Gibt es die Möglichkeit, das Semesterticket(die Rückmeldegebühr) direkt in bar auf dem Campus irgendwo zu bezahlen oder ist die Überw. die einzige Möglichkeit????Ich werde es nämlich nicht schaffen,dass das Geld rechtzeitig eingegangen ist.Welche Konsequenzen würde es mit sich bringen???
Du kannst im AStA mal fragen, wie das ausschaut. Die Konsequenz ist, dass du deine Unterlagen spaeter bekommst :P
Gibt es aber keine Mahngebühr???
Du kannst im Prinzip auch die Bareinzahlung auf das Konto der Uni bei jeder beliebigen Bank in Deutschland machen, das kann aber Bankgebühren kosten, gerade wenn du kein Kunde bei der Bank bist.
Es gibt vll. eine Saeumnisgebuehr von 30 Euro oder so. Aber die kann man bestimmt umschiffen, wenn man huebsche Augen hat…
btw: Die Leertaste ist so gross… Wie schafft man es, so viele unnoetige und nervende Satzzeichen zu tippen, aber nicht die grosse lange Taste in der Mitte? O_o
Von der Säumnisgebühr rede ich eben. 30€ liegt nicht auf der Straße.
Bareinzahlungen auf beliebige Konten geht am günstigsten bei der Bundesbank.
Kostet dort nur 1 Euro, andere Banken nehmen dafür ein Vielfaches.
Zusätzlich ist es so, dass die Uni neuerdings den Semesterbeitrag auf ein
Konto bei der Bundesbank haben will (früher war es ein Haspa-Konto).
D.h. das Geld sollte dort dann auch sofort dort verbucht sein. Es spricht
also nichts dagegen das erst am Freitag zu machen.
Die Bundesbank-Filiale in Hamburg ist in der Willy-Brandt-Straße 73, hat
Montags bis Freitags von 08:30-14:30 geöffnet.
Ist das die wo auch die DM noch annimt?
Wenn ich direkt bei der Bundesbank einzahlen kann, dann ist es wunderbar.Am Freitag ist mein Geld da und am Freitag müssten sie es gleich verbucht haben.Das ist schon was.Wann würde ich dann voraussichtlich die Unterlagen zugeschickt bekommen??
Ja, aber Freitag bei der Bundesbank einzahlen ist doch fristgerecht.
Ja, aber Freitag bei der Bundesbank einzahlen ist doch fristgerecht.
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Heißt
[…] wenn bis zu den genannten Terminen die Zahlung des Semesterbeitrags/der Studiengebühren verbucht wurde.
dass die Überweisung bis dahin bei der (meiner) Bank verbucht sein muss
oder, dass das Geld bis dahin bei denen angekommen sein muss?
Und für die Studiengebühren gilt doch eh die Frist des 15.12., oder etwa nicht? [9]
Und für die Studiengebühren gilt doch eh die Frist des 15.12., oder etwa nicht? [9]
Ja, weshalb man bim zum 13.12. auf das Boykottkonto überweisen sollte. [25]
Heißt
[…] wenn bis zu den genannten Terminen die Zahlung des Semesterbeitrags/der Studiengebühren verbucht wurde.
dass die Überweisung bis dahin bei der (meiner) Bank verbucht sein muss
oder, dass das Geld bis dahin bei denen angekommen sein muss?
Eine Nachfrage bei der Bank ergab, dass letzteres der Fall ist,
dass das aber wohl hinhaut, wenn man heute überweist.