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Schwerpunktveranstaltungen

Schwerpunktveranstaltungen 2006-03-30 02:00
Anonymer User
Ich habe mal eine Frage zum Nachweis von Schwerpunktveranstaltungen.

Es sind insgesamt 12 SWS zu füllen, wobei eine Prüfung von 6-8 SWS (je nach Prüfer) fällig ist.

Angenommen ich mache ein Prüfung über 6 SWS, was ist dann mit den übrigen 6 SWS? Muss man in diesen Veranstaltungen dann eine Art 'Hörerschein' machen, oder wie wird das gehandhabt?

Ich denke ja nur, iregendwie muss das Prüfungsamt ja auch wissen, dass man 12 SWS gehört hat, oder?

Re: Schwerpunktveranstaltungen 2006-03-30 10:06
Popcorn
Nö, von einem Hörerschein habe ich nichts gelesen und würde jetzt auch intensiv deswegen schmollen. [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img] Das Prüfungsamt weiß es, weil du sonst ja nicht die Prüfung bestehen könntest. Also, wenn du dich nicht mit dem Inhalt befasst hast. Das einige Prüfer etwas "weniger" Prüfen (die Prüfung ist ja trotzdem noch genau so lang und halt dafür in ihrer Auswahl tiefer gehend), tut dem nichts zur Sache, weil die Prüfung offiziell über diese 12 SWS ist.

Re: Schwerpunktveranstaltungen 2006-03-30 10:12
Faleiro
Das Prüfungsamt weiß es, weil du sonst ja nicht die Prüfung bestehen könntest.
Dein Wort in Gottes Ohr :)

Andernfalls schmoll ich kraeftig mit.

Re: Schwerpunktveranstaltungen 2006-03-30 10:40
Anonymer User
Bei der Anmeldung muß Du doch sowieso die 12 SWS angeben die Du besucht hast, wenn dem nicht so war, Dein Prüfer Dir das aber unterschreibt ist doch alles gut.