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nochmal ne quereinsteigerfrage...

nochmal ne quereinsteigerfrage... 2005-10-30 17:06
Anonymer User
…wenn es in der vorlesung heisst: man kann nen übungsschein machen, ist ein übungsschein gleichbedeutend mit nem leistungsnachweis?
oder ist ein übungsschein vorraussetzung für die prüfung?

danke für hilfe

Re: nochmal ne quereinsteigerfrage... 2005-10-30 17:11
MoKrates
Ein Uebungsschein ist ein Leistungsnachweis. Ja.
In den Grundstudiumsveranstaltungen fuers Diplom ist es grundsaetzlich so, dass die Uebungsscheine fuer eine Zulassung zur Klausur/Pruefung nicht benoetigt werden, nein. (Ausnahme hier IMG, wobei kein Ue-Schein benoetigt wird, sondern ein IMG-Proseminar).

Wie das mit dem BA-Studiengang aussieht, weiss ich nicht.

Fuers Informatikstudium (nicht Nebenfach):
Durchweg ist es so, dass Ue-Scheine, Proseminarsscheine, Praktikumsscheine und Klausuren sowie Pruefungen gemacht werden muessen, aber abgesehen von der oben erwaehnten Ausnahme sind die alle unabhaengig voneinander.

Mo

Re: nochmal ne quereinsteigerfrage... 2005-10-30 17:17
Anonymer User
also es geht ums informatik hauptstudium auf diplom.
also heisst das in diesem fall dann, übungsschein ist pflicht und vorrausetzung, sich für die klausur anmelden zu können, hab ich das richtig verstanden?

Re: nochmal ne quereinsteigerfrage... 2005-10-30 17:31
korelstar
Nein. Klausuren gibt's im Hauptstudium eh nicht. Ein Übungsschein (=Leistungsnachweis) hat mit einer etwaigen Prüfung (formell) nichts zu tun und nützt dir eh nur in den Vorlesungen etwas, in denen du keine Prüfung machst.