Schwerpunktveranstaltungen
2006-03-30 02:00
Anonymer User
Ich habe mal eine Frage zum Nachweis von Schwerpunktveranstaltungen.
Es sind insgesamt 12 SWS zu füllen, wobei eine Prüfung von 6-8 SWS (je nach Prüfer) fällig ist.
Angenommen ich mache ein Prüfung über 6 SWS, was ist dann mit den übrigen 6 SWS? Muss man in diesen Veranstaltungen dann eine Art 'Hörerschein' machen, oder wie wird das gehandhabt?
Ich denke ja nur, iregendwie muss das Prüfungsamt ja auch wissen, dass man 12 SWS gehört hat, oder?
Es sind insgesamt 12 SWS zu füllen, wobei eine Prüfung von 6-8 SWS (je nach Prüfer) fällig ist.
Angenommen ich mache ein Prüfung über 6 SWS, was ist dann mit den übrigen 6 SWS? Muss man in diesen Veranstaltungen dann eine Art 'Hörerschein' machen, oder wie wird das gehandhabt?
Ich denke ja nur, iregendwie muss das Prüfungsamt ja auch wissen, dass man 12 SWS gehört hat, oder?