FB18 - Das Forum für Informatik

fb18.de / Informatikstudium Weiteres / Studium allgemein

Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ...

Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 01:03
Uhrwald-Indianer
Hallo,
ich (DPO 98, HS, alle Scheine beisammen) will mich im nächsten Semester beurlauben lassen um meine fehlenden (5 [8]) Prüfungen zum Diplom abzulegen (Stichwort "Ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung liegt in der Regel vor….bei Studiengängen ohne studienbegleitens Prüungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester" [Quelle:http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/beurl.html]
Hab da aber noch 1-2 Fragen und will Hr. Hansmann damit nicht belästigen. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen:
  1. 500 € Studiengeb entfallen ja - Semesertbeitrag ist zu zahlen => Bekomm ich ein Semesterticket?
  2. Steht auf den Studienbescheinigungen dass ich "im Urlaub" bin?
  3. Kann ich mündliche Prüfungen während der "Urlaubszeit" ablegen?
  4. [quote="http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/beurl.html
  5. "]"Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus." Was bedeutet das?
  6. Wie muss ich vorgehen, damit ich beurlaubt werde?! Reicht das ausfüllen des elektronischen STiNE-Formulars?
  7. Ist sonst noch was wichtiges zu beachten?

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 09:34
theorinix
Hallo,
ich (DPO 98, HS, alle Scheine beisammen) will mich im nächsten Semester beurlauben lassen um meine fehlenden (5 [8]) Prüfungen zum Diplom abzulegen (Stichwort "Ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung liegt in der Regel vor….bei Studiengängen ohne studienbegleitens Prüungssystem zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für ein Semester"
[…]
Was bedeutet das?



Ich würde sagen, genau das was dort steht:
Prüfungen kann man im Urlaubssemester eben NICHT machen,
wohl aber die  Vorbereitungen dazu.
Unmittelbar danach sollten die Prüfungen dann wohl aber in einem regelrechten Semester stattfinden. [steht auch oben.]
Der Plan geht so wohl nicht auf.
Wenn man schneller fertig werden möchte,
bietet es sich an, eben kein Urlaubssemester zu nehmen,
und alle Vorbereitung und Prüfungen ohne Vorlesungsbesuche im (leider bezahlten) Semester zu machen.
Das geplante "Prüfungssemester" muss ja ohnehin bezahlt werden,
und längere Studiendauer zahlt sich bei der Berufssuche zudem eher negativ aus…

Wird schon klappen, wenn auch 5 Prüfungen
(von Nichtbestehen und Wiederholen nicht zu reden)
auf schlechtes Lernmanagement schließen lässt.
Personalsachbearbeiter sehen auch solches…

Theorinix

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 11:11
Marrow
Die Suche ist hilfreich. Wir hatten das Thema schon einmal z. B. hier, wonach man Prüfungen machen kann. (Man muss afaik noch nicht einmal immatrikuliert sein, um Prüfungen/Diplomarbeit zu machen, aber frag sicherheitshalber nochmal Herrn Hansmann, dann bist du auf der sicheren Seite.)

Bzgl. Krankenkassenbeitrag steht hier, dass der Leitfaden für Krankenkassen sagt, bei einer Beurlaubung verliert man den Studentenstatus. Sprich man zahlt die 500Eur nicht, muss aber normal Krankenkasse bezahlen.

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 13:33
theorinix
Ok, wenn ich denn gesucht hätte,
dann wäre mir das in der Immatrikulationsordnung ja aufgefallen:

(5) Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine
Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen
aus; davon ausgenommen sind
1. die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen
des vorangegangenen Semesters,
2. die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen,
die bereits im vorangegangenen Semester begonnen
wurden,
3. die Ablegung von Prüfungen, deren Anmeldung ohne
Kenntnis des Beurlaubungsgrundes erfolgt ist und
4. die Ablegung von Prüfungen im Rahmen von Studienaufenthalten
nach Absatz 3 Nummer 3.

Tipps der Art: "probier's mal, manchmal merkt es ja niemand"
halte ich eben für nicht so sinnvoll,
eher für fast schon unredlich
(vor allem, wenn man nicht auf diese Gefahren hinweist)…

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 13:45
Fred
davon ausgenommen sind […] 1. die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen
des vorangegangenen Semesters,
Na dann ist doch alles in Butter. Meld Dich schnell noch für die fünf Prüfungen an und fall absichtlich durch [25]

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 14:07
elmicz
500 € Studiengeb entfallen ja - Semesertbeitrag ist zu zahlen => Bekomm ich ein Semesterticket?
meines wissens nach ja, außer du brauchst es nicht, dann kannst du es zurückgeben, was auch über Stine geht. Das musst du natürlich begründen…
Steht auf den Studienbescheinigungen dass ich "im Urlaub" bin?
ich würde mal davon ausgehen, dass es so ist
Wie muss ich vorgehen, damit ich beurlaubt werde?! Reicht das ausfüllen des elektronischen STiNE-Formulars?
Den Antrag musst du noch ausdrucken, unterschreiben, evtl Anlagen hinzufügen und per Post schicken. Steht aber alles im Formular bei Stine.

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 15:30
Anonymer
Tipps der Art: "probier's mal, manchmal merkt es ja niemand"
halte ich eben für nicht so sinnvoll,
eher für fast schon unredlich
(vor allem, wenn man nicht auf diese Gefahren hinweist)…
So einen Tipp habe ich hier nicht gelesen. Im von Marrow verlinkten Thread schrieb Piehli
Ich habe fuer das naechste Semester ein Urlaubssemester eingereicht und mich vorher bei Frau Tewes diesbezueglich erkundigt. Sie meinte es sei so, dass man im Urlaubssemester keine Leistungen der Uni in Anspruch nehmen darf. Was genau Leistung der Uni ist, sei aber Interpretationssache. Und sie sehe das so, dass ein Prof die 30 Minuten auch mal so haben muss. Schliesslich wollen sie (das PAmt), dass die Leute fertig werden. Und solange jemand wie Herr Hansmann darueber entscheidet, stelle das alles kein Problem dar.

Sprich wenn man mit Herrn Hansmann darüber redet und er sagt, dass das geht, dann wird es wohl auch so sein, wäre zumindest mein Eindruck.

Tytus schrieb
Mein Wissensstand ist, dass man jetzt doch Prüfungen im Urlaubssemester anmelden (seit wann weiss ich nicht) kann. Dies ist deswegen möglich, da das Fehlen einer solchen Möglichkeit eine Ungleichbehandlung gegenüber Studenten die exmatrikuliert sind darstellt.
Können Exmatrikulierte Prüfungen anmelden und machen? Dann wäre das wirklich ein sinnvoller Grund.

Es ist an sich unfair, dass Teilzeitstudenten nur 50% Studiengebühren zahlen müssen, weil sie weniger Leistungen der Uni in Anspruch nehmen, und jemand, der nur noch zu Prüfungen hingeht oder an seiner Diplom- oder Bachelorarbeit schreibt 100% zahlen soll.

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-11 17:32
skillz
Können Exmatrikulierte Prüfungen anmelden und machen? Dann wäre das wirklich ein sinnvoller Grund.
Ja können sie. Ich selbst habe meine Diplomarbeit nach der Exmatrikulation geschrieben, und mache noch 2 Prüfungen.

Es ist an sich unfair, dass Teilzeitstudenten nur 50% Studiengebühren zahlen müssen, weil sie weniger Leistungen der Uni in Anspruch nehmen, und jemand, der nur noch zu Prüfungen hingeht oder an seiner Diplom- oder Bachelorarbeit schreibt 100% zahlen soll.

Du mußt das alles im Gesamtkontext betrachten. Teilzeitstudierende machen ein Teilzeitstudium in der Regel nur, weil sie arbeiten gehen. Du bist aber nur in der studentischen Krankenversicherung, wenn Du Vollzeit- oder Teilzeitstudent ohne Beschäftigung bist. Sprich die beschäftigten Teilzeitstudenten zahlen auf jeden Fall schon mal mehr Krankenkassenbeiträge.

Du kannst Dich exmatrikulieren und zahlst gar keine Studien- oder Semestergebühren, mußt Dir dann allerdings Gedanken um die Zahlung deiner Krankenkasse machen und hast auch kein HVV-Ticket mehr. Dafür aber wiederum Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, falls Du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst. Dann werden Deine Beiträge für die Krankenversicherung vom Staat übernommen.

Wenn Du exmatrikuliert bist hast Du natürlich auch keine Benutzerkennung mehr. Die Matrikelnummer bleibt Dir allerdings erhalten. Den Schritt sollte man sich gut überlegen, aber für mich persönlich war es das Richtige.

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-13 10:14
Uhrwald-Indianer
Also…

Auch herr Hansmann sagt, dass es laut der neuen Immatrikulationsordnung nicht möglich ist, Prüfungen im Urlaubssemester zu absolvieren, ABER es gab letztes Jahr eine (vom Vizepräsidenten der Uni HH verfasste) Ergänzung zu eben dieser novellierten Immatrikulationsordnung. Nach dieser Ergänzung ist es (auch aufgrund der Tatsache, dass man auch als exmatrikulierter Student Abschlussprüfungen und Abschlussarbeiten anfertigen und ablegen kann) möglich, auch im Urlaubssemester Abschlussprüfungen und die Diplomarbeit abzulegen.
Demnach ist eine Beurlaubung eigentlich problemlos möglich, sofern man alle sonstigen Bedingungen erfüllt…. [28]

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-18 18:05
slaYer977
Moin,

also ich hatte mich mit dem Thema Beurlaubung auch schon mal intensiv beschäftigt und stand auch schon vorm Beurlaubungsbüro im ESA. (https://www.fb18.de/mybb/showthread.php?tid=8863)

Habe mich dann aber aus einem einzigen Grund nicht beurlaubt:
Wenn man beurlaubt ist, ist man bei der Krankenkasse kein Student mehr. Für meinen Arbeitgeber bin ich damit auch kein Stundent (Werkstudent) mehr.

Somit ist es bei mir günstiger ich bleibe Stundent –> zahle Studiengebühren, aber dafür halt wenig Krankenkasse und mein Arbeitgeber hat weniger Lohnnebenkosten.
Wenn ich kein Stundent bin, spare ich zwar 500€ Studiengebühren, zahle dafür aber mehr Krankenkasse und mein Arbeitgeber könnte der Meinung sein, dass sich so eine Einstellung nicht mehr lohnt, wegen hohen nebenkosten.

Prüfungen im Urlaubssemester sollen kein Problem sein. Das Prüfungsamt meinte zu mir, dass sehen sie locker! Das gab es auch schriftlich im Prüfungsamt.

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-19 09:33
Uhrwald-Indianer
Wenn man beurlaubt ist, ist man bei der Krankenkasse kein Student mehr
Das scheint von Kraka zu KraKa unterschiedlich gehandhabt zu werden…meine beipsielsweise führt mich weiter als normalen Studenten…

Prüfungen im Urlaubssemester sollen kein Problem sein. Das Prüfungsamt meinte zu mir, dass sehen sie locker! Das gab es auch schriftlich im Prüfungsamt.
Wer hat Dir diese Bescheinigung ausgestellt? Hr. Hansmann?

RE: Fragen zum Thema: Beurlauben lassen ... 2008-02-19 11:48
Anonymer User
https://www.fb18.de/mybb/showthread.php?tid=8863&pid=91512#pid91512

Die Krakas dürften aber nicht unterschiedlich handhaben. ;-)