korrigiert mich, falls ich mich irre.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-19 13:02
TieKei
Wie macht ihr das?

Nur bares ist wahres…
Also ich mache es so, dass "fremde" auf jeden Fall sofort bezahlen müssen (okay, nachdem es wieder heile ist), aber eben bevor ich deren Wohnung wieder verlasse.
Du kannst dir einfach einen Quittungsbogen (für nen € in jedem schreibwarenladen) kaufen und denen damit den Betrag quittieren, damit ist jeder zufrieden.
Solltest du allerdings trotzdem mal eine Rechnung schreiben wollen, kannst du natürlich auch auf diese schreiben "Barzahlung entgegen genommen".

Für vertrauensvolle Personen kann man das natürlich anders machen, aber damit erübrigt sich ja auch die Problematik.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-06-20 09:22
NaZo
Zum Thema Freiberufler/Gewerbetreibender: Das, was Du da vor hast mit den Computerkursen, klingt ziemlich so, als könntest Du das auch freiberuflich ohne Gewerbeanmeldung tun, weil es was mit Lehren zu tun hat. Computer reparieren fällt wohl eher nicht darunter.

Zum Thema Stundenlohn: Das hängt gerade bei so einer Lehrtätigkeit natürlich stark davon ab, wie gut Du bist, ob Du irgendwelche Referenzen hast, wie groß die Gruppen sind, die Du unterrichtest, und wie sonst so die Marktsituation ist. Ich denke, da helfen irgendwelche Hausnummern von Leuten hier, die ihr Geld zum Beispiel mit Programmieren etc. verdienen nicht viel weiter.
Wenn Du schon ein bisschen Erfahrung vorweisen kannst, würde ich sagen, ist 25 Euro/Stunde so die Untergrenze. Studierst Du zum Beispiel auf Lehramt, kannst Du sicher etwas mehr nehmen. Überleg Dir einfach mal: Was wäre Dir die Leistung, die Du lieferst, wert?

Zum Thema Kleinunternehmerregelung: Für mich ist die super, weil ich, bei dem was ich mache, so gut wie keine Ausgaben habe, wo ich die USt. abziehen könnte. Meinen Rechner hatte ich schon vorher, und sonst brauche ich nichts für meine Arbeit. Wenn Du allerdings viele Anschaffungen machen musst, wäre es natürlich super, wenn Du die USt. wiederkriegen kannst.

Zum Thema Handelskammer: Die Anmeldung dort geschieht automatisch. Die schicken Dir dann so einen komischen Fragebogen zu, wo Du dann noch ein paar Angaben machen musst. Auch die Anmeldung beim Finanzamt geschieht automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Wenn Du Freiberufler sein willst, musst Du das dem Finanzamt natürlich selbst sagen.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-08 11:25
Anonymer User
@NaZo
Also bin ich jetzt bei der Handelskammer angemeldet. War gerade beim Gewerbeamt und habe ein Gewerbe angemeldet. Aber ich hab ja keine Firma angemeldet. Darf ich dann aber sagen Geschäftsführer Soundso von XY obwohl XY nicht im Handelsregister eingetragen ist? Und wenn irgendjemand, sagen wir mal, in einem halben Jahr zur Handelskammer geht und seine Firma XY nennt und diese eintragen läßt. Dann hab ich Pech gehabt oder wie soll ich das verstehen?

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-08 11:37
Popcorn
Du hast Deine Firma doch als GbR angemeldet? Dann sollte Dein Name auch im Gesellschaftsnamen stehen: Saufbrauerei Max Frisch GbR. Jeder andere kann jetzt auch noch eine Saufbrauerei anmelden, die wird sich aber durch den Gesellschafternamen unterscheiden.

Firma ist auch nur ein Wort. Und Du hast jetzt definitiv Deine eigene Firma, auch wenn sich die meisten darunter erst mal etwas anderes vorstellen mögen. ;) Und in dieser Firma führst Du die Geschäfte. Du bist zweifelsohne Geschäftsführer.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-08 11:59
Anonymer User
Nein ich war ja bisher nur beim Gewerbeamt und hab ein Gewerbe angemeldet. Und die Frau meinte zu mir wenn ich eine Firma anmelden will, da muß ich zur Handelskammer. Nur NaZo meint das geschieht automatisch.

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-08 12:15
Popcorn
Ach das meinst Du. Da will ich jetzt nichts falsches sagen. Brauchst Du denn diesen Eintrag ins Handelsregister um fröhlich zu sein? Ich habe als Software-Entwickler auch nur diese zwei Zettel mit "Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO". Da sollte bzgl. Deiner anderen Frage auch draufstehen, dass Du geschäftsführender Gesellschafter, also Geschäftsführer bist. Na gut, warten wir aufs Christkind… äh NaZo.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-08 18:09
Anonymer User
Also jetzt hat sich alles geklärt, war vorhin noch bei der Handelskammer.
Laut denen kann ich mir ein Fantasiename für die "Firma" geben also z.B. XY Max Musterman. Nur ich muß halt meinen Namen mit angeben, sollange ich nicht XY offiziell bei der Handelskammer eingetragen hab. Wenn später jemand auf die gloreiche Idee kommt XY als seinen Firmennamen zu nehmen und ihn dann bei der Handelskammer einträgt hab ich halt pech gehabt, solange ich das nicht vorher gemacht hab.

Floh

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-10 09:02
NaZo
Bezüglich Handelskammer meinte ich nur, dass Du mit Deiner Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied der Handelskammer wirst. Wenn Du Deinem Unternehmen noch einen anderen Namen als Deinem eigenen geben willst, musst Du das natürlich noch extra anmelden. Is ja klar…

So wie ich das mal in der Schule gelernt habe, müssen Personengesellschaften immer den Namen des Inhabers tragen, oder den Zusatz Inhaber: Sowieso
Nur Kapitalgesellschaften dürfen einfach irgendwie heißen.

@Popcorn: Wieso eigentlich GbR? Sowas wird man nur, wenn man einen Kompagnon hat.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-10 09:34
Popcorn
@Popcorn: Wieso eigentlich GbR? Sowas wird man nur, wenn man einen Kompagnon hat.
Oh stimmt. Macht ja auch Sinn. Ich habe in den letzten Monaten wohl selbst einfach zu viel drüber geredet und es als einfachste Form abgespeichert. Ich werde jetzt einfach besser meinen Mund halten. :-)

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-10 09:52
Anonymer User
Noch eine Anmerkung bzw. IHK. Die hat sich damals bei mir selbstständig gemeldet und kostete ca. 75 Euro Jahresbeitrag. Wenn man nach dem Ablauf des Jahres unter einem bestimmten Betrag eingenommen hat, konnte man sich von dem Jahresbeitrag befreien lassen. Ich glaube der Steuerbescheid war dafür entscheidend. Aber genaueres am besten bei der IHK nachfragen, dort konnte ich mich damals gut und kostenlos beraten lassen, denn die Angaben von mir hier sind schon ein paar Jahre alt und das ganze war in NRW.

RE: Selbstständigkeit als Student 2008-07-10 09:53
Anonymer User
Der erste Satz sollte lauten: Noch eine Anmerkung zur Handelskammer bzw. IHK.