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Studiumsüberziehungsgebühren

Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 21:25
LAMER
Wer weiss wie, wann , wieviel ?

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 21:30
Paul
Ich glaub das ist noch nicht ganz klar, jedenfalls muß man frühstens zahlen, wenn man 4 Semester über Regelstudienzeit ist.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 21:35
LAMER
dann die zweite Frage,
ich habe hier gelesen das man zum beratung muss,dort wird geeguckt ob man prüfungen macht,und ob man genehmigt weiter tu studieren,wenn man überzieht.
Wozu dann? wenn man dann zahlen muss.
Ich glaube jetzt wollen die,entweder Student zahlt fürs Überziehen oder fliegt raus. Oder?

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 21:51
Slater
damit ist die Beratung zum rechtzeitigen Beenden des Grundstudiums gemeint,
und das liegt weit vor den Gebühren,

Grundstudium normalerweise in [edit: 4-6] Semestern,
danach [edit: also nach dem 6. Semester] mehr oder weniger zwingend und oft zur Beratung,
(das können vielleicht andere genauer sagen oder -> Studienordnung)

im Hauptstudium gibts bisher keine Beschränkungen,
da darf man dann fröhlich zahlen und bleiben,

allerdings gibts die aktuelle Studienordnung noch nicht so lange,
so dass bisher auch noch keine Langzeitstudenten in der aktuellen Studienordnung da sind,

vielleicht tut sich da auch bald was/ hat sich schon was getan, muss ein anderer sagen

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 21:57
Popcorn
Grundstudium normalerweise in 4 Semestern,
danach mehr oder weniger zwingend und oft zur Beratung,

Einspruch. Die erste Beratung erst nach dem sechsten und nicht nach dem vierten Semester. Die Leute haben auch noch etwas anderes zu tun, als mit ~allen Studenten des FBs einzeln zu reden. ;)

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-04 22:16
a nonymous user
Wer weiss wie, wann , wieviel ?

Regelstudienzeit + 4 Semester = 500 Euro zusätzlich zum SemTicket

Regelstudienzeit * 2 = Zwangsexmatrikulation

So wie ich's verstanden habe zählen nicht Fachsemester, sondern Gesamtstudienzeit. [img]http://www.fb18.de/gfx/8.gif[/img]

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 06:22
Alter Sack
So wie ich's verstanden habe zählen nicht Fachsemester, sondern Gesamtstudienzeit. [img]http://www.fb18.de/gfx/8.gif[/img]

Dann könnte ich ja gleich aufhören, da ich ein abgebrochenes Studium der Elektrotechnik an der Uni Berlin mit immerhin 6 Semestern (1984-1986) auf dem Zähler habe.

Und so ginge es jedem hochsemestrigen Studienfachwechsler.

Kann nicht wahr sein, wenn doch: bitte Quelle!

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 07:11
Faleiro
Und so ginge es jedem hochsemestrigen Studienfachwechsler.
Und wer sagt, dass nicht genau das angestrebt ist? ;-)

Ich denke aber irgendwie nicht, dass das dir noch angerechnet wird. Vielleicht muss es an der Uni Hamburg sein oder so…

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 07:18
a nonymous user
Habe auch schon 6 Semester hinter mir und jetzt zu Informatik gewechselt.

http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/onTEAM/grafik/hmg_27_05_03.pdf

Also wie ich das verstehe, besonders §6 und der § über Exmatrikulation, werden vorherige Studienzeiten angerechnet [img]http://www.fb18.de/gfx/19.gif[/img] … korrigier' mich, wenn ich mich irre…

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 07:21
a nonymous user
Die Hochschulen können durch Satzung bestimmen,
dass Studierende exmatrikuliert werden können, wenn
ihre Studienzeit mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit
des Studiengangs beträgt, für den sie immatrikuliert
sind. Dabei sind die in § 6 Absatz 8 bis 10 aufgeführten
Regelungen angemessen zu berücksichtigen.

Also hier steht nichts von Fachstudienzeit, sondern nur von Studienzeit, also im Zweifelsfall ist wahrscheinlich genau das gemeint denke ich…

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 09:16
Zaphod
Könnte man nicht ggf. dagegen klagen, weil einige Leute ihr Studium begonnen haben, mit der damaligen Regelung, nichts zu bezahlen..?
Begründung dann: Wäre das von Anfang an klar gewesen, hätte man das Studium gar nicht erst begonnen, weil es nicht finanzierbar gewesen sei. Das im Nachhinein zu ändern bedeute dann "vergeudete" Zeit..
Naja.. ich kenn mich da nicht aus..

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 12:27
M
Tja, mich betrifft das wohl auch. Allerdings sehe ich da durchaus noch einige rechtliche Möglichkeiten (Aber IANAL).

Zum einen steht in Par.6,Satz(6) nur das ein Studienguthaben einmal gewährt wird (und für die gewährte Zeit von den Gebühren befreit). Da steht aber nicht, das dies ab Studienbeginn gewährt wird. Soweit ich unsere Rechtslage verstehe, kann das eigentlich nicht rückwirkend angerechnet werden.

Aber auch an anderen Stellen lässt der Gesetzestext da noch ein bißchen Spielraum:
Die Hochschulen treffen durch Satzung die näheren Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über
1. das Verfahren bei Teilzeitstudierenden,
2. die Studiengebühren beim Doppelstudium nach § 36
Absatz 2,
3. die Berücksichtigung von Beurlaubungszeiten,
4. die Anrechnung von Studienzeiten an anderen Hoch-
schulen,
5. das Verfahren beim Zweitstudium,
6. die in diesem Gesetz nicht geregelten begründeten
Ausnahmefälle, in denen Studierende von der Ge-
bührenpflicht befreit sind,
Ich habe bisher keine Hinweise darauf gefunden, ob diese Satzung bereits existiert und wie das im einzelnen geregelt ist. Ohne diese Satzung könne die Gebühren wohl kaum eingefordert werden.
(9) Von der Zahlung der Studiengebühren befreit sind
Studierende,
1. die für ihr Studium Leistungen nach dem Bundes-
ausbildungsförderungsgesetz erhalten,
2. für Zeiträume, in denen sie ein Kind im Vorschulal-
ter pflegen und erziehen oder während ihres Studi-
ums gepflegt und erzogen haben,
3. für bis zu zwei Semester, in denen sie in Selbstver-
waltungsorganen der Hochschule oder der Studie-
rendenschaften tätig sind oder tätig waren
Somit werden zumindest einige Härtefälle von den Gebühren befreit. Und es lohnt sich noch mehr als vorher, sich in irgendeinem Gremium zu engagieren. [img]http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]
(10) Die Studiengebühren sind auf Antrag der oder des
Studierenden im Einzelfall teilweise oder ganz zu erlas-
sen oder zu stunden, wenn die Einziehung der Gebühr zu
einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige
Härte liegt in der Regel vor bei
(…)
4. Mängeln der Studienorganisation der Hochschule,
auf Grund derer ein Studienabschluss innerhalb der
in Absatz 6 Satz 4 genannten Gesamtstudienzeiten
nicht möglich war; solche Mängel der Studienorgani-
sation liegen insbesondere vor, wenn nicht ausrei-
chend Seminar- und Laborplätze angeboten werden.
Dies scheint gerade für die Informatik interessant zu werden. Immerhin ist der min. 2-semestrige Zyklus in Verbindung mit einigen dicht gedrängten Prüfungen ja schon ein organisatorisches Problem. Es reicht ja schon, zweimal keinen Platz im T-Praktikum zu bekommen und die Regelstudienzeit ist nicht mehr einzuhalten. Ansonsten sprechen die Vordiplomszahlen bei uns ja eine deutliche Sprache.
Auch wenn die Verwaltung das wohl anders sieht, ist es zumindest einen Versuch wert.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 17:19
a nonymous user
Könnte man nicht ggf. dagegen klagen

Also da würde ich vorsichtig sein. Man lese Mal den folgenden § aus dem Modernisierungsgesetz…

Studierende können exmatrikuliert werden, wenn sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes
Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben;
die Entscheidung wird von einem Ausschuss getroffen,
den der Hochschulsenat einsetzt und dem zu
gleichen Teilen Mitglieder des Hochschulsenats und
des Präsidiums angehören; das Nähere regeln die
Hochschulen durch Satzung.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-05 17:38
UncleOwen
Indem man auf seinen eigenen Rechten besteht schadet man p.d. niemandem.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2003-11-12 01:47
leif
Regelstudienzeit * 2 = Zwangsexmatrikulation
Wobei das bisher nur eine "dafür darf es Regeln geben ihn zu exmatrikulieren"-Regel ist. Aber man wird sich dann natürlich etwas der Gnade der entsprechenden Entscheider ausgesetzt sehen.
[img]http://unimatix.sternenvolk.de/gfx/16.gif[/img]

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2004-02-26 13:58
leif
In einem anderen Thread hatte ich Hoffnung geäußert, daß die "Langzeitstudiengebühren" im Sommersemester noch nicht kommen. Leider scheint sich dies nicht zu bestätigen, wie 6800 Uni-Studenten jetzt wissen: Es wurde eine vorläufige Satzung (vom 19.02.2004) durchgedrückt und alle möglicherweise Betroffenen haben hübsche Briefe erhalten.

Auch wenn es hier wenige (die meisten UniMATIXler sind ja etwas jünger [img]http://www.fb18.de/gfx/10.gif[/img]) unmittelbar betreffen wird, will ich doch auf die Seiten des AStA hinweisen, die IMHO derzeit die besten Informationen zu den Studiengebühren bieten, auch wie man auf den Brief reagieren sollte. Es wird auch eine Info-Veranstaltung geben.

Und an alle von Euch, die noch nicht soweit sind, aber für das Grundstudium bereits sechs oder mehr Semester benötigt haben: Hebt schon einmal Belege auf, die eine längere Studiendauer Gesetz und Satzung rechtfertigen. Es könnte bares Geld wert sein. Und laßt Euch mit dem Studium natürlich nicht zu viel Zeit.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2004-02-26 14:25
M
Es wurde eine vorläufige Satzung (vom 19.02.2004) durchgedrückt und alle möglicherweise Betroffenen haben hübsche Briefe erhalten.
Das stimmt nicht. Nach allem was ich weiß ist die vorläufige Satzung nur vom Präsidium beschlossen worden. Das hat aber ohne Zustimmung des Hochschulrats und Stellungnahme des Akademischen Sentas keine rechtliche Wirkung.

Interessant ist übrigens, dass nach §2, Abs (4) und §3, Abs (2), Punkt 3. in der vorläufigen Satzung bis zu 2 Urlaubssemester aufschiebende Wirkung für die Studiengebühren haben. Auch wenn, das Studienguthaben bereits verbraucht ist.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2004-02-26 14:53
leif
Es wurde eine vorläufige Satzung (vom 19.02.2004) durchgedrückt und alle möglicherweise Betroffenen haben hübsche Briefe erhalten.
Das stimmt nicht. Nach allem was ich weiß ist die vorläufige Satzung nur vom Präsidium beschlossen worden. Das hat aber ohne Zustimmung des Hochschulrats und Stellungnahme des Akademischen Sentas keine rechtliche Wirkung.
Jein. Das war sicherlich von mir etwas verkürzt ausgedrückt, auch wenn das Wort "vorläufig" einen Hinweis darstellt. Tatsächlich ist die neue Satzung noch nicht ganz durch, am Ende werden aber wohl alle Hürden rechtzeitig genommen (zumindest würde ich derzeit davon ausgehen).

Die genaue Erklärung kann man ja auf den AStA-Seiten lesen.

Re: Studiumsüberziehungsgebühren 2004-02-26 17:16
M
Also für mich bedeutet "rechtzeitig" nicht, das der Hochschulrat der Satzung noch vor dem 1.4. zustimmt. Wenn sich irgendjemand (und sei es auch der Uni-Präsident) eine Verordnung ausdenkt und auf dieser Grundlage schon mal gehandelt wird weil die zuständigen Gremien das sicherlich demnächst so gutheißen werden, ist das bestenfalls politische Willkür. Genau um so etwas zu vermeiden gibt es ja diesen ganzen bürokratischen Aufwand. Und demnach sollte man also erstmal abwarten, wie sich der Hochschulrat und der Akademische Senat denn wirklich verhalten. Erst wenn das ganze im amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurde, kann man auch
auf dieser Grundlage handeln, ohne andere zu benachteiligen.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich will damit nicht behaupten, die Studiengebühren sind unrechtmäßig, dürften nie erhoben werden oder <bitte Lieblingspropaganda einfügen>. Mich stört extrem, das ich den ersten Entwurf dieser Gebührensatzung (und noch dazu eine veraltete Fassung) erst gleichzeitig mit der dem Brief zu sehen bekomme.

Ehrlich gesagt kann ich nicht einsehen, warum ich gegenüber der Uni jedem Kleinkram (am besten amtlich beglaubigt) nachweisen muß, während die Verwaltung sich je nach Interessenslage darüber hinwegsetzen darf.