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Urlaubssemesster Grund 4 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Ich würde gerne zum Abschluss meines Studiums aus organisatorischen Gründen, ein Urlaubssemester anhängen. Ich muss mir noch einen Job suchen und komme wohl auch mit dem Lernen für meinen Abschlussprüfung noch einen Monat ins nächste Semester hinein. Dafür gibt es auf dem Beurlaubungsantrag auch so einen schönen Punkt 4: "bei Studiengängen ohne studienbegleitendes Prüfungssystem für ein Semester zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung."
Ein, leider gerade nicht erreichbarer, Kommilitone hat sich das auch schon beantragt. Er hat dem ganzen seine Scheinfreiheitsbescheinigung beigelegt. In fett ist auf dem Antrag auch "Dem Antrag auf Beurlaubung ist ein entsprechender Nachweis, der den Grund der Beurlaubung dokumentiert, in einfacher Kopie beizufügen.".
Hat genau das jemand schon mal ohne Scheinfreiheitsbescheinigung gemacht und das Semester bestätigt bekommen? Ich habe zwar formell alle Scheine, aber leider nicht physisch und mir ist das gerade alles zeitlich etwas über.
In der Informatik haben wir doch aber ein studienbegleitendes Prüfungssystem. Was für eine Abschlussprüfung meinst du denn? Sowas gibt's hier doch gar nicht.
Unsere Schwerpunktprüfung. Die ist immerhin auch nicht wirklich studienbegleitend, auch wenn es das Gesamtsystem ist. Vielleicht ist es daher okay.
Naja, hängt wohl davon ab, wie eng die das sehen. Aber eigentlich kann man die Schwerpunktprüfung theoretisch ja schon im ersten Hauptstudiumssemester machen. Eine richtige Abschlussprüfung DARF man ja wirklich erst machen, wenn ALLES andere schon fertig ist.
Die überprüfen nicht wirklich ob Dein Prüfungssystem studienbegleitend ist oder nicht. Die bescheinigte Scheinfreiheit genügt also als Grund für ein Urlaubssemster. Eigene Erfahrung als Informatik-Student nach DPO98. [6]
Und falls Dir das nicht reicht, frag doch einfach beim Sekretariat nach…
Mir ist noch nicht ganz klar, warum du ein Urlaubssemester nehmen willst anstatt eines normalen Semesters. Spart man dadurch den Semesterbeitrag? Oder was ist der Vorteil?
Von den Studiengebühren wirst du verschont bleiben, wenn du dich nach deiner letzten Prüfung (vor dem Gebührenbescheidversand!) selbst exmatrikulierst (Das geht auch noch nach Erhalt des Bescheids).
Den Semesterbeitrag muss man bezahlen und bis der Bescheid mit den Studiengebühren kommt, will ich nun aber wirklich langsam mal von mir aus exmatrikuliert sein. Der schöne Vorteil an dem Urlaubssemester, ist die Zahl der Semester die auf dem Diplom stehen. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt. Bei meinen Fahrzeiten und der gemeinnützigen Arbeit während des Studiums, ist das auch nur fair, wenn da was abgezogen wird. [24]
Soweit ich weiß, steht auf dem Diplom immer die Regelstudienzeit drauf! Hat Frau Tewes im Diplomarbeiten-Seminar gesagt. Und im Lebenslauf stehen sowieso immer Monat und Jahr drauf, das mit den Urlaubssemestern macht eigentlich nicht wirklich Sinn.
Das Diplom… ich versuche ja seit Jahren schon immer wieder mal wen zu überreden, eines zu scannen, damit man mal sieht, was da so drauf steht. Aber vergebens…
bei mir wirds nicht helfen, ich hatte ja Regelstudienzeit [24]
Ja, genau so läuft es jedes Mal. [24]
Ich kann es bestätigen:
Auf dem Diplom steht das Datum, zu dem du fertig geworden bist sowie die Regelstudienzeit. Auf dem Zeugnis steht das gleiche Datum. Nirgendwo steht, wann du angefangen hast.
Und was steht da sonst noch so drauf?
Auf dem Diplom selber:
- Name
- Geburtstdatum
- Datum des Abschlusses
- Akademischer Grad
- "Das Diplom wurde im Rahmen eines neunsemestrigen Diplomstudienganges Informatik an der Universität Hamburg erworben."
- Datum, Stempel und Unterschrift
Der zitierte Satz steht auch auf dem Zeugnis. Fach- oder Hochschulsemester finden sich nirgendwo.
Keine Note? Dann gibt es aber noch ein Abschlusszeugnis, auf dem die Noten stehen UND die Semesterzahl?
Auf dem bereits erwähnten Zeugnis steht keine Semesterzahl. Die Noten sind nur in Worten für die theoretische Informatik, praktische Informatik, Ergänzngsfach, Schwerpunktprüfung (mit Nennung des Schwerpunktes), Ergänzungsfach (ebenso) und Diplomarbeit (ebenso, mit Namen der Betreuer). Und natürlich die Gesamtnote.
Ich fasse zusammen: Urlaubssemester bringen's nicht.
spart man nicht die 500€ studiengebühr?
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Du darfst in Urlaubssemestern keine Prüfungen machen, es sei denn es sind Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die schon angemeldet waren, bevor du wusstest, dass du das Urlaubssemester nehmen wirst.
Wie ist es nun eigentlich, kann man im Urlaubssemester Prüfungen machen?
Das Zentrum für Studierenden schreibt ja "nein", in unserer DPO'98 steht
aber nichts diesbezügliches drin. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Du darfst in Urlaubssemestern keine Prüfungen machen, es sei denn es sind Wiederholungsprüfungen oder Prüfungen, die schon angemeldet waren, bevor du wusstest, dass du das Urlaubssemester nehmen wirst.
Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.
Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.
Prinzipiell hat das Prüfungsamt Zugriff auf diese Daten, ja.
Was du eben machen kannst, ist erst die Prüfung und dann das Urlaubssemester anzumelden, dann fällst du unter die Ausnahme.
Aber weiss das Prüfungsamt das überhaupt, dass ich ein Urlaubssemester habe?
Steht das explizit auf der Semesterbescheinigung drauf?
Und wenn ich die Prüfung einfach anmelde und mache? Kann die mir dann
aberkannt werden?
Ich seh es halt einfach nicht ein, 500 Euro zu bezahlen, nur damit ich
ne Prüfung machen kann.
Prinzipiell hat das Prüfungsamt Zugriff auf diese Daten, ja.
Was du eben machen kannst, ist erst die Prüfung und dann das Urlaubssemester anzumelden, dann fällst du unter die Ausnahme.
Ja witzig haha. Jetzt Termine bei den Professoren für Januar+Februar
bekommen, glaub ich nicht dran.
Könnte ich mich nicht auch einfach vorm Anmelden der Prüfung
exmatrikulieren? Denn wenn ich exmatrikuliert bin darf ich ja auch Prüfungen
machen, laut DPO'98.
Das ist doch absoluter Blödsinn, wenn ich garnicht immatrikuliert bin
darf ich, wenn ich beurlaubt bin nicht?!
Mich interessiert auch garnicht so sehr wie es im Gesetz/Verordnung/Sonstwas steht,
sondern wie es praktisch gehandhabt wird.
Mein Wissensstand ist, dass man jetzt doch Prüfungen im Urlaubssemester anmelden (seit wann weiss ich nicht) kann. Dies ist deswegen möglich, da das Fehlen einer solchen Möglichkeit eine Ungleichbehandlung gegenüber Studenten die exmatrikuliert sind darstellt.
Stehen tut das ganze in der
Immatrikulationsordnung § 6
Die die Antworten auf die Fragen liefer können sitzen in Haus A. Afaik hat sich in Bezug auf Urlaubssemester, Studienbegleitende Prüfungen etc. "letztens" etwas geändert, ich weiß da auch nix genauers => Haus A, Verwaltung & Studienfachberatung.
Ich habe fuer das naechste Semester ein Urlaubssemester eingereicht und mich vorher bei Frau Tewes diesbezueglich erkundigt. Sie meinte es sei so, dass man im Urlaubssemester keine Leistungen der Uni in Anspruch nehmen darf. Was genau Leistung der Uni ist, sei aber Interpretationssache. Und sie sehe das so, dass ein Prof die 30 Minuten auch mal so haben muss. Schliesslich wollen sie (das PAmt), dass die Leute fertig werden. Und solange jemand wie Herr Hansmann darueber entscheidet, stelle das alles kein Problem dar.
Ich habe alle Prüfungen hinter mit und habe auch alle Scheine. Ich muss im Juni nur noch meine Diplomarbeit abgeben und mein Abschlussvortrag halten. Dafür kann ich doch ein Urlaubssemester anmelden, oder?
Während eines Urlaubssemster bezahlt man immer noch den normalen studentischen Krankenversicherungssatz, oder?
Ich habe alle Prüfungen hinter mit und habe auch alle Scheine. Ich muss im Juni nur noch meine Diplomarbeit abgeben und mein Abschlussvortrag halten. Dafür kann ich doch ein Urlaubssemester anmelden, oder?
Ist ein Grenzfall, da die Dipl.Arbeit als Abschlussprüfung anzusehen ist. Am besten du gehst du Herrn hansmann, der weiss rat :o)
Während eines Urlaubssemster bezahlt man immer noch den normalen studentischen Krankenversicherungssatz, oder?
Jein. Das handhabt jede KraKa anders. Am besten du fragst die mal direkt. Meine BKK hatte das damals nicht als Studiensemester geführt…