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Kindergeld & Einkommen als Selbständiger

Kindergeld & Einkommen als Selbständiger 2007-12-18 10:19
McCancey
Ist evtl. jemand von Euch in der gleichen Lage wie ich, ausschließlich selbständig zu arbeiten und trotzdem sein Kindergeld noch bekommen zu wollen / müssen?
Die Grundlage der Regelung ist ja die, dass die Eltern Kindergeld bekommen, solange ihr Kind nicht mehr als 7680 € eigenes Einkommen im Jahr hat. Vom tatsächlichen Einkommen können dann noch Werbungskosten (Fahrtkosten, Anschaffungen etc.) abgezogen werden, falls man etwas über diesem Betrag liegt, allerdings nur bei nicht-selbständigem Einkommen!
Wer wie ich selbständig arbeitet, der darf keine Werbungskosten anrechnen, nur sog. "Betriebsausgaben". Dazu zählen wohl - so weit ich das herausbekommen konnte - Fahrtkosten ab dem 20. Kilometer und "besondere Ausbildungskosten", also auch die 2x500 € Studiengebühren?

Ich bin gerade auf der Suche nach verlässlichen Informationen, kann aber nichts definitives finden. Hat hier jemand vielleicht schon letztes Jahr das Problem gehabt und kann mir verraten, was er anrechnen durfte und was nicht?

RE: Kindergeld & Einkommen als Selbständiger 2007-12-18 10:37
Anonymer User
Naja, eigentlich sollten alle Kosten absetzbar sein die Du für Deine Firma aufwendest, dazu gehören z.b. Bewirtungskosten (70%), Bürobedarf, Telefon, evtl. Arbeitszimmer inkl. der Nebenkosten, eventuelle Umsatzsteuervorauszahlungen und nicht zu vergessen die geleistete Vorsteuer für das entsprechende Jahr.

Quelle: Dein Finanzamt/Google

RE: Kindergeld & Einkommen als Selbständiger 2007-12-18 10:52
korelstar
Das Einkommen eines Selbständigen ist nicht etwa der Umsatz den er macht, so wie du das zu verstehen scheinst. Dein Einkommen ist letztlich das, was sich bei der Steuererklärung ergibt, nachdem du, wie bereits angesprochen, alle Betriebsausgaben abgezogen hast. Was du konkret als Betriebsausgabe absetzen kannst, ist in den entsprechenden Gesetzen nachzulesen.

RE: Kindergeld & Einkommen als Selbständiger 2007-12-18 12:17
McCancey
Aber so wie ich das sehe, kann man beim Antrag für das Kindergeld nicht die gleichen Abschreibungen geltend machen wie bei der Einkommensteuer. So explizit wird das jedenfalls nirgends gesagt, dass die beiden gleich behandelt würden…

RE: Kindergeld & Einkommen als Selbständiger 2007-12-19 09:40
joda_der_weise
… - so weit ich das herausbekommen konnte - Fahrtkosten ab dem 20. Kilometer und "besondere Ausbildungskosten", also auch die 2x500 € Studiengebühren?
Studiengebühren und und Semestergebühren sind absetzbar
Ich bin gerade auf der Suche nach verlässlichen Informationen, kann aber nichts definitives finden. Hat hier jemand vielleicht schon letztes Jahr das Problem gehabt und kann mir verraten, was er anrechnen durfte und was nicht?

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