Moin moin,
laut Übergangsregelung kann man, statt sich mündlich in M2/M3, schriftlich in ALA prüfen lassen.
Könnte ich theoretisch den zweiten (ALA) Versuch mitschreiben und wenn ich den verhaue, im Wintersem (Urlaubssemester) noch mein Glück mit M2/M3 probieren?
Oder sind dann keine M2/M3 Prüfungen mehr möglich?
Der erste ALA Termin beisst sich leider mit meinem gebuchten Urlaub und nur einen einzigen Versuch zu haben, ist auch nicht wirklich prickelnd…
du hast immer noch danach das recht dich prüfen zu lassen, es sei denn:
du bist 3 x mal durch mündlich durch und hast 5x die klausr verkackt;-)
Moin,
ich glaube gehört zu haben, dass man nach einer Teilnahme an einer Bachelor-Prüfung nicht mehr zurück in das "alte System" kann (zumindest für den geprüften Stoff). An Deiner Stelle würde ich da nochmal Herrn Hansmann fragen.
falsch. ist egal! war schon bei hansmann.
du hast immer noch danach das recht dich prüfen zu lassen, es sei denn:
du bist 3 x mal durch mündlich durch und hast 5x die klausr verkackt;-)
Diplom-Studenten haben fuer eine Pruefung immer 3 Versuche, egal ob es die alte Pruefung im Diplomstudiengang ist, oder eine neue per Uebergangsregelung.
Also:
3 mal M2/M3 nicht bestanden => ENB
3 mal ALA nicht bestanden => ENB
1 mal M2/M3 nicht bestanden und 3 mal ALA nicht bestanden => ENB
2 mal M2/M3 nicht bestanden und 2 mal ALA nicht bestanden => ein Versuch ist noch moeglich
falsch. ist egal! war schon bei hansmann.
Kannst du das etwas konkreter ausfuehren?
Gibt sicher noch mehr Leute die das gleiche Problem haben…
Waere fuer eine Erleuchtung dankbar!
Peace
Sven
So, war heute bei Herrn Hansmann und er sagte dass ich ALA schreiben und/oder M2/M3 machen kann, beides allerdings zusammen zählt.
Ist allerdings mittlerweile auch recht egal, da ich heute zudem erfahren habe, dass ich nicht wie geplant ein Urlaubssemester einlegen kann um meine restlichen Prüfungen im WS zu machen.
Wurd mir bei der Studienberatung im Dezember also nur scheisse erzählt.
Ist allerdings mittlerweile auch recht egal, da ich heute zudem erfahren habe, dass ich nicht wie geplant ein Urlaubssemester einlegen kann um meine restlichen Prüfungen im WS zu machen.
Wurd mir bei der Studienberatung im Dezember also nur scheisse erzählt.
Kann man so nicht sagen: Das war die damals gueltige Regelung. Kann ja keiner ahnen, dass die Uni sich das ploetzlich anders ueberlegt.
Die neue Regelung soll seit Mai 2005 gelten. Allerdings wurde angeblich niemand informiert, die Verantwortlichen mussten sich wohl selbst informieren.
Es wurde ein VERBINDLICHER Plan erstellt, der in einer Anmerkung ein mögliches Urlaubssemester erwähnt.
Somit hab ich es schriftlich.
Erstmal ein Gespräch mit Herrn Ritter vereinbaren und schauen, was dabei herauskommt…
Das mit den Urlaubssemestern ist wirklich nicht so ganz in Ordnung. Aber ich weiss nicht, was man da in der Informatik machen kann, da das Studierendensekretariat über Urlaubssemester entscheidet.
Vielleicht solltest du mal die Rechtsberatung des AStA aufsuchen.