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Teilzeitstudent

Teilzeitstudent 2007-07-02 16:19
Alexander_W
was muss man beachten um einer zu sein? bzw. muss man einer werden, wenn man nebenbei zuviel arbeitet?

und btw. hab irgendwo mal gelesen, dass wenn man Teilzeitstudent ist, so muss man (so stands da): mindestens 15 Stunden die Woche (max 19.) arbeiten. was bedeutet diese 19? darf ich nicht mehr als 19 Stunden die Woche arbeiten? würd mich über Antworten und Infoseiten freuen.

Gruß, Alex

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 16:55
TriPhoenix
Wenn du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, bist du in vielen Sinnen (z.B. für die Krankenkasse) kein Student mehr (ich weiß nicht, ob die Uni einen dann rausschmeißen will, glaube ich aber nicht unbedingt; die Fristen regeln das dann manchmal von selber :-/). Daher wohl dieses obere Limit.

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 17:01
FireTiger
Hier ist ne kleine FAQ:

http://www.dewion.de/krankenversicherung/studenten/krankenversicherung_studenten_faq.shtml

Besonders interessant dürfte dies hier sein:
Ich arbeite meistens abends und an den Wochenenden. Welche Rolle spielt die Anzahl der Stunden bei der Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei Studenten?

In Ausnahmefällen kann von einer starren 20-Stunden-Grenze abgewichen werden. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist dann nicht entscheidend, wenn Ihre Arbeitszeit so liegt, dass sie sich den Erfordernissen des Studiums anpasst und unterordnet. Das ist zum Beispiel bei einer mehr als 20-stündigen wöchentlichen Beschäftigung vornehmlich an Wochenenden sowie in den Abend- und Nachtstunden der Fall. Je mehr allerdings die 20-Stunden-Grenze überschritten wird, desto schwieriger wird es sein, diesen Nachweis zu führen.

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 19:33
Hannes
stimmt es eigentlich wirklich, dass man, obwohl man als teilzeitstudent nur die hälfte der studiengebühren zahlt, alle veranstaltungen belegen und das studium in der "normalen" zeit abschließen kann?

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 20:31
Marrow
http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/BA/DerBachelorStudiengangInformatik2 Links ein Link zu den Teilzeitbestimmungen (pdf).

http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Teilzeit.html allgemeine Infos vom Zentrum für Studierende.

Na wie gut, dass ich darüber gerade erst einen Text schreiben musste. [28]

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 20:53
Anonymer User
stimmt es eigentlich wirklich, dass man, obwohl man als teilzeitstudent nur die hälfte der studiengebühren zahlt, alle veranstaltungen belegen und das studium in der "normalen" zeit abschließen kann?

Ich hab gerade den Gesetzestext nicht zur Hand aber es steht drin, dass du "Anteilig zu zahlen hast". Das heisst im Reallife eigtl., dass du fuer 100% Studium, was man vll. an einem Regelstudienplan abmessen kann [8], 100% StudGeb zahlst.

Wenn du nun 50% studierst, zahlst du 50%. Studierst du 150%, hast du 150% zu zahlen.

Doch interessant ist ja, wo gemessen wird. Wann "studiert" man?
Zaehlt eine nichtbestandene Pruefung? Was ist, wenn man keine Pruefungen in einem Semester macht? Studiert man auch, wenn man sich eine Vorlesung nur aus interesse anhoert? Was ist, wenn man die Vorlesung gar nicht hoert und nur die Pruefung macht?

Letztendlich meine ich, dass sich dieses "anteilige" nicht wirklich durchsetzen kann und ein Gericht nicht gegen einen Studenten entscheidet, der "zu viel" studiert. ICh mein, wir wollen doch die 31337 bei uns haben. Und wenn da nun ein Bachelortyp kommt, der neben seiner 100h Arbeitswoche noch ein Studium in REgelzeit schafft, ist das doch toll und wuenschenswert!

MfG
Muelli

RE: Teilzeitstudent 2007-07-02 23:54
FireTiger
Letztendlich meine ich, dass sich dieses "anteilige" nicht wirklich durchsetzen kann und ein Gericht nicht gegen einen Studenten entscheidet, der "zu viel" studiert. ICh mein, wir wollen doch die 31337 bei uns haben. Und wenn da nun ein Bachelortyp kommt, der neben seiner 100h Arbeitswoche noch ein Studium in REgelzeit schafft, ist das doch toll und wuenschenswert!

Wie jetzt? Die 31337 wollen wir doch in Hamburg gerade nicht haben, oder? Dafür gibt es doch Leuchtturmunis oder wie die Dinger heißen.

RE: Teilzeitstudent 2007-07-03 00:13
DeGT
stimmt es eigentlich wirklich, dass man, obwohl man als teilzeitstudent nur die hälfte der studiengebühren zahlt, alle veranstaltungen belegen und das studium in der "normalen" zeit abschließen kann?
Da alles andere für die Uni nicht machbar ist, werden im Moment wirklich von allen Teilzeitstudenten "nur" 250 Euro genommen - egal wieviel sie studieren.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-11 21:38
Anonymer User
Antragstellung

Der Antrag auf Teilzeitstudium ist formlos, aber schriftlich im Zentrum für Studierende mit dem Immatrikulationsantrag oder mit der Rückmeldung (d.h. mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages) einzureichen. Mit dem Antrag sind in einfacher (unbeglaubigter) Kopie entsprechende Nachweise (Beispiele s.o.) zur Belegung des wichtigen Grundes einzureichen. Die Genehmigung erfolgt für zwei aufeinander folgende Semester.

Ferner heißt es:
Entgegen der bisherigen Praxis erfolgt die Rückmeldung seit dem Wintersemester 2005/06 ausschließlich durch die fristgemäße Zahlung der fälligen Beiträge und Gebühren (Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag sowie ggf. Studiengebühren).

Das würde bedeuten, den Antrag stellt man mit der Rückmeldung(d.h. 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages), da aber die Rückmeldung gleichbedeutend mit Zahlung des Semsterbeitrages ist, ist die Antragstellung physikalisch nicht möglich:))))

RE: Teilzeitstudent 2007-09-24 17:14
Anonymer User
Ich würde mich freuen, wenn ein Teilzeitstudent, mir sagen könnte, wie das mit der Umstellung aufs Teilzeitstudium läuft.Ich habe einen Antrag gestellt und warte auf eine Antwort.Nun weiß ich nicht, ob ich ohne eine Antwort das Geld wie gehabt überweisen soll und sie wissen werden, dass ich nun ein TZ-Student bin.Oder aber, ich bekomme eine Antwort mit einem neuen/anderen Überweisungsformular.Danke.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-25 18:14
peace
Ich würde mich freuen, wenn ein Teilzeitstudent, mir sagen könnte, wie das mit der Umstellung aufs Teilzeitstudium läuft.Ich habe einen Antrag gestellt und warte auf eine Antwort.Nun weiß ich nicht, ob ich ohne eine Antwort das Geld wie gehabt überweisen soll und sie wissen werden, dass ich nun ein TZ-Student bin.Oder aber, ich bekomme eine Antwort mit einem neuen/anderen Überweisungsformular.Danke.
#2

RE: Teilzeitstudent 2007-09-25 18:44
Anonymer User
Wenn #2, dann kann ich nur hoffen, dass sie sich morgen oder übermorgen melden, weil das Ende der Einzahlungsfrist naht.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-26 21:35
peace
ich hab gerade in STiNE unter
"Anträge - Studiengebühren"
den Punkt "Antrag auf Teilzeitstudium" gefunden.

Weiß jemand was es damit auf sich hat? Ich werd da sonst morgen mal anrufen und fragen, ob ich das auch nochmal machen sollte.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-27 09:33
Anonymer User
ALso ich hab das bei Stine ausgedruckt und dann unterschrieben abgeben. Wie immer warte ich schon lange……..auf eine Antwort;-)

RE: Teilzeitstudent 2007-09-27 10:16
Anonymer User
ALso ich hab das bei Stine ausgedruckt und dann unterschrieben abgeben. Wie immer warte ich schon lange……..auf eine Antwort;-)
Montag ist der letzte Tag, wo du Geld einzahlen kannst.Bei mir haben sie sich bisher auch nicht gemeldet.Ich weiß nicht, was das soll.Was passiert, wenn ich das Geld einzahle, ohne auf eine Antwort zu warten??Schließlich muss ich die gleiche Summe bazahlen und zweitens behalte ich meine Matrikel, was soll da anders sein?Es ist nur wichtig, dass sie in ihren Unterlagen registriert haben, dass ich ab diesem WS Teilzeit Studi bin.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-27 12:38
peace
ja, ich hab jetzt gestern auch einfach überwiesen.

RE: Teilzeitstudent 2007-09-27 16:03
T
ich hab gerade in STiNE unter
"Anträge - Studiengebühren"
den Punkt "Antrag auf Teilzeitstudium" gefunden.

Weiß jemand was es damit auf sich hat? Ich werd da sonst morgen mal anrufen und fragen, ob ich das auch nochmal machen sollte.
soweit ich informiert bin hättest du das digital vorschicken können damits schneller ankommt und dann nochmal gedruckt und unterschrieben hinterher. dein schriftlicher antrag sollte wohl reichen.

RE: Teilzeitstudent 2007-10-04 09:25
Anonymer User
FÜr alle Diplomer:

Es GIBT keinen Teilzeitstudiengang in der Prüfungsordnung für Diplomer. Mein Antrag wurde postwenden mit dieser Antwort zurück geschickt. Für Bachelor sieht das hingegen anders aus.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-28 14:59
Viprex
Kann mir jemand sagen, ob ich auch jetzt noch (Semester hat angefangen) das Teilzeitstudium anmelden kann? Die normalen Semestergebühren habe ich ja bereits bezahlt. Die Studiengebühren würde ich damit aber gerne auf die Hälfte drücken.

Und bevor ich mich hier in die Recherche knie, kann vll. einer in 2 Sätzen dazu schreiben (also in aller Kürze), wie ich das wo beantragen könnte?

RE: Teilzeitstudent 2008-10-28 15:45
Anonymer User
Du hättest einfach gestern zum KunterBuntenSeminar kommen können,
da wurde das Thema "Teilzeitstudium" umfangreich abgehandelt.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-28 21:04
peace
Du hättest einfach gestern zum KunterBuntenSeminar kommen können,
da wurde das Thema "Teilzeitstudium" umfangreich abgehandelt.
Ich habe meinen Vortrag vor 6 Leuten gehalten und jetzt kommste mit ner Frage angeschissen? Unverschämt ;)

Ne Antwort gibts trotzdem: Offiziell musst du das Teilzeitstudium spätestens 14Tage vor Deiner Rückmeldung (Überweisung des Semesterbeitrages) beantragen. D.h. wenn du jetzt einen Antrag stellst, würde er erst ab dem kommenden Semester gelten.

Wenn es dir wichtig ist, kannste aber natürlich versuchen das noch außerplanmäßig im Nachhinein zu regeln. Dafür würde ich mich an Deiner Stelle an das ZfS wenden.
Vor zwei Jahren war der Ansprechpartner: Herr Hallmann, Zi. 20

Viel Erfolg.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-29 07:43
Viprex
Ups. Das Seminar wäre natürlich klasse gewesen :) Habe ich gar nicht mitbekommen. Trotzdem Danke für deine Antwort.

Das bedeutet für mich, dass ich das Teilzeitstudium jetzt nicht mehr durchziehen kann. Muss ja bestimmt gut begründert sein, warum ich teilzeitstudent sein möchte. Und eine gute Begründung ist schwierig zu finden. Ich glaube, dann lasse ich mich lieber ganz exmatrikulieren.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-29 21:32
Muelli
O_o 15-19 Stunden Erwerbsarbeit hat bisher als Grund ziemlich gut geklappt. Zumal auch im Gesetz steht, dass du nur zu soviel Teilen Studiengebuehren zu zahlen hast, wie du auch studierst. Aber das haben wir in einem anderen Thread schon mal auseinandergenommen.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-30 08:57
Viprex
Ja klar Muelli, das Argument für einen Teilzeitstudium sind ja ganz klar die Arbeitsstunden. Nur warum mittem im Semester? Das muss dann doch begruendet werden.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-30 09:05
Muelli
Warum muss das begruendet werden? Es liegt doch auf der Hand, dass du das fuer deinen Lebensunterhalt brauchst. Sprich doch einfach mit den Leuten, die ein Teilzeitstudium machen. Ich glaube ernsthaft nicht, dass es so kompliziert ist oder ueberhaupt erst sein darf.

RE: Teilzeitstudent 2008-10-30 09:49
Viprex
Jop, versuchen kann man das auf jeden Fall. Nur fehlt mir momentan dazu die Zeit. Das ist ätzend.

RE: Teilzeitstudent 2009-03-18 17:54
TieKei
jeah! ich hab meinen Antrag TZS bewilligt bekommen… Erfahrungsberichte gibts hier.