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Attest wohin?

Attest wohin? 2004-10-03 16:12
Anonymer User
Moinmoin.

Ich komme gerade vom Arzt und habe ein Attest, dass ich morgen die T-Klausur nicht mitschreiben kann.
Allerdings hat das Prüfungsamt jetzt nicht mehr geöffnet.
Was soll ich jetzt machen?
Kann ich das an das Prüfungsamt faxen? Oder muss ich mich morgen in die Informatik schleppen und das da abgeben, und wenn ja, bis wann?
Oder könnte ich das auch nachreichen?


Über schnelle Antworten würd ich mich freuen, da ich wieder ins Bett will…

Re: Attest wohin? 2004-10-03 16:32
Slater
was befürchtest du denn?
das du als nicht bestanden gilst wenn das morgen nicht abgegeben ist?

denke mal so ernst sieht das keiner,
kannst dich auch rückwirkend freiattestieren lassen wenn du wieder mobil bist
(ohne Gewähr)

Re: Attest wohin? 2004-10-03 16:34
Anonymer User
genau das befürchte ich leider…

Aber mir bleibt ja leider nichts anderes übrig.
Und wenn ich mich morgen mit meinem grippalen Infekt in die Informatik quälen würde, könnte man ja ggf auch noch von mir verlangen, dass ich die Klausur schreibe…

Re: Attest wohin? 2004-10-03 16:41
UncleOwen
Ich würd im PAmt anrufen (am besten heute noch versuchen, spätestens morgen früh), und denen das ganze erzählen. Alternativ auch im Sekretariat von Herrn Möller. Hauptsache _irgendjemand_ weiss, dass Du morgen nicht mitschreibst.

Re: Attest wohin? 2004-10-03 16:48
Anonymer User
Frau Tewes ist sogar noch ans Telefon gegangen und sie meinte, es reicht, wenn ich das Attest umgehend per Post schicke.

Nochmal Glück gehabt…

Re: Attest wohin? 2004-10-03 20:11
Anonymer User
Hauptsache _irgendjemand_ weiss, dass Du morgen nicht mitschreibst.

Nichtmal das ist wichtig. Sofern ein Attest vorliegt kann dieses natürlich auch im Nachhinein eingereicht werden.
Wär ja auch ziemliche Schikane ansonsten.

Re: Attest wohin? 2004-10-03 21:19
M
Wir hatten vor einigen Jahren im Prüfungsausschuß mal eine Rechtsauskunft zu einem ähnlichen Fall eingeholt. Wenn ich mich richtig erinnere, muß ein Attest demnach zwar so schnell wie möglich vorgelegt werden, aber nicht unbedingt noch am selben Tag. Wenn Du also wegen Krankheit erst in ein paar Tagen aus dem Haus kannst, soll das auch reichen.

Disclaimer: Das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage, die können nur Prüfungsamt/-ausschuß oder das Rechtsreferat der Uni erteilen.