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Abmelden von mündlicher Prüfung

Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 14:50
schneegurke
Hi!

Da ich meine Matheklausur nicht bestanden habe, will ichs am zweiten Termin erneut versuchen, nur leider habe ich da auch meine mündliche P2/P3 Prüfung. Wo kann ich mich dafür abmelden? Beim Prof. oder beim Prüfungsamt? Gilt da ebenfalls die 10-Tage-Frist?

Danke.

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 15:06
Da:Sourcerer
Grundsätzlich beim Prüfungsamt. Und die Frist für den Rücktritt von Prüfungen ohne "triftigen" Grund ist die gleiche wie bei Klausuren.

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 15:10
schneegurke
Hmm ich hab grad gelesen, dass die Abmeldung schriftlich erfolgen muss. Soll ich dann einfach ein formloses schreiben abgeben oder bedeutet das nur, dass ich dort etwas ausfüllen muss so wie auch bei der Anmeldung?

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 15:13
Da:Sourcerer
Es gibt kein Formblatt dafür. Schreib einfach einen kurzen Text (mit Begründung, wenn du willst). Wichtig ist dabei nur deine Unterschrift, das Datum und deine Matrikelnummer.

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 15:14
schneegurke
Ok. Danke für die schnellen Antworten! :)

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 18:46
Faleiro
Zum Teil hat Frau Tewes einem auch schon einfach den Zettel mit der Anmeldung gegeben, darauf zwei Worte und eine Unterschrift leisten lassen.

Re: Abmelden von mündlicher Prüfung 2005-03-10 18:52
Da:Sourcerer
Ach richtig: Wenn du von der Anmeldung zur Prüfung zurücktrittst, solltest du besagte Anmeldebescheinigung unbedingt mitbringen.