Tagchen,
mal eine Frage: ich hab im EF fürs Grundstudium quasi eine Prüfung "zu viel" gemacht - die Prüfung (Klausur) wurde mir nicht ins Vordiplom mit eingerechnet (war nicht mehr nötig). Frage: Kann ich diese Klausur jetzt für´s Hauptstudium anrechnen lassen?
Grüße, Stefan
Also prinzipiell gilt, dass die erste Prüfungsleistung (Schein/Prüfung) des Hauptstudiums
nach der letzten Leistung des Grundstudiums sein muss.
Nach ist hier das Datum. Bei Prüfungen der Prüfungstermin, bei Scheinen das, was drauf steht.
Also würde ich sagen, es sieht schlecht aus. Aber nachfragen beim Prüfungsamt kostet nichts. [img]
http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]
Interessant finde ich vorallem, wie man eine Prüfungsleistung zuviel machen kann. Eigentlich muß ja jede Prüfung vorher angemeldet werden?! Hast du das etwa unterlassen?
Die Regelung kenne ich natürlich. Andererseits: wenn ich mir Studienleistungen als einem vorherigen Studiengang anerkennen lassen will, dann lag der ja zeitlich auch vor dem Termin einer etwaigen Zwischenprüfung…
na ma sehn *g
Interessant finde ich vorallem, wie man eine Prüfungsleistung zuviel machen kann. Eigentlich muß ja jede Prüfung vorher angemeldet werden?! Hast du das etwa unterlassen?
Wäre jetzt bisschen kompliziert, dir das im Einzelnen zu erklären… es war so, dass das Prüfungsergebnis nicht mehr rechtzeitig vor Fristende kam und die bereits vorhanden Prüfungen und Scheine dann etwas anders als im ursrünglichen (Regel-)Studienplan angerechnet wurden. Das war so eben nicht geplant, aber immer noch regelkonform…