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Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom

Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom 2007-11-24 16:28
Anonymer User
Hallo,
folgendes Problem: ich habe mich normal für das laufende Semester zurückgemeldet. Ich habe gerade meine Diplomarbeit abgegeben und hab jetzt noch vor dem 15.12. meinen Dimplomarbeits-Vortrag. Eigentlich sehe ich nicht ein das ich jetzt noch Studiengebühren zahlen muß. Soweit ich weiß wird man ja automatisch exmatrikuliert sobald man die Gebühren bis zum 15.12. nicht gezahlt hat. Hat dieser Rauswurf Auswirkungen auf mein normales Diplom? Es heißt ja immer das man auch als nicht-Student seine Diplomarbeit schreiben kann…

Danke im voraus!

RE: Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom 2007-11-24 17:29
skillz
Nee, das hat keine Auswirkungen. Ich bin z.B. selbst schon seit April exmatrikuliert, habe meine Diplomarbeit+Vortrag gerade erledigt, und muss sogar noch 2 Prüfungen machen. Wichtig ist nur, dass man die Scheine alle beisammen hat.

Eine sauberere Lösung als sich passiv rausschmeißen zu lassen ist es, wenn Du ins Studentensekretariat gehst, und dort einfach eine Exmatrikulation zu deinem gewünschten Datum beantragst. Diesem Antrag wird sofort stattgegeben und Du bekommst auch sofort einen Exmatrikulationsbescheid in die Hand.

RE: Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom 2007-11-24 20:22
Anonymer User
Ich hab das mal mit Werner Hansmann von der Studienberatung besprochen. Eine Imatrikulatoin ist die "Berechtigung Ressourcen von der Uni in Anspruch zu nehmen". Und wenn du das nicht mehr tust, wiel du eben schon alle Scheine hast (fuer Pruefungen oder DA benutzt du keine Ressourcen), brauchst du nicht mehr Imatrikuliert zu sein. Meistnes lohnt es sich aber doch wg. dem Semesterticket, Krankenkasse, etc.

MfG
Muelli

RE: Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom 2007-12-13 10:58
Anonymer User
Und wenn du das nicht mehr tust, wiel du eben schon alle Scheine hast (fuer Pruefungen oder DA benutzt du keine Ressourcen), brauchst du nicht mehr Imatrikuliert zu sein.

Ich glaube, so pauschal kann man das nicht sagen. Es ist viel mehr unsere Diplomprüfungsordnung, die dies erlaubt:

[quote=DPO '98, §3, Absatz 1]§ 3
Prüfungsanspruch

(1) Wer im Studiengang Informatik an der Universität Hamburg immatrikuliert ist [b]oder gewesen ist[/b], kann im Rahmen der vorgegebenen Fristen an den Prüfungen teilnehmen.[/quote]

RE: Exmatrikulation durch aussitzen der Gebühren + Diplom 2007-12-13 11:13
Anonymer User
Ja klar, das ist wichtig zu beachten, ist in anderen Studiengängen wieder ganz anders.