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Urlaubssemester
Hallo,
mache grad ein Urlaubssemester! Darf ich trotzdem Prüfungen mitmachen? Wie sieht es aus mit normalen Scheinen?
Danke
Viele Grüße
Ja, wenn ich Prof. Brunnstein richtig verstanden habe, darfst Du alles machen, was Du auch im regulären Semester machen darfst. Prüfungen ablegen, Ü-Scheine machen und Klausuren schreiben.
Zumindest habe ich das auch gemacht. War sogar in meinem Plan für den Abschluß des Grundstudiums so festgehalten!
Du bist von der Teilnahme am Vorlesungsbetrieb beurlaubt.
Soweit ich weiß, bedeutet Urlaubssemester, dass man an keinen Veranstaltungen der Uni teilnimmt. Somit kann man zwar Prüfungen ablegen, aber keine Leistungsnachweise, da man ja nicht an den Übungen teilnimmt.
Du solltest zur Sicherheit aber nochmal im Prüfungsamt oder direkt bei Brunnstein nachfragen.
laut prüfungsamt (stand sose03) darf man an prüfungen teilnehmen aber keine ü-scheine machen.
wenn ich mich beurlaube , wird dann dieses semster nicht mitgezählt? also muss man für diesen Semester keine gebühren zahlen?
das ist doch gut für die Leute die Studium überziehen und Gebühren zahlen müssen oder verstehe ich was falsch.
Nein, bezahlt wird so oder so.
Urlaub heißt nur dass du von den Vorlesungen und den Übungen beurlaubt wird, was streng gesehn bestimmt jeder zweite student sowieso betreibt… inoffiziell natürlich
wozu dann die Beurlaubung. Es ist nicht zwingend Vorlesungen und Übungen zu besuchen.
Etwa, weil du kurz vor einem Limit bist, die Studienzeit betreffend. Oder einfach, weil du dich trotz eines Auslandssemesters oder einer krankheitsbedingten Auszeit einer kurzen, in Fachsemestern gemessenen Studienzeit ruehmen willst :-)
Oh es ist sehr wohl zwingend Übungen zu besuchen. Sonst würde es ja auch keine bösen listen geben in denen man sich jedes mal eintragen muß. Gehört zu den Kriterien für nen Schein. Die Beurlaubung ist eben nicht zum faulenzen gedacht, sondern eben wenns schlimm wird. D.h. 7/8 Sem und noch kein Vordiplom, genauso wie fürs Diplom danach.
In der Zeit Bekommt man natürlich auch bafoeg deswegen. Im Krankheitsfall oder bei anderen "Härtefällen" ist es aber etwas anders. Man kann sich für kurze Zeit exmatrilulieren und das Studium dann nachholen.
wenn man sich beurlaubt,dann darf man ja auch die prüfungen nicht machen,oder scheine erwerben. Sonnst kann man ja immer beurlaubt sein.
laut prüfungsamt (stand sose03) darf man an prüfungen teilnehmen aber keine ü-scheine machen.
Wie man leicht nachlesen kann, wenn man etwas scrollt, kann man Prüfungen doch machen [img]
http://www.fb18.de/gfx/24.gif[/img]
wozu dann die Beurlaubung. Es ist nicht zwingend Vorlesungen und Übungen zu besuchen.
Doch. Wer nicht beurlaubt ist, muß mindestens 4 (oder waren das sogar 8 ?) SWS belegen. Belegen hat zwar nicht unbedingt etwas mit besuchen zu tun, aber der Trend geht irgendwie in die Richtung, das stärker zu kontrollieren [img]
http://www.fb18.de/gfx/20.gif[/img]
also wenn ich mich beurlaube. Darf ich Prüfungen machen.
Ich darf auch alles besuchen wenn ich will,kriege nur keine Scheine dafür.
Also Beurlaubung ist gut zum Nachholen damit man das Studium nicht überzieht.oder?
beurlaubung ist eine notlösung und hat meiner meinung nach, nix mit urlaub zu tun. *jammer
können wir mal klartext reden???
der eine schreibt so, der andere so.
also beim urlaubssemester muss man defintiv semestergebühren zahlen.
aber wie sieht es nun mit dem limit aus. angenommen jemand hat 6 semester gemacht, ist mit dem vordiplom noch nicht fertig, macht ein urlaubssemester und möchte sich noch 2 weitere semester genehmigen lassen.
also kommt er dann insgesamt auf 9 semester.
geht das????
Bei solch sensiblen Angelegenheiten, solltest Du Dir grunsätzlich Informationen erster Hand besorgen. Wenn es für Dich wirklich relevant ist, rate ich Dir dringend bei jemanden wie Dr. Hansmann (studienberatung@…) nachzufragen! Die Angaben hier sind ohne Gewähr und das ist bei so etwas eindeutig zu wenig.
reden wir klartext? nunma langsam.
Wenns eilt sollte man wirklich Prof Brunnstein oder so aufsuchen und hier nicht auf Panik machen. Ich weiß ja nicht was für Gründe du hast noch ein 9tes machen zu wollen aber es sind 6 reguläre (nicht im sinn der mathematik) semester und 2 urlaubssemester, die man entweder nimmt oder auch nicht. mehr gibts nicht. Außerdem brauchst du so oder so eine genehmigung wenn du verlängerst, dazu muß man sich erstma im Prüf.-amt melden.
@princesa:
ich schiebe hier keine panik. mich interessierts nun mal und die sache ist in sich immer noch nicht logisch!
6 reguläre semester gibts
2 urlaubssemester kann man nehmen
und dann kann brunni noch einmal um 2 semester verlängern???
@meld dich doch mal bitte an
nein, ich habe bisher noch nie davon gehört, dass prof brunnstein einfach so um 2 verlängert hat. Ganz im Gegenteil, so wie ich ihn verstanden habe (falls ich jeh was verstehe) sieht er es auch nur als notlösung und wohl nicht unbedingt gerne. Aber BITTE erkundige dich direkt bei einem Berater oder wie ich zu sagen pflege: "Geh mal zu Kai!" -der Planer. Der is super freundlich und zuvorkkommend, und überhaupt…
Aber BITTE erkundige dich direkt bei einem Berater oder wie ich zu sagen pflege: "Geh mal zu Kai!" -der Planer.
Guter Tipp [img]
http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]
Der einzige, der Dir
verbindliche Auskünfte erteilen kann, ist der Vorsitzende des Prüfungssausschusse, zur Zeit Prof. Brunnstein. Den kannst Du jederzeit per Email fragen, aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes ist eine schnelle antwort nicht garantiert. Für dringende Fälle gibt es dann noch die Sprechstunde (aber nur mit Anmeldung).
Für nicht ganz so verbindliche Auskünfte würde ich zuerst im Prüfungsamt bei Frau Tewes fragen, da sie alle diese Vorgänge bearbeitet und somit auch gut informiert ist.
Als nächstes gibt es noch Studenten, die im Prüfungssausschuß sitzen und somit auch recht gute Auskünfte geben können (wer das ist steht auf der Gremienmitgliederliste der Fachscahft. Erreibar über pa-studenten@…). Und dann gibt es die Studienberatung bei Prof. Hansmann.
Also jede Menge Leute, die man fragen kann.
Zum inhaltlichen (ich bin zwar nicht mehr im PA, aber soviel hat sich diese Jahr auch nicht geändert [img]
http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]):
Ich glaube Du vermischt da verschiedene Regelungen.
Einerseits gibt es in der Diplom-Prüfungsordnung die Eninschränkung, das das Vordiplom nach 6 Semestern geschafft sein muß. Wer das nicht schafft, muß eben im Rahmen einer Studienberatung einen verbindlichen Plan aufstellen, wie er die fehlenden Prüfungen innerhalb von 2 weiteren Semsestern (also bis zum 8.FS) schaffen kann (siehe
PO, §15, (5).
Andererseits gbits es eine uni-weite Regelung, unter welchen Umständen und wie oft man Urlaubssemester beantragen darf. Laut Hamburger Hochschulgesetz wird dies der Immatrikulationsordnung festgelgt, die ich allerdings bisher noch nicht gefunden habe. Laut Rückmeldebogen darf man sich aber höchstens zwei mal beurlauben lassen vor dem 4.FS nur mit Begründung.
Diese beiden Regelungen haben aber nichts miteinander zu tun. Deshalb kann man die Zeiten auch nicht einfach aufaddieren.