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HS-Leistungen vor dem Vordiplom

HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 18:56
Faleiro
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man keine HS-Leistungen erbringen bzw. hat nix davon ;-) vor dem Datum des Vordiploms.

Gilt dies auch im Ergaenzungsfach?

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 19:23
Zaphod
Frag das am besten Herrn Dr. Brunnstein, für manche Sachen gibt es einfach zu viele Gerüchte, die man an offizieller Stelle bestätigt haben sollte.

Im Prinzip wurde auf der HSOE aber gesagt, dass alle Leistungen, die für das Diplom relevant sind, ein Datum NACH dem VD haben sollen. Daraus schlussfolgere ich, dass das auch für die Prüfungen und Scheine im Ergänzungsfach der Fall ist.

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 19:43
Popcorn
Wäre sonst witzig. Dann könnte ich von 12 Stunden Jura ja auf 24 hoch gehen und den Kram dieses Semester erledigen. %)

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 21:36
Anonymer User
heißt dass wenn einem zum beispiel nur noch die F1/2 Klausur fehlt man ein jahr nur F machen kann weil man ohne dies ja noch kein vordiplom hat???

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 22:02
Popcorn
Das ist leider die traurige Information, die uns auf der OE von Herrn Menzel mitgeteilt wurde. Aber na ja. Wenn man sich jetzt schon die GRIS Veranstaltungen ansieht, bringt es sicher auch eine Menge.
Zudem habe ich zum Beispiel in einem Seminar bei Arno Rolf erlebt, dass eine Studentin kein Referat halten musste und dann für die Anwesenheit einen Schein bekommen hat. Wieso? Sie hatte das Referat schon im vorrigen Semester gehalten, war aber nur sehr wenig anwesend. Vielleicht lassen sich da ja auch Deals mit Professoren machen, dass man zumindest schon mal den arbeitsreichsten Part abschliessen kann. Oder dass sie vielleicht so oder so einfach den Schein später ausstellen. Das Problem ist ja nur, dass das Ausstellungsdatum des Scheins nach dem des Vordiploms liegen muss. Aber wenn's halt nur so eine Sache ist, würde ich zumindest als Professor mit Sicht für den Studenten und des Uni-Schnitts da locker beide Augen zudrücken. Einen Nachteil hätte dadurch wohl niemand.

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-20 22:06
Faleiro
Nein. Mir z.B. fehlen noch M2/3 und F3/4, Bjoern fehlt Ergaenzungsfach und auch Mathe. Beide sind wir im fuenften Semester und besuchen bereits HS-Vorlesungen. Es ist ein wenig Gluecksspiel – HS-Scheine / HS-Pruefungen duerfen erst nach dem Datum des Vordiploms Gueltigkeit erlangen. (Aber besser als rumhaengen ist es allemal, selbst wenn es umsonst waere.)

Fehlt einem natuerlich nach dem vierten noch eine Klausur, die immer erst nach dem SoSe geschrieben wird, ist das schon nicht mehr so einfach – dann ist eben noch ein 6. Semester GS noetig und im 5. kann man wohl nichts Schein-Einbringendes machen :-/

Natuerlich Infos ohne Gewaehr, das muss jeder fuer sich selbst abklaeren und sich dann entscheiden.

(edit) Bjoern war mal wieder schneller ;-) Stimmt, einfach mal nett nachfragen bei Profs. Die freuen sich doch, wenn sich jemand interessiert.

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-21 19:24
Liller
dann ist eben noch ein 6. Semester GS noetig und im 5. kann man wohl nichts Schein-Einbringendes machen :-/

Wenn alle Stricke reißen, kann man zumindestens eine Prohekt besuchen, welches über 2 Semester läuft.

Re: HS-Leistungen vor dem Vordiplom 2003-10-21 19:45
M
heißt dass wenn einem zum beispiel nur noch die F1/2 Klausur fehlt man ein jahr nur F machen kann weil man ohne dies ja noch kein vordiplom hat???
Das sehe ich anders.
Ich habe z.B. im 4.Semester zwei Hauptstudiumsgrundlagen-Veranstaltungen gehört (GBI und PNL) und dann kurz nach meinem Vordiplom eine Prüfung gehabt und (für den Schein) eine Hausarbeit geschrieben.
Und da ich aus meinem vorherigen Studiengang noch jede Menge Physik-Scheine hatte, war es auch kein Problem, mir die für mein Ergänzungsfach anerkennen zu lassen. Also warum sollte man entsprechende Veranstaltungen nicht auch vor dem Vordiplom absolvieren dürfen?
Noch kann es meines Wissens keinem Studenten vorgeschrieben werden, welche Veranstaltungen er besuchen darf und welche nicht.
Und soweit es die Prüfungsordnung betrifft, wird nur gefordert, dass Prüfungsleistungen im Hauptstudium erst nach vollendetem Vordiplom erbracht werden dürfen. Da Leistungsnachweise bei uns keine Prüfungsleistungen sind, ist es auch nicht verboten, diese schon vorher zu machen. Allerdings müssen die dann per Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden, wofür es leider keine Garantie gibt (aber da sitzen immerhin auch Studenten drin, die euch beraten und eure Anträge befürworten können). Nebenbei bemerkt gilt das eben erwähnte Verbot der "voreiligen Prüfungsleistungen" auch nur für den Diplomstudiengang. Wer also nur einen Bachelor nach der PO1998 machen will, hat theoretisch keine Einschränkungen (auch wenn das meines Wissens bisher nicht so richtig durchdacht wurde).

Insgesamt habe ich übrigens den Eindruck, das einige Profs bei uns den ganzen Studienablauf viel stärker reglementieren haben wollen als unsere derzeitige Prüfungsordnung das vorsieht und deshalb auch lieber nur einschränkende Auskünfte geben.
Für die neuen Bachelor/Master-Studiengang sieht es auch dementsprechend düster aus (düster im Sinne von "immer verschulter").


Auf der anderen Seite wird es auch gern gesehen, wenn man sein Studium schnell schafft und gerade im Prüfungsausschuss hatte ich den Eindruck, das dabei auch durchaus wohlwollend entschieden wird (wenn die Anträge nicht total unrealistisch sind).