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Paar Fragen zum Ende des Studiums

Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 15:05
Anonymer User
Hallo,

ich hätte da ein paar Fragen, die sich auf die Zeit unmittelbar kurz vorm Ende des Studiums beziehen. Wie halt da der Ablauf usw. ist.

1.) Muss jeder einen Vortrag über seine Diplomarbeit halten? Ist das Pflicht?

2.) Wenn ich meine Diplomarbeit abgegeben habe, wie lange dauert es dann ca. bis ich das Diplom in der Hand habe?

3.) Ab wann kann ich dann fest arbeiten gehen? (=Abgabetermin +1 Tag?)

4.) Muss ich für die Diplomarbeit noch eingeschrieben sein? Bzw. kann ich mich da evtl. beurlauben lassen, Diplomarbeit trotzdem schreiben, und so Semestergebühren usw. umgehen?

5.) Kann ich wenn ich beurlaubt bin mündliche Prüfungen ablegen? Ich habe alle Scheine, mir fehlen nur noch die Prüfungen aus dem Theoretischen Bereich.


Worum es mir aber hauptsächlich geht ist, dass ich wenn ich die DA abgegeben habe so schnelle wie möglich Arbeiten gehen will und nicht evtl. noch 1-2 Monate aufs Diplom warten will. Zudem würde ich es auch blöd finden, wenn ich z.B. im Sommer meine DA abgebe, ich aber evtl. noch für das WiSe Beitrag zahlen muss, nur weil ich halt 1-2 Monate aufs Diplom warten muss.

Weiß da jemand näheres. Also ich möchte nicht unnötig Zeit & Geld verschwenden.

thx
-slaYer977-

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 15:17
Marrow
1. Soweit ich weiß ja.
2. Kommt darauf an, wie lange 1. und 2. Betreuer für das Gutachten brauchen.
3. Man kann sich irgendwann einen Zettel ausstellen lassen mit "Bestanden", mit dem kann man sich dann schon bewerben, auch wenn die Diplomarbeit noch nicht fertig korrigiert ist.
4. Weiß ich nicht mehr.
5. Beurlaubt kann man mittlerweile nur noch Wiederholungsprüfungen machen, soweit ich weiß.

Für genaue Informationen: Werner Hansmann oder Heike Tewes, die beiden haben auch im Seminar Diplomarbeiten die Formalia erklärt. [23]

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 15:25
skillz
1.) Muss jeder einen Vortrag über seine Diplomarbeit halten? Ist das Pflicht?
Ja auf jeden Fall. Der Vortrag findet meist im Oberseminar Deines Arbeitsbereiches statt, und wird nach Abhaltung schriftlich bestätigt. Diesen Schein muss man im Prüfungsamt einreichen.
2.) Wenn ich meine Diplomarbeit abgegeben habe, wie lange dauert es dann ca. bis ich das Diplom in der Hand habe?
Die Korrekturdauer hängt davon ab, wie schnell die Mitarbeiter und Profs arbeiten. Kann zwischen 1-3 Monaten dauern! Aber wenn Du noch PRüfungen machen mußt, ist das eigentlich nicht so schlimm.
3.) Ab wann kann ich dann fest arbeiten gehen? (=Abgabetermin +1 Tag?)
Du kannst Dich jederzeit bewerben und sagst einfach den voraussichtlichen Termin des Erhalts Deines Diploms und die voraussichtliche Note. Wenn das nur wenige Monate sind, ist das für die Arbeitgeber kein Problem, wenn sie dich gut finden. Ausserdem weißt du ja nicht, ob du sofort was findest, daher ist eine frühzeitige Bewerbung noch während der Diplomarbeit nicht unbedingt verkehrt.
4.) Muss ich für die Diplomarbeit noch eingeschrieben sein? Bzw. kann ich mich da evtl. beurlauben lassen, Diplomarbeit trotzdem schreiben, und so Semestergebühren usw. umgehen?
Nee, du musst nicht mehr immatrikuliert sein. Auch nicht für Prüfungen. Nur für Scheinerwerb wie in Seminaren, Projekten etc. muss man eingeschriebener Student sein. (findest du auch unter "Prüfungsanspruch " in DPO 98). D.H. kein Semesterbeitrag, keine Semestergebühren, kein Semesterticket, kein Bafög und um die Krankenkasse muss man sich auch kümmern. Kindergeld wird trotzdem gezahlt, wenn man nachweist, dass man die Diplomarbeit schreibt. Dafür hat man aber Anspruch auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), aber natürlich muss man es beantragen!
5.) Kann ich wenn ich beurlaubt bin mündliche Prüfungen ablegen? Ich habe alle Scheine, mir fehlen nur noch die Prüfungen aus dem Theoretischen Bereich.
Eine Beurlaubung bringt in meinen Augen nichts. Prüfungen dürfen glaub ich nur gemacht werden, wenn der Termin bereits vor der Beurlaubung festgestanden hat!
Worum es mir aber hauptsächlich geht ist, dass ich wenn ich die DA abgegeben habe so schnelle wie möglich Arbeiten gehen will und nicht evtl. noch 1-2 Monate aufs Diplom warten will. Zudem würde ich es auch blöd finden, wenn ich z.B. im Sommer meine DA abgebe, ich aber evtl. noch für das WiSe Beitrag zahlen muss, nur weil ich halt 1-2 Monate aufs Diplom warten muss.
Der Erwerb deines Diploms wird auf den Tag deiner letzten Prüfung, bzw die Abgabe der Diplomarbeit datiert. Mit Erwerb des Diploms endet automatisch deine Immatrikulation. Und da du eh nicht immatrikuliert sein brauchst für die DA, erübrigt sich die Frage mit dem WiSe-Beitrag von selbst.
Ich würde sagen, Du bewirbst Dich einfach wo Du willst und sagst wie es ist!
Viel Erfolg!

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 15:25
skillz
1.) Muss jeder einen Vortrag über seine Diplomarbeit halten? Ist das Pflicht?
Ja auf jeden Fall. Der Vortrag findet meist im Oberseminar Deines Arbeitsbereiches statt, und wird nach Abhaltung schriftlich bestätigt. Diesen Schein muss man im Prüfungsamt einreichen.
2.) Wenn ich meine Diplomarbeit abgegeben habe, wie lange dauert es dann ca. bis ich das Diplom in der Hand habe?
Die Korrekturdauer hängt davon ab, wie schnell die Mitarbeiter und Profs arbeiten. Kann zwischen 1-3 Monaten dauern! Aber wenn Du noch PRüfungen machen mußt, ist das eigentlich nicht so schlimm.
3.) Ab wann kann ich dann fest arbeiten gehen? (=Abgabetermin +1 Tag?)
Du kannst Dich jederzeit bewerben und sagst einfach den voraussichtlichen Termin des Erhalts Deines Diploms und die voraussichtliche Note. Wenn das nur wenige Monate sind, ist das für die Arbeitgeber kein Problem, wenn sie dich gut finden. Ausserdem weißt du ja nicht, ob du sofort was findest, daher ist eine frühzeitige Bewerbung noch während der Diplomarbeit nicht unbedingt verkehrt.
4.) Muss ich für die Diplomarbeit noch eingeschrieben sein? Bzw. kann ich mich da evtl. beurlauben lassen, Diplomarbeit trotzdem schreiben, und so Semestergebühren usw. umgehen?
Nee, du musst nicht mehr immatrikuliert sein. Auch nicht für Prüfungen. Nur für Scheinerwerb wie in Seminaren, Projekten etc. muss man eingeschriebener Student sein. (findest du auch unter "Prüfungsanspruch " in DPO 98). D.H. kein Semesterbeitrag, keine Semestergebühren, kein Semesterticket, kein Bafög und um die Krankenkasse muss man sich auch kümmern. Kindergeld wird trotzdem gezahlt, wenn man nachweist, dass man die Diplomarbeit schreibt. Dafür hat man aber Anspruch auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), aber natürlich muss man es beantragen!
5.) Kann ich wenn ich beurlaubt bin mündliche Prüfungen ablegen? Ich habe alle Scheine, mir fehlen nur noch die Prüfungen aus dem Theoretischen Bereich.
Eine Beurlaubung bringt in meinen Augen nichts. Prüfungen dürfen glaub ich nur gemacht werden, wenn der Termin bereits vor der Beurlaubung festgestanden hat!
Worum es mir aber hauptsächlich geht ist, dass ich wenn ich die DA abgegeben habe so schnelle wie möglich Arbeiten gehen will und nicht evtl. noch 1-2 Monate aufs Diplom warten will. Zudem würde ich es auch blöd finden, wenn ich z.B. im Sommer meine DA abgebe, ich aber evtl. noch für das WiSe Beitrag zahlen muss, nur weil ich halt 1-2 Monate aufs Diplom warten muss.
Der Erwerb deines Diploms wird auf den Tag deiner letzten Prüfung, bzw die Abgabe der Diplomarbeit datiert. Mit Erwerb des Diploms endet automatisch deine Immatrikulation. Und da du eh nicht immatrikuliert sein brauchst für die DA, erübrigt sich die Frage mit dem WiSe-Beitrag von selbst.
Ich würde sagen, Du bewirbst Dich einfach wo Du willst und sagst wie es ist!
Viel Erfolg!

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 18:34
Anonymer User
@skillz:

Finde ich ja interessant: Für Prüfungen muss man nicht eingeschrieben sein? Wenn ich nicht eingeschrieben bin, gilt da denn noch überhaupt meine Matrikelnummer? Ich meine ok, ich werde eh mir noch mal die DPO durchlesen und dann noch mal mit Frau Tewes sprechen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich z.B. im Nebenfach BWL ne Prüfung schreiben kann ohne eingeschrieben zu sein.

Daher hätte ich eher getippt, dass sowas geht, wenn man "nur" beurlaubt ist. Nicht mehr immatrikuliert klingt für mich eher so, als wenn man das Studium aufgegeben hat.

Naja, muss ich mir mal durchlesen.

Wegen Bewerbung mache ich mir momentan keine Sorgen. Ich hoffe dass mein jetziger Arbeitgeber mich übernehmen würde.

Und wenn ich jetzt so drüber nachdenke, ist es eigentlich auch egal, wie lange man noch "Student" ist. Ab dem Zeitpunkt wo ich meine Diplomarbeit abgegeben habe und nichts mehr für die UNI machen muss (z.B. Oberseminar-Vortrag) kann ich ja schon voll arbeiten gehen, mit normalem Vertrag usw. Und irgendwann bekomme ich dann halt mein Diplom. (ist dann nur noch Nebensache)

Aber zwecks Geld sparen, werde ich mich mal schlau machen wie das funzt. mit nicht mehr immatrikuliert sein und Diplomarbeit und evtl. sogar noch offene Prüfungen.

thx
-slaYer977-

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 19:27
Marrow
Auf der offiziellen Seite zur Beurlaubung steht:
Auch während einer Beurlaubung beträgt der Semesterbeitrag 242,- Euro.
Und man braucht einen "wichtigen Grund".

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-03-31 21:12
skillz
Finde ich ja interessant: Für Prüfungen muss man nicht eingeschrieben sein? Wenn ich nicht eingeschrieben bin, gilt da denn noch überhaupt meine Matrikelnummer? Ich meine ok, ich werde eh mir noch mal die DPO durchlesen und dann noch mal mit Frau Tewes sprechen. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich z.B. im Nebenfach BWL ne Prüfung schreiben kann ohne eingeschrieben zu sein.
In Prüfungsordnungen anderer Fachbereiche kann es natürlich anders sein. Aber für Informatik ist es so wie ich sagte. Habe mich vor meiner Exmatrikulation auch genauestens (bei Frau Tewes) erkundigt, nicht dass einem da ein Faux-pas passiert… Also für Prüfungen im Ergänzungsfach solltest Du nochmal speziell nachfragen, aber da Du ja nach DPO 98 Informatik studierst, und nicht nach DPO BWL, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da Probleme geben sollte.
Die Matrikelnummer behalt man grundsätzlich ein Leben lang. Es sei denn, das Matrikelnummer-Vergabesystem oder -Format ändert sich. Sprich, wenn Du Dipl-Inf bist und dann nochmal Psychologie studieren willst, haste immer noch die Inf-Matrikelnr.
Daher hätte ich eher getippt, dass sowas geht, wenn man "nur" beurlaubt ist. Nicht mehr immatrikuliert klingt für mich eher so, als wenn man das Studium aufgegeben hat.

Um so wichtiger, dass die Studenten erfahren, dass es nicht so ist. Gerade wenn man Semestergebühren sparen möchte, kann einem das echt weiterhelfen sich zu exmatrikulieren.

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 12:29
Tzwoenn
Dieselbe Problematik (zumindest mit der Diplomarbeit) hatte ich auch: Da die Abgabe der Arbeit in ein neues Semester reinreichte, habe ich mich einfach nicht zurück gemeldet. Wie mir im Prüfungsamt versichert wurde, ist für die DA die Immatrikulation nicht Voraussetzung (wie es mit anderen Prüfungen aussieht, kann ich nicht sagen).

Da ich ja auch noch nicht berufstätig war, war ich ab dem Augenblick auch nicht mehr krankenversichert (weder die Uni, noch der nicht vorhandene Arbeitgeber haben gezahlt). Nach Aussage der Krankenkasse hätte ich mich freiwillig pflichtversichern lassen müssen. Kostenpunkt 250€ / Monat. Dies trifft natürlich nur zu, wenn ihr nicht über eure Eltern versichert seid.

Nach meiner Planung hätte ich mich zwischen Exmatrikulation und Beginn der abhängigen Beschäftigung für 2 Monate pflichtversichern lassen müssen, also 500 €. Im Vergleich dazu war der Semesterbeitrag verlockender. Knapp 250€ und jeden Monat noch mal ca. 55€ als Beteiligungsbeitrag für die Krankenkasse. Macht etwa 360€. Zusätzlich bekam ich dabei ein Semesterticket für ein halbes Jahr, welches auch noch nach dem Studium gilt bis es halt abläuft.

Ich habe dann einfach noch ein "Urlaubssemester" eingelegt. Als Begründung reichte beim Studentensekretariat ein "beurlaubt wegen Abschlussprüfungvorbereitungen" aus, nachdem ich der guten Frau mein Dilemma mit der Versicherungspflicht erklärt hatte. Nach meinem Kenntnisstand muss man für ein Urlaubssemester auch keine Studiengebühr (500€) zahlen, sondern nur den Semesterbetrag zur Deckung von HVV-Ticket, Verwaltung und was auch immer. Die Kalkulation "Urlaubssemester" statt "freiwilliger Pflichtversicherung" kann also auch in heutigen Zeiten noch rentabel sein.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn ihr nicht über eure Eltern, euren Arbeitgeber oder die Uni krankenversichert seid, kostet das richtig Asche.

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 13:21
skillz
Also bei der Mobil Oil BKK bist Du für 115 Euro im Monat freiwillig versichert. 250 Euro im Monat ist ja Wucher!
Wenn Du Dich exmatrikulierst und arbeitslos bist, oder Deine Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Essen, Kleidung, Miete, Krankenkasse, Rentenkasse etc) nicht ausreicht, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld II, die Beiträge werden dann für Dich übernommen.
Und da Du nach eigenen Angaben nicht berufstätig warst, hättest Du auf diesem Wege nicht nur das Wuchergeld für die Krankenkasse gespart, sondern hättest auch noch Geld zum Leben bekommen.

Zusatz:
Statt minus 500 Euro für die Krankenkasse hättest Du pro Monat 500-600 Euro von Vater Staat bekommen. Und bei 2 Monaten Wartezeit auf die Arbeitsstelle kann man ja nun nicht gleich als Schnorrer bezeichnet werden.
Für solche Fälle ist Arbeitslosengeld schließlich da. Damit die Leute was zum Essen haben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn ihr nicht über eure Eltern, euren Arbeitgeber oder die Uni krankenversichert seid, kostet das richtig Asche.
Von daher kann ich dein Fazit nicht nachvollziehen.
Man muss halt die Leistungen auf die man Anspruch hat auch beantragen.

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 13:37
Faleiro
Also bei der Mobil Oil BKK bist Du für 115 Euro im Monat freiwillig versichert. 250 Euro im Monat ist ja Wucher!
Sicher? Kommt mir extrem niedrig vor. Vielleicht unter bestimmten Voraussetzungen bzgl Nachweis von Beduerftigkeit oder sowas?

Wenn Du Dich exmatrikulierst und arbeitslos bist, oder Deine Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Essen, Kleidung, Miete, Krankenkasse, Rentenkasse etc) nicht ausreicht, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld II, die Beiträge werden dann für Dich übernommen.
Das gilt ja alles nur, wenn man kein Geld auf den eigenen Namen hat. Bevor du ALG2 bekommst, musst du dein privates Vermoegen aufbrauchen, auch wenn es nur ein paar muehsam zusammengesparte tausend Euro sind.

Von daher kann ich dein Fazit nicht nachvollziehen.
Man muss halt die Leistungen auf die man Anspruch hat auch beantragen.
…auf die man Anspruch hat, ja. Leider / zum Glueck liegt da nicht meine eigene Definition zugrunde ;)

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 13:44
skillz
Das gilt ja alles nur, wenn man kein Geld auf den eigenen Namen hat. Bevor du ALG2 bekommst, musst du dein privates Vermoegen aufbrauchen, auch wenn es nur ein paar muehsam zusammengesparte tausend Euro sind.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Vermögensfreibetrag hat man 750 Euro plus 200 Euro pro Lebensjahr - mindestens 4100 Euro, maximal 13000 Euro.

Von daher kann ich dein Fazit nicht nachvollziehen.
Man muss halt die Leistungen auf die man Anspruch hat auch beantragen.
…auf die man Anspruch hat, ja. Leider / zum Glueck liegt da nicht meine eigene Definition zugrunde ;)
Und was Du hiermit sagen wolltest, verstehe ich nicht, also hilf mir bitte auf die Sprünge.

Aktualisierung:
Der allgemeine Vermögensfreibetrag wurde von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gekürzt.

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 14:56
Faleiro
Das gilt ja alles nur, wenn man kein Geld auf den eigenen Namen hat. Bevor du ALG2 bekommst, musst du dein privates Vermoegen aufbrauchen, auch wenn es nur ein paar muehsam zusammengesparte tausend Euro sind.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Vermögensfreibetrag hat man 750 Euro plus 200 Euro pro Lebensjahr - mindestens 4100 Euro, maximal 13000 Euro.
Also 4500 Euro fuer einen 25jaehrigen. Also viel ist das nicht (wenn auch mehr als ich dachte), wenn man z.B. von den Eltern mal einen groesseren Betrag bekommen hat (Konfirmation? Abi? etc) oder ein Auto im Wert von 10.000 Euro auf den eigenen Namen laufen hat (das sind auch nicht gerade wenige Studierende, meist duerfte es auch hier die Grosszuegigkeit der Eltern sein ;)

In vielen Faellen haben Eltern Geld bei den Kindern "geparkt", um z.B. steuerliche Freibetraege auszunutzen. Dies wird im Zusammenhang mit Bafoeg immer wieder thematisiert.

Zusammengefasst: Es gibt reichlich Gruende, warum jemand *alleine schon* wegen der Vermoegenslage keinen Anspruch auf ALGII haben koennte, somit erschien mir die Bestimmtheit deines Postings nicht gerechtfertigt und Tzwoenns Berechnung nicht so einfach von der Hand zu weisen.

Dazu kommen weitere Gegengruende wie der ganze Beantragungsstress, ggf Untersuchung der Lebensumstaende der (unschuldigen) Mitbewohner, ein Fallmanager, Termine mit dem selbigen, Auflagen wie "kein Urlaub ohne Anmeldung", etc.

Ob man das am Ende fuer 2 bis x Monate Ueberbrueckung in Kauf nehmen moechte, wenn man sich nicht irgendwie doch durchschlagen kann, selbst ohne eigene Geldreserven…?

Und was Du hiermit sagen wolltest, verstehe ich nicht, also hilf mir bitte auf die Sprünge.
Naja, deine Aeusserung klang stark nach "den Anspruch hat ja wohl jeder, es kommt nur auf die Beantragung an"… das ist eine Gewissheit, die ich so nicht unterschreiben wuerde ;)

RE: Paar Fragen zum Ende des Studiums 2007-04-01 15:04
skillz
Klar, wer Vermögen hat, muss gucken, ob er Anspruch hat, und ob er überhaupt Lust hat, die ganze Antragsprozedur zu durchlaufen. Aber wer es braucht, wird sich sicherlich bemühen.
In deinen Ausführungen stimme ich dir zu. Ich wollte hier jetzt auch keinen Hartz IV-Thread daraus machen. Jede Lage ist wie immer individuell zu klären…