Hi!
Hier ein wichtiger Hinweis [img]
http://images.rapidforum.com/images/i21.gif[/img]von jemandem, der zum Jahrgang gehört, der den Studienreform von 1998 zum ersten Mal testen durfte:
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http://images.rapidforum.com/images/i4.gif[/img]Es gilt folgende Ordnung: das Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) ist wichtiger als die Prüfungsordnung (PrüfO) ist wichtiger als die Studienordnung (StO) ist wichtiger als der Rahmenstudienplan. Schaut immer bei dem wichtigeren nach![img]
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Zum Topic steht nichts im HmbHG aber in der PrüfO.
§13 Abs. 3 Nr. 3:
"[…] Vorzulegen sind […] die Nachweise von zwei Praktikumsscheinen zu jeweils einem Praktikum aus dem Fachgebiet 'Technische Informatik' und 'Praktische Informatik' […]."
Da Praktika dort nicht näher definiert sind, schaut man in die StO §13 (2) letzter Punkt, wo steht: "zwei Praktika (je 4SWS) […])"
Wer jetzt noch durchschaut: Herzlichen Glückwunsch! [img]
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Für Euch bedeutet das, Ihr braucht für das Vordiplom in T ein 4SWS Praktikum und in P ein 4SWS Praktikum.
Für T wurden "zu meiner Zeit" 1SWS Praktika vorlesungsbegleitend angeboten. Die 4 Scheine, die Ihr für die 4 1SWS T-Praktika erhaltet, werden vom Prüfungsamt/-ausschuss als 1 4SWS T-Praktikum akzeptiert.
Solltet Ihr damit Probleme haben, könnte Ihr auf fast den gesamten Jahrgang 98 als Präzendenzfall verweisen.[img]
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Ich selber habe also auch 4 1SWS T-Praktika gemacht und 1 4SWS P-Praktikum bei Prof. Züllighoven.
Die vier einzelnen T-Praktika helfen ungemein bei den Prüfungsvorbereitungen, insofern kann ich die empfehlen. Das P-Praktikum habe ich persönlich zu spät gemacht, denn was ich im Praktikum gelernt habe, hätte mir bei der P2/3-Prüfung und dem P3-Übungsschein tierisch geholfen.
Viel Erfolg!