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Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien

Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-19 18:04
TeyThoon
Heute wurden uns glatt ueberarbeitete Scheinkriterien aufgetischt [2]…

* mindestens 50% der Punkte in den Uebungsaufgaben
* mindestens 50% der Punkte in den beiden unter Aufsicht zu bearbeitenden Uebungsblaettern

Wie genau sich das zusammenfrickelt wurde nicht genannt…

* mindestens 50% der Punkte in den Uebungsaufgaben als Zulassung zu der Klausur
* Klausurnote wird Scheinnote

So. Zur Diskussion folgendes:

[5] Ist es einfacher geworden [5]

Wenn nein, so wuerde ich mal ganz stark bezweifeln, dass es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, Scheinkriterien zwei Wochen nach Beginn des Uebungsbetriebes zu aendern.

Wenn ja, was wird dann aus den Diplomstudenten? Ist eine Klausur zulaessig? Sind Bedingungen dieser Art fuer die Zulassung zu einer Klausur (=Pruefung?) erlaubt?

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-19 18:21
Brengo
Aus (meiner) Bachelor-Sicht:
Ich habe eh damit gerechnet, dass es so kommen würde, denn so laufen/liefen auch (fast) alle unsere anderen Module ab: 50% der Übungsblätter richtig ist Klausurzulassung, Klausurnote=Modulnote. Einfacher? Naja, statt zwei (vom Stoffumfang her kleineren) "Tests" nun eine (große) Klausur ist gefühlt schwieriger aber - wie gesagt - so lief es schon immer für uns Bachelors und deshalb werden wir kaum meckern.

Ganz anderer Tobak ist natürlich, dass die Scheinkriterien "geändert" wurden, was auch laut unserer Studienordnung nicht sein darf (s. Fachspezifische Bestimmungen suche nach "MP3"). Im Speziellen steht da
Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-)Prüfung(en)

Die Zulassung zur Modulprüfung setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Übungen voraus; die Teilnahme gilt grundsätzlich als erfolgreich, wenn alle Aufgaben bearbeitet und mindestens 50% richtig gelöst wurden; im Falle abweichender Kriterien müssen diese zu Beginn der Veranstaltung bekannt gemacht werden.
Gemeinsame Modulprüfung für alle Lehrveranstaltungen des Moduls; in der Regel schriftlich (Klausur) und in deutscher Sprache; bei Modus-Abweichung Bekanntgabe zu Beginn der Veranstaltung.

Jetzt können wir uns streiten, ob er definitiv zu Anfang der Veranstaltung die Scheinktiterien geändert erläutert hat (für mich klang es eher nach "aach, ich weiss nicht genau, ich schätze … frage aber noch mal nach …") oder nicht (dann gilt ja das Zitat und wir können auch nix anfechten).

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-19 18:28
Pocmo
[5] Ist es einfacher geworden [5]

Hm, jein, wenn ich mich an das letzte SoSe erinner, dann war der Unterschied zwischen den 2 Tests und beispielsweise 2 Klausuren nur der Name. Im Grunde ist's jetzt eine Klausur statt 2 Klausuren, dafür aber über den gesamten Stoff.

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-19 18:32
Marrow
Im Diplom galt (iirc):
50% der Punkte, die in Stochastik recht einfach zu erreichen waren (auch bei Kremer) +
bestimmte Punktzahl in zwei Miniklausuren zusammen. (Ich meine, das waren nicht 50%, sondern deutlich weniger, viele mussten zum zweiten Termin nicht hin).

Sind Bedingungen dieser Art fuer die Zulassung zu einer Klausur (=Pruefung?) erlaubt?
Welche Bedingungen? Die alten oder die neuen?
Die neuen sind doch für Bachelorstudenten normal, für Diplomler war es praktisch auch so bei Herrn Kremer früher.

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-19 23:52
Muelli
Also ich glaube, das ist illegal und ich wuerde Stunk machen. Die Tests waren ja so schon fishy genug. Von wegen Uebungsschein unter Aufsicht.

Die Uebergangsregelungen unter
http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/Po98/Uebergang98-05-061113.pdf sagen ganz klar, dass der "Leistungsnachweis" zu machen ist. Also eben die Pruefungsvorleistung, die die Bacheloretten machen muessen. Und von einer Note auf dem Uebungsschein ist sowieso nie die Rede gewesen.

Ausserdem spricht die Bibel (http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/Studienfuehrer_2005.pdf) ganz eindeutig von einem UEbungsschein in M4, im Gegensatz zu einer Klausur wie sie in M1 geschrieben wird.

Das Grundstudium besteht aus pruefungsrelevanten Pflichtveranstaltungen […] fuer die zum Teil unbenotete Leistungsnachweise (z.B. Uebungscheine) erforderlich sind.

Einen Ubungsschein erhaelt, wer aktiv mitarbeitet, regelmaessig die Aufgaben bearbeitet und insgesamt mindestens 50% der zu vergebenden Punkte erwirbt bzw. die Haelfte der Aufagben erfolgreich bearbeitet. Die aktive Mitarbeit wird an den Uebungsterminen zum Beispiel durch Praesentation der geloesten Afgaben erbrahct. Die genauen Modalitaeten der Scheinvergabe werden am Anfang der Uebungen bekanntgegeben. *In Zweifelsfaellen findet am Ende der Uebungen eine individuelle, muendliche Ruecksprache statt, die sich direkt auf die Uebungsaufgaben bezieht.*
Nicht mal hier wird die Moeglichkeit einer Klausur in Betracht gezogen. Allenfalls, wenn die Scheinkriterien nicht so richtig ganz geschafft wurden, eine kleine muendilche Pruefung.

Ausserdem haben Bacheloretten das Recht, vor der ersten Veranstaltung des Moduls die Kriterien fuer die Pruefungsvorleistung zu erfahren! Nicht erst zwei Wochen spaeter…

Also den Veranstalter nochmal freundlich (uU unter zuhilfenahme der [1]DPO98) bitten, die Scheinkriterien zu ueberdenken respektive so zu gestalten, dass sie nicht mehr geltenden Ordnungen widersprechen. Lenkt der Veranstalter nicht ein, wuerde ich zum PruefA und im naechsten Schritt vors Verwaltungsgericht gehen. Rechtsbeistand oder finanzielle Hilfe gibts bestimmt von unserem FSR oder dem AStA…

[1] zu lesen unter http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/Po98/
Nach erfolgreicher Ablegung sämtlicher Prüfungsleistungen beantragt der Kandidat bzw. die Kandidatin die Ausstellung des Vordiplom-Zeugnisses, wobei die Nachweise der Prüfungsleistungen sowie folgende Nachweise vorzulegen sind:
die Nachweise […]
von zwei unbenoteten Übungsscheinen aus dem Gebiet "Mathematische Grundlagen der Informatik";

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-20 01:21
GroßerSchöpfer
Also, für die Bachelorstudenten sehe ich hier kein Problem, da die Scheinkriterien durch das Wegfallen der "unter Aufsicht zu bearbeitenden Uebungsblaettern" ja in jedem Fall nur erleichtert werden.
Ich weiss nicht, ob Herr Kremer davon ausging, dass es keine Klausur geben würde, aber eigentlich konnte davon ja niemand ausgehen, weil das Fest in den fachspezifischen Bestimmungen steht und sich da niemand drüber hinwegsetzten kann. (Dass heisst es könnte daraus eine mündliche Prüfung gemacht werden …)
Oder sieht irgendjemand von den Bachelor Studenten hier ein Problem?

Was die Diplom Studenten angeht, so gibt es absolut keine Grundlage dafür, dass hier eine Klausur verlangt werden kann. Schon Tests sind nicht so ganz koscher, deswegen hiessen die Dinger ja auch nicht mehr Tests sondern "unter Aufsicht zu bearbeitenden Uebungsblaettern". Es hat da zuletzt im SoSe 2002 etwas Ärger gegeben, Infos dazu gibt es hier: http://www.informatik.uni-hamburg.de/Fachschaft/infos/m4.html
Quintessenz ist, dass Diplomstudierende sich schriftlich von Prof. Kremer bescheinigen lassen sollten die Übungszettel entsprechend bearbeitet zu haben, und diese Bescheinung reicht dann dem Prüfungsamt Informatik. Wenn es Probleme gibt, mal die studentischen Vertreter im Prüfungsausschuss ansprechen. Marrow wird auch in dem Ordner mit geheimen Unterlagen, den ich ihr gegeben habe, einiges zu den Vorgängen aus dem SoSe 2002 finden.

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-20 09:26
Zaphod
Nur 2002? Ich dachte, diese Diskussion kommt jeden Sommer auf [22].

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-20 09:57
Marrow
Nur 2002? Ich dachte, diese Diskussion kommt jeden Sommer auf [22].
2005 habe ich deswegen zumindest nichts mitbekommen. Wie gesagt waren die Anforderungen bei den Tests aber wirklich nicht hoch, während es früher Jahre gegeben haben soll, in denen kaum Studenten M4 geschafft haben.

Was die Diplom Studenten angeht, so gibt es absolut keine Grundlage dafür, dass hier eine Klausur verlangt werden kann. Schon Tests sind nicht so ganz koscher, deswegen hiessen die Dinger ja auch nicht mehr Tests sondern "unter Aufsicht zu bearbeitenden Uebungsblaettern".
Dass die Situation so unklar ist, war mir nicht bekannt. Auch auf der von dir genannten Seite steht ja etwas davon, dass es wie EF angesehen werden kann und die Studenten dann den Regeln des jeweiligen Fachbereiches unterliegen.

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-20 10:12
GroßerSchöpfer
Was die Diplom Studenten angeht, so gibt es absolut keine Grundlage dafür, dass hier eine Klausur verlangt werden kann. Schon Tests sind nicht so ganz koscher, deswegen hiessen die Dinger ja auch nicht mehr Tests sondern "unter Aufsicht zu bearbeitenden Uebungsblaettern".
Dass die Situation so unklar ist, war mir nicht bekannt. Auch auf der von dir genannten Seite steht ja etwas davon, dass es wie EF angesehen werden kann und die Studenten dann den Regeln des jeweiligen Fachbereiches unterliegen.

kann heißt hier wohl, dass das nicht so ganz klar war, ob der Rahmenstudienplan der Informatik für diese Veranstaltung gültig war.
Das ist jetzt etwas einfacher und auch komplizierter. Einfacher, denn es ist klar, dass die PoBSc für diese Veranstaltung anzuwenden ist (Rahmenstudienplan/Studienordnung gibt es ja nicht mehr im neuen System).
Komplizierter weil es ja um Studierende nach DPO98 geht, und da sind dann die Übergangsregelungen maßgeblich, und da steht ja, dass die Prüfung eben nicht notwendig ist, was ja auch der DPO wiedersprechen würde …

RE: Stochastik für Studierende der Informatik - Scheinkriterien 2007-04-20 11:10
Viprex
Oder sieht irgendjemand von den Bachelor Studenten hier ein Problem?

Nein ;-) Für uns ist alles wie immer.