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Krankheit und Prüfung -> Abmelden mit Attest

Krankheit und Prüfung -> Abmelden mit Attest 2008-05-02 08:36
Anonymer User
Hallo,

ich habe bald eine Prüfung und war leider fast die komplette letzte Woche krank. Die normale Abmeldefrist ist gerade abgelaufen und ich frage mich nun, ob ich mich einfach mit einem ärztlichen Attest trotzdem ohne große Probleme abmelden kann?

Jemand schon mal in dieser Situation gewesen? Wollte heute das Prüfungsamt anrufen und fragen, aber die haben heute leider geschlossen.

Meint ihr denn, dass 1 Woche grippaler Infekt mit ärztlichem Attest für eine Abmeldung angenommen wird?

RE: Krankheit und Prüfung -> Abmelden mit Attest 2008-05-02 12:32
Anonymer User
Hallo,

ich habe bald eine Prüfung und war leider fast die komplette letzte Woche krank. Die normale Abmeldefrist ist gerade abgelaufen und ich frage mich nun, ob ich mich einfach mit einem ärztlichen Attest trotzdem ohne große Probleme abmelden kann?

Jemand schon mal in dieser Situation gewesen? Wollte heute das Prüfungsamt anrufen und fragen, aber die haben heute leider geschlossen.

Meint ihr denn, dass 1 Woche grippaler Infekt mit ärztlichem Attest für eine Abmeldung angenommen wird?

In aller Regel sollte das funktionieren,
denn die zeitliche Verzögerung der Mitteilung ist Ihnen nicht (jedenfalls nicht alleine) anzulasten.
Der telefonische Versuch ist jedoch im Prinzip die schlechtere Wahl zur Absage einer Prüfung,
da das Datum dieses Versuches nicht festgehalten wird!
Zuerst eine e-Mail an <pamt@informatik.uni-hamburg.de> und
parallel dazu die telefonische Nachfrage/Info ist noch besser.

Ganz ohne etwas Schriftliches geht es ohnehin nicht (Brief + Attest)!
Bei allen diesen Fragen/Problemen ist es günstig zu benennen,
welche Studien- und Prüfungsordnung gilt: DPO98 oder PO B.Sc.
Da unterscheiden sich die Vorgehensweisen etwas.

ich hoffe das hilft…

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Jantzen
(Vorsitzender der Prüfungsausschüsse Informatik)

RE: Krankheit und Prüfung -> Abmelden mit Attest 2008-05-03 15:54
Anonymer User
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich habe jetzt eine Email an das Prüfungsamt und an den Prüfer geschickt.
Das Attest werde ich am Montag einreichen.

Ich hoffe nur, dass dieser Rücktritt nicht als Fehlversuch gewertet wird. Meine Prüfung wäre nämlich schon am Montag. Da aber das Prüfungsamt seit dem 1.5. geschlossen war, habe ich auch keinen Weg gesehen mich schneller dort zu Erkundigen bzw. Abzumelden.

RE: Krankheit und Prüfung -> Abmelden mit Attest 2008-05-03 18:51
Anonymer User
…Bei allen diesen Fragen/Problemen ist es günstig zu benennen,
welche Studien- und Prüfungsordnung gilt: DPO98 oder PO B.Sc.
Da unterscheiden sich die Vorgehensweisen etwas….

Wieso? Müssen die Bachelorstudenten auch hier einen Übungsschein machen? ;-)