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F2 Schein von vor langer Zeit

F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-27 16:47
Anonymer User
HI, ich habe damals WiInf studiert und überlege grade, ob ich mich wieder einschreibe. Jetzt sammel ich alle Scheine zusammen und stelle fest,d aß der F2 Schein verschwunden ist. Entweder hab ich ihn damals nicht abgeholt, oder verbummelt.
Weiß jemand, ob man sich den nochmals ausstellen lassen kann, bzw. wie lange die Übungsscheine aufbewahrt werden (ist ja schon ein paar Jahre her).
Bei wem ich damals die Ü-Gruppe hatte, weiß ich glücklicherweise noch.
Danke,
Mellie

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-27 17:05
Da:Sourcerer
Ich würde einfach mal auf gut Glück im zuständigen Sekretariat nachfragen. Erfahrungsgemäß werden solche Sachen ziemlich lange aufbewahrt.

Wenn du den Schein tatsächlich verbummelt haben solltest: Die Scheinvergabe wird protokolliert. Neuausstellen sollte somit kein problem sein.

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-28 00:45
Anarch
wieder einschreibe … der F2 Schein

Ich frag ja nur ungern - aber wenn du dich wieder einschreibst, wäre das dann nicht Bachelor? (Oder brauchen die WiInfs noch länger?)

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-28 01:24
Wagner Febell
wieder einschreibe … der F2 Schein

Ich frag ja nur ungern - aber wenn du dich wieder einschreibst, wäre das dann nicht Bachelor? (Oder brauchen die WiInfs noch länger?)

Soweit ich weiß haben die WInfs noch kein Bachelor.

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-29 12:21
Azure
Zum Zeitpunkt der Wiedereinschreibung - also das kommende WS - müsste es aber soweit sein. - So zumindest der Plan bei den WiInfs…

…Frank

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-29 17:31
SNowborn
Dann sind das ja aber nur die 1.Semester! Sie steigt ja wohl nicht als solcher wieder ein…!

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-29 19:11
Anarch
Dann sind das ja aber nur die 1.Semester! Sie steigt ja wohl nicht als solcher wieder ein…!

In der Informatik kann man nur ins Hauptstudium "quereinsteigen", nicht ins Grundstudium. Ich vermute, dass die Wiinfs das ähnlich handhaben werden.

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-30 21:16
theorinix
Neuausstellen sollte somit kein problem sein.

Na ja, das muss erst wieder aus den Dateien auf einem (längst verschrotteten?) Rechner erzeugt werden, gedruckt und unterschrieben.
Zeit kostet das schon.
Es wäre besser wenn Studierende mit wichtigen Unterlagen genauso umgehen wie z.B. mit Geburtsurkunden und Reisepässen!

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-04-30 21:54
Viciarg
genauso umgehen wie z.B. mit Geburtsurkunden und Reisepässen!

Hab ich beides nicht, und wo mein SV-Ausweis hin ist, möcht ich lieber auch nicht wissen. [img]http://www.fb18.de/gfx/25.gif[/img]

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 12:13
Da:Sourcerer
Du hast keine Geburtsurkunde? Wie geht das denn?

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 13:18
Faleiro
Du hast keine Geburtsurkunde? Wie geht das denn?
Die hat man meines Wissens nur, wenn man sie braucht und daher anfordert. Ich habe auch noch nie eine fuer mich selbst gesehen, aber vielleicht haben meine Eltern ja eine…

In Portugal z.B. bekommt man immer wieder eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, wenn man sie denn mal wieder fuer einen oskuren administrativen Zweck braucht… :/

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 13:28
Anonymer User
In Deutschland wird zur Geburt so eine Urkunde ausgestellt. Und man braucht sie - nachdem sie Jahre im Schrank lag - sporadisch, z.B. bei Rentenfragen und Hochzeiten.

So wie ich D kenne, ist es möglich aber bürokratisch sich eine neue Geburtsturkunde ausstellen zu lassen, wenn man sie mal verloren geht.

LEIFer

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 13:36
Da:Sourcerer
Ich habe gerade mal bei Wikipedia nachgesehen: Zunächst wird wohl nach der Geburt eine Geburtsbescheinigung ausgestellt auf deren Grundlage dann die Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt im Rahmen der Geburtsanzeige beantragt werden kann.

Willkommen in Deutschland!

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 14:18
Anonymer User
Ich habe gerade mal bei Wikipedia nachgesehen: Zunächst wird wohl nach der Geburt eine Geburtsbescheinigung ausgestellt auf deren Grundlage dann die Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt im Rahmen der Geburtsanzeige beantragt werden kann.

Kann? Eine Geburt muss binnen einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden. (Auch wenn man durch die Wortwahl auf andere Ideen kommen könnte: Eine Geburt ist dennoch kein Verbrechen). Bei dieser Anzeige wird AFAIK dann auch die Geburtsurkunde ausgestellt.

LEIFer

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 14:51
Da:Sourcerer
Da haben wir's doch. Es sind gar nicht die Zukunftsängste, die Aussicht auf finanzielle Engpässe oder die verminderten Jobchancen, die das deutsche Volk™ in den Zeugungsstreik treten lässt. Es ist schlicht die Scheu vor dem bürokratischen Aufwand.

NP: Normahl - Keine Überdosis Deutschland

Re: F2 Schein von vor langer Zeit 2006-05-01 15:02
Viciarg
[img]http://www.fb18.de/gfx/7.gif[/img]@Src …