FB18 - Das Forum für Informatik

fb18.de / Off-Topic / Allgemeines

Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium

Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium 2007-09-28 22:49
Viprex
Habe 2 Fragen:

Habe gerade nen neuen Bafög Bescheid gekommen. Bin am überlegen, ob ich einen Aktualisierungsantrag stelle. Ist es wirklich so, dass dieser Rückwirkend für den gesamten BWZ gestellt und dann auch so genehmigt (angerechnet) wird?

Und wie sieht es eigentlich mit Bafög im Master Studium aus? Weiß da schon jemand genaueres? Ist das jetzt ein 2. Studium und damit nicht mehr Förderungsfähig? Jemand ne Idee, wo ich deswegen mal nachhaken kann. Bitte sagt mir jetzt nicht Bafög Amt…

RE: Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium 2007-09-28 23:20
Mörtel
Bei mir war es so, dass ich im laufenden Bewilligungszeitraum keinen Aktualisierungsantrag stellen durfte (und deshalb 3 Monate auf dem Trockenen saß). Der Antrag auf Aktualisierung muss laut Amt immer schon mit dem restlichen Antrag eingehen bzw. fristgemäß.

Bezüglich Master habe ich lediglich davon gehört, dass ein Student einer anderen Fachrichtung geklagt hat, weil der Bachelorabschluss ihn gegenüber Diplomern benachteiligt und auch gewonnen hat. Schriftliche Quellen hierzu fehlen mir. Auf meine Anfrage beim BAföG-Amt bekam ich zur Antwort, dass man glaubhaft nachweisen können muss, dass der Master für den angestrebten Berufswunsch zwingend notwendig ist. Die Beweiserbringung halte ich für schwierig…

RE: Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium 2007-09-29 10:00
Viprex
Bei mir war es so, dass ich im laufenden Bewilligungszeitraum keinen Aktualisierungsantrag stellen durfte (und deshalb 3 Monate auf dem Trockenen saß). Der Antrag auf Aktualisierung muss laut Amt immer schon mit dem restlichen Antrag eingehen bzw. fristgemäß.

Ich hatte mit meiner zuständigen Bearbeiterin telefoniert, die sagte mir eben, dass das alles kein Problem sei, weil man den Rückwirkend stellt. Wir sollen doch jetzt erstmal den Bafögbescheid abwarten und dann schauen.

Ich glaube ihr nich so ganz, weil sie eine falsche Schlange ist. Meiner Frau hat sie am Telefon schon Dinge erzählt… Egal.

Ich werde mal weiter nachforschen. Es ist jetzt eh zu spät, sich darüber Gedanken zu machen. Hätte ja für den Bafög Antrag noch Zeit, ihn bis Ende Oktober zu stellen. Warum sollte das also nicht auch für den Aktualisierungsantrag gelten… Mal sehen.

Bezüglich Master habe ich lediglich davon gehört, dass ein Student einer anderen Fachrichtung geklagt hat, weil der Bachelorabschluss ihn gegenüber Diplomern benachteiligt und auch gewonnen hat. Schriftliche Quellen hierzu fehlen mir. Auf meine Anfrage beim BAföG-Amt bekam ich zur Antwort, dass man glaubhaft nachweisen können muss, dass der Master für den angestrebten Berufswunsch zwingend notwendig ist. Die Beweiserbringung halte ich für schwierig…

Ja, damit würde ich mir auch schwer tun. Die tun damit ja so, als ob dies wirklich ein 2. Studium wie etwas ein Studienfach wechsel ist. Da kann ich mir das ja Gefallen lassen, das man dies nachweisen muss. Aber beim "weiterstudieren" der gleichen Fachrichtung… Ätzend. Ich hake auch da nochmal nach.

RE: Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium 2007-09-29 10:06
ferhat
Also das mit der Weiterzahlung Bafög im Master Studiengang nach dem B.Sc. läuft so ab (das wurde mir auch von paar Leuten aus dem Studentwerk bestätigt):

Wenn du hier, also Uni Hamburg, dein Master weiter machst, dann bekommst du auch dein Bafög weiter. Weil Sie sagen es insgesammt ein Studiengang. Wenn du auf eine andere Uni gehst, also auch eine andere in Hamburg, bekommst du NIX. Soll angeblich als Weiterbildung gelten und Bafög bekommst du nur für den ersten Abschluss.

RE: Bafög: Fragen zu Aktualisierung und Förderung im Master Studium 2007-09-29 12:18
Mörtel
Bei mir war es so, dass ich im laufenden Bewilligungszeitraum keinen Aktualisierungsantrag stellen durfte (und deshalb 3 Monate auf dem Trockenen saß). Der Antrag auf Aktualisierung muss laut Amt immer schon mit dem restlichen Antrag eingehen bzw. fristgemäß.

Ich hatte mit meiner zuständigen Bearbeiterin telefoniert, die sagte mir eben, dass das alles kein Problem sei, weil man den Rückwirkend stellt. Wir sollen doch jetzt erstmal den Bafögbescheid abwarten und dann schauen.

Ich glaube ihr nich so ganz, weil sie eine falsche Schlange ist. Meiner Frau hat sie am Telefon schon Dinge erzählt… Egal.
Hm, also entweder hat man mich kalt auflaufen lassen, oder Deine Sachbearbeiterin ist tatsächlich mies. Ich habe gleich zu Beginn (also Oktober 05) einen Antrag auf BAföG gestellt, dachte mir aber schon, dass ich nichts bekomme. War auch so, ein Null-Bescheid trudelte ein. Im Juni 06 wurde mein Vater dann Rentner und konnte mich nicht mehr unterstützen. Ich natürlich zum BAföG-Amt und zu hören bekommen, dass ich erst wieder im Oktober einen neuen Antrag stellen könnte bzw. den dann auch gleich mit Aktualisierungsantrag, da man diesen nicht rückwirkend stellen könne. Hätte ich Idiot also nicht im Oktober schon den Antrag gestellt, wäre mir das gar nicht erst passiert. Mal auch so als Warnung an Studienanfänger mit alten Vätern/Müttern. [25]
Hätte ja für den Bafög Antrag noch Zeit, ihn bis Ende Oktober zu stellen. Warum sollte das also nicht auch für den Aktualisierungsantrag gelten… Mal sehen.
Das könnte natürlich eine plausible Erklärung für die Aussage der Sachbearbeiterin sein, wobei "wird rückwirkend gestellt" dabei natürlich irreführend ist.

Also das mit der Weiterzahlung Bafög im Master Studiengang nach dem B.Sc. läuft so ab (das wurde mir auch von paar Leuten aus dem Studentwerk bestätigt):

Wenn du hier, also Uni Hamburg, dein Master weiter machst, dann bekommst du auch dein Bafög weiter. Weil Sie sagen es insgesammt ein Studiengang. Wenn du auf eine andere Uni gehst, also auch eine andere in Hamburg, bekommst du NIX. Soll angeblich als Weiterbildung gelten und Bafög bekommst du nur für den ersten Abschluss.
Danke für die Aufklärung! [23]