Exmatrikulationsbescheid- was tun?
2007-08-13 23:38
Aventurin
Da es gerade in einem anderen Thread angesprochen wurde und aus aktuellem Anlass, ein Auszug aus einer Info-mail der FSRK:
WICHTIG: Falls diejenigen die einen Bescheid bekommen haben, sich noch nicht beim AStA oder der Boykottgruppe gemeldet haben- bitte schnellstmöglich tun, um rechtliche Schritte (auch wg .Musterklagen) zu prüfen!
(…)
Wenn Du einen Exmatrikulationsbescheid erhalten hast, wende Dich daher
unbedingt an die Beratung im AStA, an die Fachschaftsräte, an die
Fachschaftsrätekonferenz, an Boykottaktive oder an Freunde, die Dich in
Deinen Bemühungen für die Fortführung Deines Studierendenstatus
unterstützen können. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt halten wir die
angedrohte Exmatrikulation für rechtlich nicht haltbar und es bestehen
gute Aussichten, diese zurückzuweisen.
Deshalb:
1.) Du hast einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, obwohl a) Du
bereits die Studiengebühren bezahlt hast, b) Du einen Antrag auf Erlaß,
Stundung oder Befreiung von den Gebühren gestellt hast, der noch nicht
beantwortet wurde, c) Du keinen Gebührenbescheid von der Uni erhalten hast?
In allen drei Fällen gilt, daß Du auch aus der Sicht des Zentrums für
Studierende zu unrecht ein solches Schreiben erhalten hast. Du solltest
umgehend unter Angabe des zutreffenden Grundes schriftlich Widerspruch
gegen die Exmatrikulation einlegen. Um sicher zu gehen, gibst Du den
Widerspruch am besten persönlich im Zentrum für Studierende ab und läßt
Dir den Eingang quittieren. Der Widerspruch hat aufschieben Wirkung
gegen die Exmatrikulation.
Das Zentrum ist entgegen der dort verfolgten Linie von der
Uni-Präsidentin angewiesen worden, die Exmatrikulationsbescheide zu
versenden, obwohl noch nicht einmal alle Befreiungsanträge bearbeitet
worden sind. So ist erhebliches Chaos entstanden und die genannten Fälle
sind keine Einzelerscheinung. Daher ist ein konstruktiver Umgang des
Zentrums mit den Widersprüchen zu erwarten. Insbesondere müsstest im
Fall c) nicht Du den Nachweis erbringen, daß Du keinen Bescheid bekommen
hast, sondern die Uni müsste das Gegenteil beweisen.
Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten geben, melde Dich beim AStA
oder der FSRK.
2.) Du hast einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, weil Du nach
Eingang eines Gebührenbescheides und ggf. Ablehnung eine Antrags auf
Erlaß, Stundung oder Befreiung noch keine allgemeinen Studiengebühren
bezahlt hast?
Dann solltest Du sowohl a) Widerspruch gegen die Exmatrikulation
einlegen als auch b) gemeinsam mit anderen nach Möglichkeiten suchen,
die Studiengebühren für dieses Semester aufzutreiben und zu bezahlen.
ad a) Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und führt dazu, daß Du
vorerst nicht exmatrikuliert bist. Der Widerspruch sollte schriftlich
beim Zentrum für Studierende eingereicht werden und am besten läßt Du
Dir den Eingang quittieren. Der Widerspruch kann Argumente zur
prinzipiellen Unrechtmäßigkeit der Gebühren und zur speziellen
persönlichen unzumutbaren Härte der Exmatrikulation beinhalten. Auf
jeden Fall solltest Du Anführen, daß die Exmatrikulation unrechtmäßig
ist, weil sie §42 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der
Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg widerspricht. Demnach
kann bezüglich Gebühren nur exmatrikuliert werden, wer bis zur
Rückmeldefrist fällige Gebühren nicht gezahlt hat. Zur Rückmeldefrist
zum Sommersemester (31.März) waren die Gebühren noch nicht fällig,
sondern erst am 15. Juni, so daß eine Exmatrikulation frühestens zu
nachfolgenden Rückmeldefrist zum Wintersemester (30. September) in Frage
kommt und vorher unrechtmäßig ist. (Siehe
hierzu auch AStA-homepage, downloads, Reader zu Studiengebühren,
http://asta-uhh.de/19.0.html). Der Anwalt der Verfaßten
Studierendenschaft führt hierzu derzeit eine Musterklage.
ad b) Sobald Du zahlst, ist die Exmatrikulation hinfällig. Wenn Du den
Eingang des Geldes bestätigt bekommen hast, kannst Du den Widerspruch
zurückziehen, da ein abgelehnter Widerspruch noch einmal 30 Euro kosten
würde. Mit der Aussicht, im nächsten Semester mit einem Boykott die
Studiengebühren prinzipiell wieder abzuschaffen, solltest Du alle
Möglichkeiten ausschöpfen, die Gebühren zu zahlen. Das kann heißen,
einmalig den Kredit der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen, der allen
Studierenden aus der EU innerhalb der Regelstudienzeit plus vier
Semester und bis zum 35. Lebensjahr ohne weitere Bedingungen zur
Verfügung steht. Oder Du versuchst, daß Geld einmalig von Verwandten
oder Freunden zu erhalten. Hier besteht meist mehr Verständnis als
vermutet. Nutze auf jeden Fall die Beratung im AStA und auch im Zentrum
für Studierende, wo sich meist individuelle Lösungen finden lassen. Laß
Dich vom Zentrum jedoch nicht zu einer auch nur befristeten
Exmatrikulation oder einem gehetzten Ab
schluß antreiben.
WICHTIG: Falls diejenigen die einen Bescheid bekommen haben, sich noch nicht beim AStA oder der Boykottgruppe gemeldet haben- bitte schnellstmöglich tun, um rechtliche Schritte (auch wg .Musterklagen) zu prüfen!