Moin,
unter
http://iwi.econ.uni-hamburg.de/IWIWeb/Default.aspx?tabid=1059 -> "DOWNLOAD" haben die BWLer die Daten aller Übungsgruppenteilnehmer in der Kombination Name | Vorname veröffentlicht.
Darf die Uni überhaupt nach TMG und Co. unsere Daten so veröffentlichen?
Oder müssen Sie die Veröffentlichung anhand der Matrikelnummer und vielleicht sogar Zugangsgeschützt machen?
ich geh mal davon aus, dass sie das nicht dürfen.
und ich würd mich da auch beschweren!
huch. Widerstand? Ich bin bisschen positiv ueberrascht :) Ja. Beschweren ist gut. Nachfragen. Briefe schreiben und nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auffordern,
Auskunft zu erteilen, welche
Daten Sie oder das Dienstleistungsunternehmen über einen gespeichert haben. Außerdem den
Zweck der Speicherung, die Personen und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt, mitzuteilen , sowie
Herkunft und Empfänger der Daten mitzuteilen.
Das ganze gibts bei uns im Haus uebrigens auch. Und rate mal bei wem? Bei dem Verein, der die Datenschutzvorlesung macht… Bei SVS werden persoenliche Daten wie private Telefonnumer, private (und Uni) eMail Adresse erhoben. Und weil das noch nicht schlimm genug ist, gibt es nicht mal eine Datenschutzerklaerung oder ueberhaupt eine ERklaerung, was mit den Daten passiert…
Doch jeder hat bisher wohl aufgrund einer anerzogenen Lethargie nicht reagiert…
Das ganze gibts bei uns im Haus uebrigens auch. Und rate mal bei wem? Bei dem Verein, der die Datenschutzvorlesung macht… Bei SVS werden persoenliche Daten wie private Telefonnumer, private (und Uni) eMail Adresse erhoben. Und weil das noch nicht schlimm genug ist, gibt es nicht mal eine Datenschutzerklaerung oder ueberhaupt eine ERklaerung, was mit den Daten passiert…
Doch jeder hat bisher wohl aufgrund einer anerzogenen Lethargie nicht reagiert…
Und per Datenverarbeitungsanlage verarbeitet? Darauf kommt es nämlich an. Solange es nur auf einem Stück Papier steht, gilt zumindest nicht das BDSG.
Klar. Mindestens dein Name wird in den Schluesselcomputer eingetragen, damit man genau sehen kann, wann du in welchen Raum gegangen bist.
Aber unabhaengig davon, wirkt es eher laecherlich, den Bundesbeauftragten fuer Datenschutz einzuladen und dann selber nicht mal Mindeststandards einzuhalten oder eben diese sehr privaten Daten ueberhaupt zu erheben ohne deren Verwendungszweck auch nur in einem Satz zu erlaeutern. Ungefaehr so laecherlich, als wenn man in einem Computerlabor zwar Web ueber Port 80 machen darf, aber kein SSH ueber 22. Oder wenn beim Sniffen das Kabel zum Internet gezogen werden muss, damit man nicht raussniffen kann. (Saemlitche Aehnlichkeiten mit der Realitaet sind nur zufaellig und so…)
ist AFAIK völlig illegal wenn es ein fach ist das selektiv oder selektiv durch dritte (gasthörer nebenfächler) belegt werden kann. wenn es pflicht ist - so ist es legal da egal.
So,
ich habe nun einfach mal sachlich um sofortige Unterlassung gebeten und bin auf die Reaktion gespannt.
Wäre toll, wenn sich noch ein Paar mehr betroffene finden würden…
GEMEINSAM SIND WIR STARK!! ;)