Meldebescheinigung
2003-11-15 18:45
Dennis
Hier nur der Hinweis, für alle, die es noch nicht wissen sollten:
Bei den Semesterunterlagen für dieses Semester befindet sich auf der linken Hälfte der "Bescheinigung nach § 9 BAföG" eine Meldebescheinigung, die vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt und gesiegelt und bis zum 31.01.2004 im Zentrum für Studierende vorgelegt werden muss. Folgender Text steht im Kleingedruckten dieser Bescheinigung:" … Andernfalls ist eine Rückmeldung zum Sommersemester 2004 nicht möglich."
Ich wollte nur alle, die wie ich, ihre Semesterunterlagen einfach ohne sie anzusehen weggelegt haben, daraufhingewiesen haben.
/Edit: Es musste natürlich wirklich 31.01.2004 heißen.
Bei den Semesterunterlagen für dieses Semester befindet sich auf der linken Hälfte der "Bescheinigung nach § 9 BAföG" eine Meldebescheinigung, die vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt und gesiegelt und bis zum 31.01.2004 im Zentrum für Studierende vorgelegt werden muss. Folgender Text steht im Kleingedruckten dieser Bescheinigung:" … Andernfalls ist eine Rückmeldung zum Sommersemester 2004 nicht möglich."
Ich wollte nur alle, die wie ich, ihre Semesterunterlagen einfach ohne sie anzusehen weggelegt haben, daraufhingewiesen haben.
/Edit: Es musste natürlich wirklich 31.01.2004 heißen.