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Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht?

Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-05 23:03
Anonymer User
Kann ich exmatrikuliert werden wenn ich nicht bezahle? Noch bevor die neuen Regelungen gelten? Könnte mich jemand zu diesem Thema bitte aufklären? Wie macht ihr das? Danke

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-05 23:12
T
Kann ich exmatrikuliert werden wenn ich nicht bezahle?
klar
Noch bevor die neuen Regelungen gelten?
bevor die neuen regelungen gelten, gelten die alten: du kannst zum ende des semesters exmatrikuliert werden. wenn du nicht fristgerecht zahlst kann es passieren, dass die uni versucht dich vor semesterende zu exmatrikulieren. dagegen kannst du aber widerspruch einlegen, weil das - wie gesagt - nur zum semesterende möglich ist.
wenn das semester zu ende geht musst du und viele andere auch sich natürlich anschauen wie weit die neue koalition gekommen ist und wie die situation dann aussieht.
Wie macht ihr das?
erst mal nicht zahlen. das kann man später immernoch machen.

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-06 12:17
Wulf
Hat im letzten Semester bei mir gut funktioniert.
Nicht bezahlt, irgendwann kam ein Brief "Wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen zahlen, sind Sie exmatrikuliert" (o. ä.).
Dagegen Widerspruch eingelegt. Mitte März kam dann noch ein Brief, man würde noch eine letzte Frist einräumen und von der Exmatrikulation absehen, wenn bis Ende März bezahlt würde. Hab dann bezahlt und auch meine Semesterunterlagen für's SS bekommen.

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-06 15:48
Anonymer User
also bekomme ich meine unterlagen für das wintersemester 0809 wohlmöglich nicht wenn ich die 500 euro nicht bezahle? die kann ich nicht wie mit der neuen regelung erst nach dem studium bezahlen?

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-06 17:51
Anonymer User
An deiner Stelle würde ich vorsichtig sein, denn "die neue Regelung" gibt es noch nicht! Noch sind das Pläne die (bisher) nicht umgesetzt sind. Und falls diese umgesetzt werden muss vorher ja auch noch einiges passieren…

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-07 21:23
Wulf
Wenn du die Gebühren nicht bis Ende September bezahlt hast, solltest du nicht mit den Unterlagen rechnen, sondern mit der Exmatrikulation.

RE: Studiengebühren für SS 2008 bezahlen oder nicht? 2008-05-10 21:34
Anonymer User
15.04.2008
HfbK-Studierende gewinnen!
Die HfbK hat die Exmatrikulationsbescheide aus dem Sommer 2007 aufgehoben. Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Rechtsanwälte.

Pressemitteilung
Hamburg, 15.4.2008

Erster juristischer Sieg für Studiengebühren-Boykotteure
Zwangsexmatrikulationen gegen Studierende werden von der Hochschule für bildende Künste (HfbK) zurückgenommen.

Nachdem in Hamburg zum Sommersemester 2007 erstmals Studiengebühren eingeführt worden waren, begann an allen Hamburger Hochschulen ein Studiengebührenboykott. Auch viele Studierende der HfbK beteiligten sich (ca. 50 %) und zahlten die Studiengebühr von € 500,- nicht. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen, mit einer derart unsozialen Maßnahme überzogen zu werden, noch dazu angesichts verschlechterter Studienbedingungen. Ziel der Boykotteure war es, eine politische Diskussion in Gang zu bringen, die letztlich in der Abschaffung von Studiengebühren münden sollte.

Doch die Hochschulleitung zeigte sich den Argumenten der Studierenden wenig aufgeschlossen. Bereits einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Studiengebühren (15.6.2007) erhielten die nicht zahlenden Studierenden einen Bescheid vom 17.7.2007, mit dem ihre Exmatrikulation zum 3.9.2007 verfügt wurde. Damit wäre das Studium für die Betroffenen zu Ende gewesen. Doch die Studierenden ließen sich nicht einschüchtern und legten Widerspruch ein. Die HfbK wies die meisten Widersprüche am 17.9.2007 zurück, worauf hin sich die betroffenen 46 Studierende entschlossen, das Verwaltungsgericht Hamburg anzurufen und gegen die Exmatrikulation zu klagen. Zwar dürfen die Studierenden vorläufig weiter studieren. Doch das Damoklesschwert der Exmatrikulation schwebte weiter über ihnen.

Die Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule war und ist nach Ansicht der Rechtsanwälte der Klägerinnen und Kläger rechtswidrig. Abgesehen von der Frage, ob Studiengebühren mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht in Einklang stehen, hat die HfbK auch das einfache Recht falsch angewandt. Das Hochschulgesetz erlaubt Exmatrikulationen allenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der Rückmeldefrist fällige Gebühren nicht gezahlt worden sind. Dies ist aber nicht der Fall, denn die Hochschule selber hat den Fälligkeitstermin nicht auf den Semesterbeginn, sondern auf einen späteren Zeitpunkt (15. Juni für das Sommersemester und 15. Dezember für das Wintersemester) festgesetzt.

In einem Parallelverfahren hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits entsprechend entschieden und die Exmatrikulation eines Studierenden der TU Hamburg-Harburg für rechtswidrig erklärt. Am 17.4.08 hätte das Verwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit der HfbK-Studierenden verhandeln sollen. Dazu kommt es jetzt nicht mehr. Gestern hob die HfbK die Exmatrikulationsbescheide vom 17.7.2007 auf, so dass es nun keiner mündlichen Verhandlung mehr bedarf. Offensichtlich wollte die HfbK auf diese Weise einer absehbaren gerichtlichen Verurteilung zuvor kommen.

Trotzdem scheint die HfbK ihre repressive Linie unbeirrt fortsetzen zu wollen. Zwischenzeitlich wurden die meisten Studierenden mit einem Exmatrikulationsbescheid vom 13.2.2008 noch ein zweites Mal exmatrikuliert, wogegen diese erneut klagen. Angesichts der jüngsten Entwicklungen bei den Hamburger Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, wonach Studiengebühren in der bisherigen Form abgeschafft werden sollen, ist das Verhalten der Hochschulleitung ein Skandal. Die Studierenden fordern, dass die HfbK sämtliche Exmatrikulationen umgehend zurück nimmt .

Rechtsanwalt Joachim Schaller
Rechtsanwälte Martin Klingner und Mark Nerlinger