Das habe ich auch letztens Gehört. nur leider glaube ich, dass sie dieses Loch durch Patches in ihren Gesetzen auch noch stopfen werden bis ich mit uni fertig werde.
Das habe ich auch letztens Gehört. nur leider glaube ich, dass sie dieses Loch durch Patches in ihren Gesetzen auch noch stopfen werden bis ich mit uni fertig werde.
Da die Gesetze nicht von Microsoft sind, ist das wohl zu befürchten.
Zumal damit die Probleme für diejenigen die studieren wollen nicht wirklich gelöst wären.
Man müsste auf jeden Fall die Studiengebühren erst einmal haben, um sie dann nach dem Studium wiederzubekommen.
Das ist für viele wohl unfinanzierbar.
Zumal damit die Probleme für diejenigen die studieren wollen nicht wirklich gelöst wären.
Man müsste auf jeden Fall die Studiengebühren erst einmal haben, um sie dann nach dem Studium wiederzubekommen.
Das ist für viele wohl unfinanzierbar.
Sprich: Diejenigen, die sich Studiengebühren leisten können, profitieren
noch mehr.
Vielleicht sollte man - bei allen unwohlbefinden über die Studiengebühren - sich einfach die Schulen zum Vorbild nehmen und nach vier Semestern überschreiten konsequent sagen "Okay, ist nicht" und dann exmatrikulieren. An der Schule gibt's dann ja auch nicht die Möglichkeit, sich mit Geld noch 'n weiteres Jahr zu erkaufen.
Schule und Uni sind dafür zu unterschiedlich. Selbst bei sehr verschulten Studiengängen.
Nur ein Beispiel: In der Schule bleibt man nicht gleich sitzen, wenn man mal eine Prüfung verhaut (man fällt dort IMHO auch nicht so leicht durch eine Prüfung), an der Uni verliert man dadurch wesentlich schneller ein Semester (siehe auch Diskussion "Keine HS-Prüfungen ohne Vordiplom").
Außerdem: Wenn man zweimal sitzen bleibt, wird einem nicht gleich verboten, zur Schule zu gehen (es gibt da ja sogar eine Schulpflicht). Bei der Uni würde so ein Kriterium auch erst am Ende des Studiums zuschlagen. Man hat dann also vielleicht fast alles gemacht, wird dann aber dennoch rausgeworfen. Nein, da sind Studiengebühren das bessere (wenn auch probematisches) Mittel.
Die Möglichkeit zur Exmatrikulation ist nach der neuen Regelung bei doppelter Regelstudienzeit ja auch durchaus gegeben.