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Exmatrikulationsbescheid- was tun?

Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-13 23:38
Aventurin
Da es gerade in einem anderen Thread angesprochen wurde und aus aktuellem Anlass, ein Auszug aus einer Info-mail der FSRK:
(…)
Wenn Du einen Exmatrikulationsbescheid erhalten hast, wende Dich daher
unbedingt an die Beratung im AStA, an die Fachschaftsräte, an die
Fachschaftsrätekonferenz, an Boykottaktive oder an Freunde, die Dich in
Deinen Bemühungen für die Fortführung Deines Studierendenstatus
unterstützen können. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt halten wir die
angedrohte Exmatrikulation für rechtlich nicht haltbar und es bestehen
gute Aussichten, diese zurückzuweisen.

Deshalb:
1.) Du hast einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, obwohl a) Du
bereits die Studiengebühren bezahlt hast, b) Du einen Antrag auf Erlaß,
Stundung oder Befreiung von den Gebühren gestellt hast, der noch nicht
beantwortet wurde, c) Du keinen Gebührenbescheid von der Uni erhalten hast?
In allen drei Fällen gilt, daß Du auch aus der Sicht des Zentrums für
Studierende zu unrecht ein solches Schreiben erhalten hast. Du solltest
umgehend unter Angabe des zutreffenden Grundes schriftlich Widerspruch
gegen die Exmatrikulation einlegen. Um sicher zu gehen, gibst Du den
Widerspruch am besten persönlich im Zentrum für Studierende ab und läßt
Dir den Eingang quittieren. Der Widerspruch hat aufschieben Wirkung
gegen die Exmatrikulation.
Das Zentrum ist entgegen der dort verfolgten Linie von der
Uni-Präsidentin angewiesen worden, die Exmatrikulationsbescheide zu
versenden, obwohl noch nicht einmal alle Befreiungsanträge bearbeitet
worden sind. So ist erhebliches Chaos entstanden und die genannten Fälle
sind keine Einzelerscheinung. Daher ist ein konstruktiver Umgang des
Zentrums mit den Widersprüchen zu erwarten. Insbesondere müsstest im
Fall c) nicht Du den Nachweis erbringen, daß Du keinen Bescheid bekommen
hast, sondern die Uni müsste das Gegenteil beweisen.
Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten geben, melde Dich beim AStA
oder der FSRK.

2.) Du hast einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, weil Du nach
Eingang eines Gebührenbescheides und ggf. Ablehnung eine Antrags auf
Erlaß, Stundung oder Befreiung noch keine allgemeinen Studiengebühren
bezahlt hast?
Dann solltest Du sowohl a) Widerspruch gegen die Exmatrikulation
einlegen als auch b) gemeinsam mit anderen nach Möglichkeiten suchen,
die Studiengebühren für dieses Semester aufzutreiben und zu bezahlen.
ad a) Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und führt dazu, daß Du
vorerst nicht exmatrikuliert bist. Der Widerspruch sollte schriftlich
beim Zentrum für Studierende eingereicht werden und am besten läßt Du
Dir den Eingang quittieren. Der Widerspruch kann Argumente zur
prinzipiellen Unrechtmäßigkeit der Gebühren und zur speziellen
persönlichen unzumutbaren Härte der Exmatrikulation beinhalten. Auf
jeden Fall solltest Du Anführen, daß die Exmatrikulation unrechtmäßig
ist, weil sie §42 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der
Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg widerspricht. Demnach
kann bezüglich Gebühren nur exmatrikuliert werden, wer bis zur
Rückmeldefrist fällige Gebühren nicht gezahlt hat. Zur Rückmeldefrist
zum Sommersemester (31.März) waren die Gebühren noch nicht fällig,
sondern erst am 15. Juni, so daß eine Exmatrikulation frühestens zu
nachfolgenden Rückmeldefrist zum Wintersemester (30. September) in Frage
kommt und vorher unrechtmäßig ist. (Siehe
hierzu auch AStA-homepage, downloads, Reader zu Studiengebühren,
http://asta-uhh.de/19.0.html). Der Anwalt der Verfaßten
Studierendenschaft führt hierzu derzeit eine Musterklage.
ad b) Sobald Du zahlst, ist die Exmatrikulation hinfällig. Wenn Du den
Eingang des Geldes bestätigt bekommen hast, kannst Du den Widerspruch
zurückziehen, da ein abgelehnter Widerspruch noch einmal 30 Euro kosten
würde. Mit der Aussicht, im nächsten Semester mit einem Boykott die
Studiengebühren prinzipiell wieder abzuschaffen, solltest Du alle
Möglichkeiten ausschöpfen, die Gebühren zu zahlen. Das kann heißen,
einmalig den Kredit der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen, der allen
Studierenden aus der EU innerhalb der Regelstudienzeit plus vier
Semester und bis zum 35. Lebensjahr ohne weitere Bedingungen zur
Verfügung steht. Oder Du versuchst, daß Geld einmalig von Verwandten
oder Freunden zu erhalten. Hier besteht meist mehr Verständnis als
vermutet. Nutze auf jeden Fall die Beratung im AStA und auch im Zentrum
für Studierende, wo sich meist individuelle Lösungen finden lassen. Laß
Dich vom Zentrum jedoch nicht zu einer auch nur befristeten
Exmatrikulation oder einem gehetzten Ab
schluß antreiben.

WICHTIG: Falls diejenigen die einen Bescheid bekommen haben, sich noch nicht beim AStA oder der Boykottgruppe gemeldet haben- bitte schnellstmöglich tun, um rechtliche Schritte (auch wg .Musterklagen) zu prüfen!

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-14 17:14
Anonymer User
Was ist denn mit dir passiert Ave? Hast ja das ganze linkradikale Gesülze rausgeschnitten.

Es sei aber noch auf einen anderen Text zum gleichen Thema verwiesen, der aber nicht vom FSRK kommt und an der MIN-Fakultät veröffentlicht werden soll.


Exmatrikulationsbescheid: Was jetzt?

Die Univerwaltung hat vor einiger Zeit Exmatrikulations-
bescheide im Zusammenhang mit den Studiengebühren ver-
schickt.
Solltest Du selber hiervon betroffen sein oder jemanden
kennen, der es ist oder sein könnte:
Das ist noch kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken!

Denn:
Eine sofortige Exmatrikulation ist nach Auskunft von RA
Joachim Schaller (Anwalt der Verfassten Studierenden-
schaft) unrechtmäßig!
Grund hierfür ist, daß die Gebühren nicht zu Semesterbe-
ginn, sondern erst zur Mitte fällig waren, sodaß eine Ex-
matrikulation erst zum Folgesemester möglich wäre (siehe
§42 HmbHG und Immatrikulationsordnung der Uni).

Darum:
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Positiver Nebeneffekt: Ein Widerspruch hat in jedem Fall
aufschiebende Wirkung; also ganz gleich was in dieser An-
gelegenheit weiter passieren wird, man erkauft sich mehr
Zeit.

Was dann?
Einige der Bescheide wurden außerdem an Leute verschickt,
die einen noch nicht entschiedenen Befreiungsantrag ge-
stellt oder keinen Gebührenbescheid bekommen haben - auch
das ist nicht zulässig:
Ohne gültigen Bescheid besteht keine Zahlungspflicht und
ein Befreiungsantrag entspricht einer Gültigkeitsprüfung
des Bescheids, er ist also bis zur Entscheidung über den
Antrag nicht gültig!

Was aber, wenn - warum auch immer - einfach nicht bezahlt
wurde?
Allgemein gilt, daß die Zwangsexmatrikulation aufzuheben
ist, wenn die fälligen Beträge (ggf. mit Strafgebühr) be-
zahlt wurden.
Deswegen:
Unbedingt prüfen, ob sich hier nicht doch noch etwas ma-
chen lässt!
Im Zweifelsfall wende Dich an Deinen Fachschaftsrat, den
AStA (Referat: Soziales) oder die FSRK!

Solltest Du selber nicht betroffen sein, aber jemanden
kennen, der es ist oder sein könnte:
Verweise sie/ihn an die oben genannten Beratungsstellen!

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-14 20:27
Aventurin
Und wieder eine Aktualisierung:

der AstA weist nach neuer Prüfung des §-Dschungels darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Ex-Bescheid allein nicht genügt:

Nach eingehender Prüfung durch unsere Rechtsanwälte sind wir zu dem Schluss gekommen, dass ein Widerspruch allein nicht genügt!

Denn durch die Exmatrikulation drohen schwere Nachteile, die nicht rückgängig gemacht werden können, wenn ein Gericht am Ende des Verfahrens gegen die Exmatrikulation feststellt, dass diese doch zulässig war.

Zwar hat der Widerspruch erstmal aufschiebende Wirkung und man ist sofort wieder immatrikuliert. Die Exmatrikulation schwebt aber weiter über der/dem Widersprechenden. Wird sie später (Ende 2007 oder Anfang 2008) vom Gericht bestätigt, ist man seitdem rückwirkend exmatrikuliert! Die Folge sind BAföG-Rückzahlungen, nachträgliche Sozialabgaben im Job, Ärger mit der Krankenkasse und natürlich die Nachteile im Studium.

Aber dies kann verhindert werden: Neben dem Widerspruch, der sich gegen die Exmatrikulation richtet, muss ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt werden, der sich gegen die Studiengebühr richtet. Mit diesem Eilantrag muss die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid verlangt werden.

Wer keinen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid erhoben (hierzu hat die Uni ja geraten), sondern „nur“ einen Antrag auf Befreiung/Erlass/etc. gestellt hat, der muss sich im Eilverfahren auf den (ggf. noch zu stellenden) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheides berufen. Wer gar keinen Antrag gestellt hat, sollte in die AStA-Beratung kommen. Ob ein weiteres Vorgehen hier Sinn macht, muss individuell geklärt werden.

Durch die Außervollzugsetzung wird die Fälligkeit der Studiengebühren aufgehoben und die Exmatrikulation ist in jedem Fall rechtswidrig. Sie kann einen dann nicht rückwirkend „erwischen“.

Der Antrag beim Verwaltungsgericht sollte bis Ende September 2007 gestellt werden, weil dann die Rückmeldegebühren fällig werden.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-15 08:34
Harzilein
Denn durch die Exmatrikulation drohen schwere Nachteile, die nicht rückgängig gemacht werden können, wenn ein Gericht am Ende des Verfahrens gegen die Exmatrikulation feststellt, dass diese doch zulässig war.

Just das war meine Befürchtung. Das man in aller Ruhe mit der Uni streiten kann und dann *zack* rückwirkend zum Termin auf dem Exmatrikulationsbescheid exmatrikuliert wird. Wäre zwar imho auch unverhältnismässig, aber da müsst mann dann auch wieder für klagen etc. und man will ja eigentlich auch irgendwann noch studieren.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-15 12:55
FireTiger
Denn durch die Exmatrikulation drohen schwere Nachteile, die nicht rückgängig gemacht werden können, wenn ein Gericht am Ende des Verfahrens gegen die Exmatrikulation feststellt, dass diese doch zulässig war.

Just das war meine Befürchtung. Das man in aller Ruhe mit der Uni streiten kann und dann *zack* rückwirkend zum Termin auf dem Exmatrikulationsbescheid exmatrikuliert wird. Wäre zwar imho auch unverhältnismässig, aber da müsst mann dann auch wieder für klagen etc. und man will ja eigentlich auch irgendwann noch studieren.

Was passiert eigentlich, wenn ich in dieser Zeit meine Diplomarbeit geschrieben und mein Diplomzeugnis erhalten habe… Wird mir das dann auch wieder aberkannt, weil ich ja gar nicht immatrikuliert war?

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-15 13:48
Slater
für die Diplomarbeit muss man sicherlich gar nicht (mehr) immatrikuliert sein,
aber kann man genauso nach Prüfungen (wohl auch nicht) oder Übungsscheine umbiegen

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-15 14:44
FireTiger
für die Diplomarbeit muss man sicherlich gar nicht (mehr) immatrikuliert sein,
aber kann man genauso nach Prüfungen (wohl auch nicht) oder Übungsscheine umbiegen
Man muss aber AFAIK zur Anmeldung einer Diplomarbeit immatrikuliert sein. Wenn man also rückwirkend exmatrikuliert wird, hätte man sich gar nicht anmelden können…

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-15 22:34
Harzilein
IMHO genau das was dieser Exmatrikulationsbescheid braucht. Beispiele für möglichst absurde Situationen in die man mit der Exmatrikulation gerät. EDIT: Man könnte ja umgekehrt sogar _fordern_, dass man seine Prüfungen nochmal machen darf, weil sie ja nicht gelten können

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-20 12:25
Anonyme Aventurin
Opposition fordert die Aufhebung der Studiengebühren per
Sofortgesetz
und kritisiert "Exmatrikulationen ohne Rechtsgrundlage" (welt).

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-22 17:40
merkava IV
Opposition fordert die Aufhebung der Studiengebühren per
Sofortgesetz

schön wäre das schon, ave. aber die spezialdemokraten wollen nicht die aufhebung der gebühren, sondern ihre aussetzung. der naumann ist nämlich nicht gegen gebühren, die will er auch, dem fehlt nur ein sozialmodel. wenn das da ist, werden die gebühren ganz schnell wieder von der einsamen insel im südpazifik, auf der sie ausgesetzt wurden, nach hamburg geholt.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-25 15:02
Aventurin
schön wäre das schon, ave. aber die spezialdemokraten wollen nicht die aufhebung der gebühren, sondern ihre aussetzung.

Ups, stimmt. Fing halt beides mit "A" an… ;-)

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-25 15:14
Aventurin
Die HfbK hat übrigens einen recht übersichtlichen Widerspruchsleitfaden veröffentlicht.
Darin steht u.a. dass der Widerspruch vor dem VG im Eilverfahren nur zusätzlich gestellt werden muss, wenn das Exm-Schreiben ein "Exmatrikulation mit sofortigem Vollzug" beinhaltet. Hierfür müsste die Hochschule jedoch "öffentliches Interesse" nachweisen.

(… alles sehr verwirrend [12])

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-08-26 02:54
Anonymer User
alles sehr verwirrend [12]
hoffentlich explodiert dein kopf [23]

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-04 23:51
Muelli
Hui,

gerade halte ich meinen Ablehnungsbescheid in den HAenden, und ich bin angehalten, die innerhalb 3 Werktagen zu ueberweisen!

Mal schauen, ich glaube, ich werde Widerspruch einlegen und aufschiebende Wirkung vor Gericht beantragen. Mal bei Zeiten in die AStA Beratung gehen…

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-05 14:57
Lucas W.
Du sollst innerhalb von drei Werktagen deine Studiengebühren überweisen? Und was, wenn du im Urlaub wärst?

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-05 16:25
merkava IV
gerade halte ich meinen Ablehnungsbescheid in den HAenden, und ich bin angehalten, die innerhalb 3 Werktagen zu ueberweisen!

wie du hast eine ablehnung und eine zahlungsaufforderung bekommen oder haben sie Dir vor 1 1/2 wochen Deine zahlungsaufforderung zukommen lassen.

die reihenfolge ist erst ablehnung der befreiung und danach den gebührenbescheid und exmatrikel androhung (mit angemessener(?) frist und ggf anordnung sofortiger vollziehung für den rauswurf). anders geht nicht sonst solltest Du jetzt mal heino auf den wecker fallen.

EDIT: satzbau

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-05 22:30
Muelli
Nunja, also ich habe ganz gesetzestreu wie ich bin (*tuedeldue* …) noch vor Semesterbeginn einen Befreiungsantrag gestellt. Dann kam kein Gebuehrenbescheid per normaler Post, auf den ich eben auch nicht reagiert hab. Und nun wird mein "Antrag auf Erlass der Studiengebuehr abgelehnt [blablupp], damit ist die Studiengebuehr faellig und muss, sofern noch nicht geschehen, bis zum 10.09.2007 auf dem Konto […] eingegangen sein".

So stehts geschrieben…

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-05 23:53
merkava IV
Dann kam kein Gebuehrenbescheid per normaler Post, auf den ich eben auch nicht reagiert hab.
jupp das ist Dein fehler - dem hättest Du wiedersprechen müssen mit verweis auf das laufende befreiungsverfahren. damit hättest Du die fristen wieder auf null gesetzt, so hast Du den vorläufig akzeptiert. 'ne ablehnung wäre dann auch wieder anfechtbar gewesen

Und nun wird mein "Antrag auf Erlass der Studiengebuehr abgelehnt [blablupp], damit ist die Studiengebuehr faellig und muss, sofern noch nicht geschehen, bis zum 10.09.2007 auf dem Konto […] eingegangen sein".
das mit dem so nicht geschehen erwächst als folge aus dem oben. sind die eigentlich auf die vollziehbarkeit eingegangen? sollten sie bei einem verwaltungsakt.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-06 00:08
merkava IV
schön wäre das schon, ave. aber die spezialdemokraten wollen nicht die aufhebung der gebühren, sondern ihre aussetzung. der naumann ist nämlich nicht gegen gebühren, die will er auch, dem fehlt nur ein sozialmodel. wenn das da ist, werden die gebühren ganz schnell wieder von der einsamen insel im südpazifik, auf der sie ausgesetzt wurden, nach hamburg geholt.
so genau wissen die aber auch nicht was sie wollen.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-06 00:54
Muelli
Dann kam kein Gebuehrenbescheid per normaler Post, auf den ich eben auch nicht reagiert hab.
jupp das ist Dein fehler - dem hättest Du wiedersprechen müssen
nunja, ich hab ja nix bekommen. Punkt. Auf einen ordentlichen Bescheid, waer ich ja auch eingegangen…

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-06 18:54
Anonymer User
sry - mein fehler das passiert - in eile. will heißen: Du hast die ablehnung und den bescheid in einer tüte bekommen. dann ist die befristung allerding ein echter hammer. da weiß ich jetzt aber nicht ob es da fristen gibt, an die sie sich nicht gehalten haben, beschweren sollte mensch sich da schon. warscheinlich gibt's mehr solche fälle, da wird dann garanteriert auch ein urlauber bei sein, der sich zu präzedenzfall hoch jazzen läßt.

merkava IV

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-06 19:13
FireTiger
Habe auch gerade die Ablehnung meines Antrags erhalten…
Der ist auf den 3.9. datiert und die Zahlungsfrist ist bis zum 10.9. …

Das ist irgendwie schon SEHR kurzfristig…

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-07 01:03
DeGT
Es lohnt sich, bei einer Ablehnung nochmal zum Zentrum für Studierende zu gehen, um nach dem genauen Grund zu fragen. Ich habe gerade erfahren, dass die Ablehnungen auch kommentarlos verschickt werden, wenn z.B. nur irgendwelche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen.
Schaden tut es auf jedem Fall nicht.

RE: Exmatrikulationsbescheid- was tun? 2007-09-25 18:35
Anonymer User
das ist auch unzulässig. bin der meinung das müssten mindestens 2 wochen sein.
ist aber nur halbwissen. sowas müsst aber irgendwo im gesetz stehen.