Hi,
Ich lerne gerade für die GBI-Prüfung. Ich hätte da mal eine Frage.
Wie sind Open-Source Programme urheberrechtlich zu bewerten? Wer ist der Urheber? Bin Ich als Benutzer der Besitzer? [img]
http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]
Danke schon mal im voraus
Gruss an alle
Du kannst OpenSource-Programme meistens lizensieren. D.h. Du hast eine Lizenz, sie zu benutzen, sie zu veraendern oder sie zu kopieren. (Oder eben nicht. Gibts ja auch.) Die
GPL ist eine solche Lizenz.
Urheber ist der Urheber des Programms. Copyright hat der Urheber und diejenigen, denen es durch die Lizenz zugesprochen wird.
Mo
Hi,
Bin Ich als Benutzer der Besitzer? [img]http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]
Meiner Meinung nach ja, Du besitzt ja in dem Moment das Programm, inklusive Sourcen & foo…
Hi,
Bin Ich als Benutzer der Besitzer? [img]http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]
Meiner Meinung nach ja, Du besitzt ja in dem Moment das Programm, inklusive Sourcen & foo…
Unterscheidet ihr in GBI zwischen Besitzer und Eigentümer?
Naja, der Vortrag war dann doch eher technisch, im Sinne von "wie find ich raus, dass jemand mein Copyright verletzt?"
Es müsste jeder Miturheber sein, der zur Erschaffung des Programmes beigetragen hat.
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/bgbl_I_1774_01_03_p7-10.phpBesitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. (
http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html)
Also müsste jeder, der eine Software auf seinem Rechner bzw. auf einem Datenträger hat, diese auch besitzen.
Eigentum an Software erwirbt man in Deutschland meines Wissens nicht, man erwirbt lediglich Eigentum am Datenträger (soweit vorhanden) und das Nutzungsrecht an der Software. Bzw. falls man Eigentum (als das Recht mit einer Sache tun und lassen zu können, was man will)erwerben sollte wird diese Recht durch das Urheberrecht direkt wieder eingeschränkt, weil man mit Software eben nicht tun und lassen kann, was man will (z.B. kopieren, disassemblieren).
IMO. IANAL.
Es müsste jeder Miturheber sein, der zur Erschaffung des Programmes beigetragen hat.
AFAIK gibt es dabei noch eine Einschränkung bezüglich eines nicht trivialen Anteils - die übliche Maßeinheit bei der FSF ist da "mehr als 10 Zeilen", wobei das natürlich auch nur eine Daumenregel ist.
Unterscheidet ihr in GBI zwischen Besitzer und Eigentümer?
Es gibt Leute, die das *nicht* tun?
Unterscheidet ihr in GBI zwischen Besitzer und Eigentümer?
Es gibt Leute, die das *nicht* tun?
Zwischen den Konzepten - weniger.
Zwischen den Begriffen - einige.