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Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 11:48
Popcorn
Ich würde gerne zum Abschluss meines Studiums aus organisatorischen Gründen, ein Urlaubssemester anhängen. Ich muss mir noch einen Job suchen und komme wohl auch mit dem Lernen für meinen Abschlussprüfung noch einen Monat ins nächste Semester hinein. Dafür gibt es auf dem Beurlaubungsantrag auch so einen schönen Punkt 4: "bei Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem für ein Semester zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung."

Ein, leider gerade nicht erreichbarer, Kommilitone hat sich das auch schon beantragt. Er hat dem ganzen seine Scheinfreiheitsbescheinigung beigelegt. In fett ist auf dem Antrag auch "Dem Antrag auf Beurlaubung ist ein entsprechender Nachweis, der den Grund der Beurlaubung dokumentiert, in einfacher Kopie beizufügen.".

Hat genau das jemand schon mal ohne Scheinfreiheitsbescheinigung gemacht und das Semester bestätigt bekommen? Ich habe zwar formell alle Scheine, aber leider nicht physisch und mir ist das gerade alles zeitlich etwas über.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 11:54
korelstar
In der Informatik haben wir doch aber ein studienbegleitendes Prüfungssystem. Was für eine Abschlussprüfung meinst du denn? Sowas gibt's hier doch gar nicht.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 11:57
Popcorn
Unsere Schwerpunktprüfung. Die ist immerhin auch nicht wirklich studienbegleitend, auch wenn es das Gesamtsystem ist. Vielleicht ist es daher okay.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 11:59
korelstar
Naja, hängt wohl davon ab, wie eng die das sehen. Aber eigentlich kann man die Schwerpunktprüfung theoretisch ja schon im ersten Hauptstudiumssemester machen. Eine richtige Abschlussprüfung DARF man ja wirklich erst machen, wenn ALLES andere schon fertig ist.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 13:41
Anonymer User
Die überprüfen nicht wirklich ob Dein Prüfungssystem studienbegleitend ist oder nicht. Die bescheinigte Scheinfreiheit genügt also als Grund für ein Urlaubssemster. Eigene Erfahrung als Informatik-Student nach DPO98. [6]

Und falls Dir das nicht reicht, frag doch einfach beim Sekretariat nach…

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 15:44
Anonymer User
Mir ist noch nicht ganz klar, warum du ein Urlaubssemester nehmen willst anstatt eines normalen Semesters. Spart man dadurch den Semesterbeitrag? Oder was ist der Vorteil?

Von den Studiengebühren wirst du verschont bleiben, wenn du dich nach deiner letzten Prüfung (vor dem Gebührenbescheidversand!) selbst exmatrikulierst (Das geht auch noch nach Erhalt des Bescheids).

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 15:48
Popcorn
Den Semesterbeitrag muss man bezahlen und bis der Bescheid mit den Studiengebühren kommt, will ich nun aber wirklich langsam mal von mir aus exmatrikuliert sein. Der schöne Vorteil an dem Urlaubssemester, ist die Zahl der Semester die auf dem Diplom stehen. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt. Bei meinen Fahrzeiten und der gemeinnützigen Arbeit während des Studiums, ist das auch nur fair, wenn da was abgezogen wird. [24]

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 17:45
Anonymer User
Soweit ich weiß, steht auf dem Diplom immer die Regelstudienzeit drauf! Hat Frau Tewes im Diplomarbeiten-Seminar gesagt. Und im Lebenslauf stehen sowieso immer Monat und Jahr drauf, das mit den Urlaubssemestern macht eigentlich nicht wirklich Sinn.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 17:46
Popcorn
Das Diplom… ich versuche ja seit Jahren schon immer wieder mal wen zu überreden, eines zu scannen, damit man mal sieht, was da so drauf steht. Aber vergebens…

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 18:24
Slater
bei mir wirds nicht helfen, ich hatte ja Regelstudienzeit [24]

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 18:36
Popcorn
Ja, genau so läuft es jedes Mal. [24]

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 19:08
XPhilosoph
Ich kann es bestätigen:
Auf dem Diplom steht das Datum, zu dem du fertig geworden bist sowie die Regelstudienzeit. Auf dem Zeugnis steht das gleiche Datum. Nirgendwo steht, wann du angefangen hast.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 20:10
Popcorn
Und was steht da sonst noch so drauf?

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 20:30
XPhilosoph
Auf dem Diplom selber:
  • Name
  • Geburtstdatum
  • Datum des Abschlusses
  • Akademischer Grad
  • "Das Diplom wurde im Rahmen eines neunsemestrigen Diplomstudienganges Informatik an der Universität Hamburg erworben."
  • Datum, Stempel und Unterschrift
Der zitierte Satz steht auch auf dem Zeugnis. Fach- oder Hochschulsemester finden sich nirgendwo.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 20:56
Popcorn
Keine Note? Dann gibt es aber noch ein Abschlusszeugnis, auf dem die Noten stehen UND die Semesterzahl?

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 21:27
XPhilosoph
Auf dem bereits erwähnten Zeugnis steht keine Semesterzahl. Die Noten sind nur in Worten für die theoretische Informatik, praktische Informatik, Ergänzngsfach, Schwerpunktprüfung (mit Nennung des Schwerpunktes), Ergänzungsfach (ebenso) und Diplomarbeit (ebenso, mit Namen der Betreuer). Und natürlich die Gesamtnote.

Ich fasse zusammen: Urlaubssemester bringen's nicht.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-08-23 21:39
Dennis-
spart man nicht die 500€ studiengebühr?

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 10:33
Anonymer User
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 13:48
GroßerSchöpfer
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Du darfst in Urlaubssemestern keine Prüfungen machen, es sei denn es sind Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die schon angemeldet waren, bevor du wusstest, dass du das Urlaubssemester nehmen wirst.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 14:11
Anonymer User
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Du darfst in Urlaubssemestern keine Prüfungen machen, es sei denn es sind Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die schon angemeldet waren, bevor du wusstest, dass du das Urlaubssemester nehmen wirst.

Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 14:25
GroßerSchöpfer
Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.

Prinzipiell hat das Prüfungsamt Zugriff auf diese Daten, ja.
Was du eben machen kannst, ist erst die Prüfung und dann das Urlaubssemester anzumelden, dann fällst du unter die Ausnahme.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 15:41
Anonymer User
Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.

Prinzipiell hat das Prüfungsamt Zugriff auf diese Daten, ja.
Was du eben machen kannst, ist erst die Prüfung und dann das Urlaubssemester anzumelden, dann fällst du unter die Ausnahme.

Ja witzig haha. Jetzt Termine bei den Professoren für Januar+Februar
bekommen, glaub ich nicht dran.
Könnte ich mich nicht auch einfach vorm Anmelden der Prüfung
exmatrikulieren? Denn wenn ich exmatrikuliert bin darf ich ja auch Prüfungen
machen, laut DPO'98.
Das ist doch absoluter Blödsinn, wenn ich garnicht immatrikuliert bin
darf ich, wenn ich beurlaubt bin nicht?!

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 15:43
Anonymer User
Mich interessiert auch garnicht so sehr wie es im Gesetz/Verordnung/Sonstwas steht,
sondern wie es praktisch gehandhabt wird.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 16:28
Tytus
Mein Wissensstand ist, dass man jetzt doch Prüfungen im Urlaubssemester anmelden (seit wann weiss ich nicht) kann. Dies ist deswegen möglich, da das Fehlen einer solchen Möglichkeit eine Ungleichbehandlung gegenüber Studenten die exmatrikuliert sind darstellt.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 19:21
GroßerSchöpfer
Stehen tut das ganze in der Immatrikulationsordnung § 6

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-21 20:52
tekai
Die die Antworten auf die Fragen liefer können sitzen in Haus A. Afaik hat sich in Bezug auf Urlaubssemester, Studienbegleitende Prüfungen etc. "letztens" etwas geändert, ich weiß da auch nix genauers => Haus A, Verwaltung & Studienfachberatung.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2007-09-23 14:07
Piehli
Ich habe fuer das naechste Semester ein Urlaubssemester eingereicht und mich vorher bei Frau Tewes diesbezueglich erkundigt. Sie meinte es sei so, dass man im Urlaubssemester keine Leistungen der Uni in Anspruch nehmen darf. Was genau Leistung der Uni ist, sei aber Interpretationssache. Und sie sehe das so, dass ein Prof die 30 Minuten auch mal so haben muss. Schliesslich wollen sie (das PAmt), dass die Leute fertig werden. Und solange jemand wie Herr Hansmann darueber entscheidet, stelle das alles kein Problem dar.

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2009-03-10 17:24
Anonymer User
Ich habe alle Prüfungen hinter mit und habe auch alle Scheine. Ich muss im Juni nur noch meine Diplomarbeit abgeben und mein Abschlussvortrag halten. Dafür kann ich doch ein Urlaubssemester anmelden, oder?

Während eines Urlaubssemster bezahlt man immer noch den normalen studentischen Krankenversicherungssatz, oder?

RE: Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2009-03-10 17:49
Anonymer User
Ich habe alle Prüfungen hinter mit und  habe auch alle Scheine. Ich muss im Juni nur noch meine Diplomarbeit abgeben und mein Abschlussvortrag halten. Dafür kann ich doch ein Urlaubssemester anmelden, oder?
Ist ein Grenzfall, da die Dipl.Arbeit als Abschlussprüfung anzusehen ist. Am besten du gehst du Herrn hansmann, der weiss rat :o)

Während eines Urlaubssemster bezahlt man immer noch den normalen studentischen Krankenversicherungssatz, oder?

Jein. Das handhabt jede KraKa anders. Am besten du fragst die mal direkt. Meine BKK hatte das damals nicht als Studiensemester geführt…