Hallo,
hat jemand von euch ebenfalls die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten und noch nicht an einer "Studienfachberatung" teilgenommen?
Hab das gerade erst auf den neuen Uni-Unterlagen gelesen.
Bei Nichterfüllung Exmatrikulation wäre ja ganz witzig nach dem ganzen Studium…
Das gibts jetzt auch für die normale Regelstudienzeit? [img]
http://www.fb18.de/gfx/2.gif[/img] Nachm 6 Semester Grundstudium war mir bekannt, aber nach der Regelstudienzeit ist mir neu. Woher kommt die Info?
Steht auf dem Adressänderungsbogen der Uni-Unterlagen.
Aber auch im HmbHG §42 Abs. 2 Nr. 7
Also so viele, die nach 6 Semestern noch nicht das Grundstudium fertig haben… ich glaub, die dann im 11. Semester alle wieder zu beraten, weil sie das Grundstudium nicht in <=5 Semestern geschafft haben, wäre Overhead.
bei wem war das noch und muss man sich dafür anmelden?
Ich dachte ich bekäm nach dem 6. Sem. einfach keine Unterlagen, bevor ich das nicht mache.
Nu hab ich welche und bin davon ausgegangen, dass es geändert wurde und nun nicht mehr nötig ist…
bei wem war das noch und muss man sich dafür anmelden?
Ich dachte ich bekäm nach dem 6. Sem. einfach keine Unterlagen, bevor ich das nicht mache.
Nu hab ich welche und bin davon ausgegangen, dass es geändert wurde und nun nicht mehr nötig ist…
Öhm, also soweit ich weiß, werden die betreffenden Studenten, die das 7. Semester antreten wollen und noch im GS sind, eine Einladung (einfach weil es _viele_ betrifft). Findet afaik in B-201 üblicherweise statt. Auf jeden Fall ist die Studienberatung nach dem 6. Semester notwendig.
Also so viele, die nach 6 Semestern noch nicht das Grundstudium fertig haben… ich glaub, die dann im 11. Semester alle wieder zu beraten, weil sie das Grundstudium nicht in <=5 Semestern geschafft haben, wäre Overhead.
Ich war jetzt nochmla neugierig und auch wnen es total unsinnig erscheint, das steht wirklich so im
HmbHG:
(2) Die Studierenden nehmen an der Studienfachberatung
teil. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten
haben, müssen innerhalb von zwei Semestern
nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung
teilnehmen, wenn sie sich nicht bis zum
Ende dieses Zeitraums zur Abschlussprüfung gemeldet
haben.
§51 Abs. 2, die dazugehörige Exmatrikulation regelt dann schon genannter §47, Abs. 2 Nr.7 :
(2) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie
[…]
7. die in § 51 Absatz 2 Satz 2 festgelegte Verpflichtung
zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht erfüllt
haben.
Ist das neu? Stimmt das so? Wenn ja, wissen alle davon? Wenn nein, warum weiß keiner davon? Sehr suspekt [img]
http://www.fb18.de/gfx/2.gif[/img]
Wenn nein, warum weiß keiner davon? Sehr suspekt [img]http://www.fb18.de/gfx/2.gif[/img]
Bachelorplanung geht vor? [img]
http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]
Keine Ahnung
Also, ich habe die Regelstudienzeit leicht mehr als 2 Semester überschritten, und keine Studienberatung deswegen gehört (nur im Grundstudium…) - und ich kenne noch einige mehr, denen das so geht. Von daher, keine Panik.
Kann es sein, das der Thread-Starter vom Grundstudium spricht?
Und zum Hochschulgesetzt, das kann viel stehen, aber so lange es keine durchführungsbestimmungen (also etwas in der PO) dazu gibt, ist das nichts wert.
Ist das neu? Stimmt das so? Wenn ja, wissen alle davon? Wenn nein, warum weiß keiner davon? Sehr suspekt.
so neu ist das nicht. das war schon in drägers erstem entwurf für das neue, also jetzt gültige, HambHG wenn ich mich recht erinnere. das ist jetzt gut drei jahre her. ich kann nur empfehlen dann sich auch mal so sachen, die die studentischen interessenvertreter schreiben oder sagen, auch zu gemüte zu führen. (aber bitte jetzt nicht alles was mit schwarz rotem logo daher kommt und mit einem zitat anfängt. ;-) )
die beratung ist bei euch geregelt in §11 eurer SO da ist wesentlich (4) für euch wichtig. da die SO von 98 ist sind die änderungen von dräger da natürlich nicht berücksichtigt.
dazu kommt das die uni das mit den beratungen nicht gebacken bekommt. gab auch früher schon so eine ähnliche regelung, da war's dann glaube ich noch mit kann. aber die haben das mit dem einbestellen zur beratung nicht hinbekommen haben (wenn sie es aber mal schafften und man nicht erschien, dann flog man auch).
aber wenn ihr wissen wollt wie man richtigen beratungs terror macht, wenn man das umsetzt, schaut euch die SO und die PO der physiker an die sind nämlich ziemlich neu. und richtig spannend ist, daß der studi sich selbsttätig um den beratungsquatsch kümmern muß, wer liest denn die SO?
www.regenbogen-hamburg.de
Hallo,
wir wird man denn darüber informiert? Mail oder Post?
Ich bin im Grundstudium und erreiche nun das 7. Semester and habe bisher noch keine Informationen darüber erhalten.
Danke.
Hallo,
wir wird man denn darüber informiert? Mail oder Post?
Ich bin im Grundstudium und erreiche nun das 7. Semester and habe bisher noch keine Informationen darüber erhalten.
Kommt per Post. Und per Mail. Und per Aushang. Also, zumindest zu Brunnis Zeiten war das so. Und das findet für gewöhnlich am Anfang des nächsten Semester statt.
Du kannst ja mal bei Herrn Ritter nachfragen.
Habe letztens im PA nachgefragt: Die Uni meldet sich bei den Leuten, die länger als 6 Semester in Grundstudium sind. Bei mir hat sich bisher allerdings niemand gemeldet - ich würde mal vermuten, daß das nur Leute betrifft, denen noch einiges zum Vordiplom fehlt und nicht nur 1-2 Prüfungen.
- ich würde mal vermuten, daß das nur Leute betrifft, denen noch einiges zum Vordiplom fehlt und nicht nur 1-2 Prüfungen.
Ich glaube nicht, dass das Pruefungsamt einen derartigen Ueberblick ueber deine Scheine etc. hat, sondern eher nur ueber Pruefungen. So scheint es jedenfalls immer, wenn jemand einen Schein-Verlust zu beklagen hat ;)
irgenwann in nächster zeit (bei mir war das letztes jahr auch recht spät, normalerweise soll die studienberatung anfang bis mitte oktober stattfinden) werden alle diejenigen, die dieses semester ins 7. FS gekommen sind, einen Brief (per Einwurfeinschreiben) bekommen, in dem mensch aufgefordert, sich an dem in den brief genannten tag in B-210 zur allgemeinen Studienberatung einzufinden (mensch muß dort hin). Dort wird herr ritter etwas zur überschreitung sagen und wie es ablaufen wird. Mensch hat nach der Studienberatung noch 2 Semester zeit, seine ausstehenden Leistungen (egal ob Schein oder Prüfung, egal ob noch 1-2 oder 10 Leistungen fehlen) noch zu erbringen. Unmittelbar nach der gemeinschaftlichen Studienberatung bei herrn ritter muß mensch einen termin bei einem Studienberater (es handelt sich meist um Listen, in die mensch sich eintragen muß) abmachen. In diesem wird dann ein verbindlicher Studienplan (wann mensch welche ausstehenden Leistungen erbringt) erstellt. Diesen muß mensch dann auch unterschreiben und sich daran halten. Bei Änderungen muß mensch sich unmittelbar an den Studienberater wenden.
So, war das auf jeden falls letztes jahr bei mir und ich würde mich wundern, wenn sich das mittlerweile geändert hat.
Als ich mich für das letzte Wintersemester zurückmelden wollte, ging das nicht so einfach. Der Automat im ESA teilte mir mit, daß die Rückmeldung nicht mögich sei und ich mich im Studiensekretariat melden soll. Des weiteren bekam ich ein Schreiben von der Hauptuni, daß ich exmatrikuliert wäre, da ich die Studienzeit überschritten habe. Damit bin ich dann panisch zu Frau Tewes, die sichtlich verärgert über die Hauptuni war, und mir sagte, ich solle mir keine Sorgen machen. Laut Hauptuni wird mensch in einen solchen Falle zwar normalerweise exmatrikuliert, der Fachberecih Informatik habe aber seine eigene Regelung..
so, hoffe, das hat euch ein wenig weitergeholfen…
irgenwann in nächster zeit (bei mir war das letztes jahr auch recht spät, normalerweise soll die studienberatung anfang bis mitte oktober stattfinden) werden alle diejenigen, die dieses semester ins 7. FS gekommen sind
… und noch kein Vordiplom haben, oder? [img]
http://www.fb18.de/gfx/17.gif[/img]
ups, klar… hmmm, hab isch vergessen…