FB18 - Das Forum für Informatik

fb18.de / Informatikstudium Weiteres / Hochschulpolitik

Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung

Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-01-19 11:31
Anonymer User
ACHTUNG:

Wir informieren über das Verfahren der Studiengebühren-Erhebung und die Möglichkeiten, sich vom den Gebühren befreien zu lassen.


Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

Mo 22.01.07, 16.00 - 18.00 Uhr, Audi I

Do 25.01.07, 10.00 - 12.00 Uhr, Audi I

Fr 02.02.07, 10.00 - 12.00 Uhr, Audi I

Do 29.03.07, 18.00 - 20.00 Uhr, Audi I

Mo 02.04.07, 12.00 - 14.00 Uhr, Audi I

Do 12.04.07, 14.00 - 16.00 Uhr, Audi I

Mo 16.04.07, 12.00 - 14.00 Uhr, Audi I

Do 26.04.07, 14.00 - 16.00 Uhr, Audi I

http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=141&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=c045deed0b

EDIT (Marrow): Caps Lock aus dem Titel entfernt

Re: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-01-19 11:47
ethrandil
Ich nehme einfach mal an, dass dort nicht über den Boykptt geredet wird… hört sich jedenfalls so an. Es sei denn das Publikum fragt…

- eth

Re: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-01-25 18:07
Marrow
http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=20a17fba2c

Infos vom Asta zur Befreiung

Re: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-02-04 13:40
Marrow
Bis wann muss so ein Befreiungsantrag eigentlich bei der Uni vorliegen?

Im Reader steht nur "rechtzeitig", was auch immer das heißt.

Re: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-02-04 14:51
merkava IV
jörg informiert auch.

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-26 16:42
Muelli-mobil
Ich war in der Infoveranstaltung des AStA und habe einige interessante Punkte erfahren.

Im Prinzip raet die Rechtsberatung des AStA, einen _Befreiungsantrag_ stellen.

Der Befreiungsantrag dient dazu, der Uni zu begruenden, warum man keine Studiengebuehren zu zahlen hat. Das sind im Wesentlichen die beiden im Gesetz angefuehrten Gruende: Kind oder Behinderung. Darueberhinaus gibt es im Gesetz den PAssus: "Unbillige Haerte" und dieser ist offen und muss der Uni begruendet werden. der AStA hat einen rEader zusammengestellt, der moegliche Gruende einer unbilligen Haerte auffuehrt und copy&paste Vorlagen fuer Befreiungsantraege enthaelt.

DAZU einen _Widerspruch_ gegen den Studiengebuehren Bescheid. Der Widerspruch ist der formale Weg um einen Bescheid abzulehnen. Dieser wird mit dem Anspruch auf Erlass begruendet. Der aufmerksame Leser bemerkt, dass man ja erstmal auf den abgelehnten Befreiungsantrag warten koenne und dann erst den Widerspruch stellen koennte. Das ist korrekt, allerdings wird geschaetzt, dass die Uni Verwaltung zu viel mit Antraegen zu tun hat, sodass alles erstmal abgelehnt wird. Ausser eben die "klaren" Faelle. Dann muesste man eben diesen Widerspruch schreiben. Aber bevor man das verpeilt, ist es besser, das lieber gleich zu machen.
Es gibt eine komische Ordnung, die jeder Behoerde einraeumt, fuer unsinnige, respektive unbegruendete Widersprueche Gebuehren erheben zu koennen. Das heisst: Ja, ein abgelehnter Widerspruch kann zwischen 35 Euro und 350 Euro kosten! Die Uni hat behauptet, 50 Euro erheben zu wollen. Woher diese Zahl kommt, ist ungewiss und man kann dagegen auch Widerspruch einlegen ;-)… Das interessanteste ist jedoch, so die AStA Rechtsberatung, dass die Uni bisher solche Gebuehren wohl nicht ernsthaft eingetrieben hat. Zumal das Gebuehren sind, die die Behoerde bekommt und nicht die Uni ;-) Also man braucht vor diesen Gebuehren keine Angst zu haben, da solche Gebuehren in der Vergangenheit(!) nicht eingetrieben wurden.

DAZU einen Antrag auf Aufschiebung der Zahlungsfrist. Der ist dazu da, erstmal nicht zahlen zu muessen. Denn es heisst, dass man, trotz eingelegtem Widerspruch, zu zahlen hat. Dieser Antrag dient nun dazu, erst zahlen zu muessen, wenn ueber den Widerspruch, respektive Befreiungsantrag, beschieden ist.

Fuer alle drei Schreiben gibt es in o.g. Reader Vorlagen, die man verwenden sollte. ABER: Eine individuelle Beratung durch die AStA Beratung ist sehr(!) sinnvoll! Dort wird nicht nur geschaut, ob wirklich alle eventuell zur Befreiung fuehrenden Punkte genannt wurden, sonder auch, ob der Antrag als solches so geschrieben ist, dass man spaeter gut klagen kann.

Die Termine gibt es auf der Webseite oder an der Tuer im AStA.

Uebrigens: Man hat wohl 4 Wochen _nach Erhalt des Bescheides_ zeit, der Uni die Gebuehren zu zahlen. ABER: Wer hat schon einen Bescheid bekommen ;-) Die Uni liegt in der Beweispflicht! Das heisst SIE muss beweisen, dass du einen Gebuehrenbescheid bekommen hast. Und das ist ohne einschreiben erstmal schwierig. Wer also Lust hast, die Uni bisschen zu aergern, der macht erstmal NICHTS. Die Uni wird einen vermutlich Anmahnen. Natuerlich zu Unrecht. Das ganze aber bringt nichts, ausser die Univerwaltung ein wenig zu triezen und die Zahlungsfrist fuer die StudGeb zu verlaengern :o)

Man soll die Antraege zur Niederschrift stellen koennen. Das heisst, man kann in die Verwaltung laufen und sagen "Hier, schreiben sie mal auf: 'Ich lege Widerspruch ein …'". Aber das sollte man nur bei klaren Faellen wie Kinder oder Behinderung >50% machen, da man sich leicht dabei verplappern kann.

Bei der Antragstellung muss man selber theoretisch nichts nachweisen. Faktisch moechte man jedoch belegen, dass die angefuehrten Gruende existieren. Jedenfalls muss die Uni die Kosten fuer Atteste, Nachweise, etc… traegen. Das bedeutet, dass du am besten Rechnungen fuer die Atteste etc.. einholst und der Uni in Rechnung stellst. Auch zu vermeiden ist uebermaessig Auskunft zu geben. Nur das einschicken, was unmittelbar notwendig ist. Klaere das am besten in der AStA Beratung.

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass moeglichst immer auf wirtschaftliche Notlage plaediert wird. Die Uni wird vermutlich die Haltung vertreten, dass, solange man den Studienkredit aufnehmen darf, in keiner wirtschaftlichen Notlage steckt. Das jedoch ist ein springender Punkt und muss wohl vor GEricht entschieden weredn. Und wenn der geknackt ist, dann stehen die persoenlichen Chancen hoeher befreit zu werden, wenn man auch auf wirtschaftlichen Haertefall plaediert hat.

Die Rechtsberatung des AStA will Musterklagen vorbereiten und durchfuehren, da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt. Dazu ist es notwendig, dass viele Antragsteller in die AStA Beratung gehen und dort das Schreiben gegengelesen und auf die Klagetauglichkeit geprueft wird.


Natuerlich ist die ganze Arie mit Antragstellung und so nur eine Loesung fuer den Einzelnen. Das Ziel, naemlich die Studiengebuehren zu kippen, kann somit nicht erreicht werden. Das scheint bisher nur mit dem Boykott erreichbar zu sein. Der Studiengebuehrenboykott ist verhaeltnismaessig einfach und beisst sich erstmal nicht mit der Antragstellung bei der Uni. Man gibt der Uni das Geld erstmal nicht, sondern zahlt auf das Konto einen Anwaltes. Wenn bis zu einem Stichtag 10.000 Leute zusammengekommen sind, die der Uni das Geld nicht geben, dann wird der Boykott durchgefuehrt und die Uni bekommt nix.
Wenn die 10.000 nicht erreicht werden, wird das Geld an die Uni ueberwiesen und alles ist so, als sei nichts passiert.

Fuer den Boykott spricht, dass de facto nichts zu verlieren ist (sic!). Die Studiengebuehren, die fuer dieses Semester zu zahlen sind, von der Rueckmeldung entkoppelt sind. Das hat zur Folge, dass wir schon immatrikuliert sind und fuer dieses Semester nicht mehr exmatrikuliert werden koennen! Allerfruehestens kann man also zum WiSe nicht zurueckgemeldet werden. Allerdings laueft so eine Matrikel weiter und es ist problemlos moeglich, diese wieder zu aktivieren, wenn der Grund der Exmatrikulation "behoben" ist. Dazu kommt, dass du einen Monat lang Zeit bekommen musst, zu dieser Exmatrikulation stellen zu nehmen. Und in dieser Zeit koenntest du den faelligen Betrag bezahlen. Oder eben mit den anderen 9999 weiter protestieren.


Fazit: Auf jeden Fall einen Antrag auf Befreiung stellen. Gegen den erhaltenen Bescheid Widerspruch einlegen und auf jeden Fall in die AStA Rechtsberatung kommen. Parallel dazu auf das Boykottkonto ueberweisen. Wenn du befreit wirst, kannst du dir problemlos das Geld von dem Boykott holen.

Noch Fragen, Aengste oder Sorgen? Am besten direkt in die Rechtsberatung des AStA oder zu uns, dem FSR :)

Zeig der Uni, dass du da bist und dass Studien Gebuehren ungerecht sind! Stell' einen Befreiungsantrag und beteilige dich am Boykott!

MfG
Muelli

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-26 18:16
Farcon
Danke für die ausführliche Zusammenfassung.

Was mich sehr interessiert ist, wer eigentlich die ganzen Anträge liest und wie es mit dem Datenschutz aussieht. Muss ich fürchten, dass wenn ich z.B. einen Befreiungsantrag wegen schwerer Krankheit stelle, dass dann die halbe Verwaltung Zugriff auf diese Informationen hat ?

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-27 01:32
Zaphod
Wenn du befreit wirst, kannst du dir problemlos das Geld von dem Boykott holen.

Angenommen, das tun 8.000 Leute, die zudem auch noch zu faul sind, sich das Geld früher zurückzuholen, sondern sie lassen es sich zum Stichtag zurücküberweisen… Dadurch würde das Quorum für die Boykottentscheidung auf 2.000 Teilnehmer gesenkt, die viel leichter zu exmatrikulieren wären als 10.000…

Ist ja nur n Gedankenspiel, aber wurde für sowas schon ne Lösung erarbeitet?

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-27 12:07
Anonymer User
Ich glaub, du bekommst was durcheinander.

Wenn am Stichtag das Quorum NICHT erreicht wird _und_ du mit dem Kuerzel "Rueck" ueberwiesen hast, bekommst du das Geld auf dein Konto zurueck.

Wenn am Stichtag das Quorum NICHT erreicht wird und du nicht mit dem Kuerzel "Rueck" ueberwiesen hast, wird das Geld direkt, mit schwarzer Magie und komischer EDV, an die Uni ueberwiesen (das hat in den letzten Semestern derart gut geklappt, dass die Boykottierer ihre Semesterunterlagen schon eher hatten, als die "normalos").

Wenn am Stichtag 10.000 Studis (5 Mal ein proppe volles Audimax) boykottieren, wird mit Uni und Senat verhandelt.

Sich es zum Stichtag zurueckueberweisen lassen, geht eh nur im Falle des nicht erreichten Quorums. Und dann wird direkt an die Uni ueberwiesen. Also steht eine Exmatrikulation gar nicht zur Debatte.

MfG
Muelli

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-27 12:41
Marrow
Angenommen, das tun 8.000 Leute, die zudem auch noch zu faul sind, sich das Geld früher zurückzuholen, sondern sie lassen es sich zum Stichtag zurücküberweisen… Dadurch würde das Quorum für die Boykottentscheidung auf 2.000 Teilnehmer gesenkt, die viel leichter zu exmatrikulieren wären als 10.000…
Deswegen hatte ich hier gefragt, ob die Rück für das Quorum mitgezählt werden. [22]

RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung 2007-04-27 21:20
T
6. der boykott wird abgebrochen wenn
a) bis um 12.06.07 beteiligen sich weniger als 10.000 studierende.
b) nach dem stichtag fällt die beteiligung unter das quorum
wenn nur 2.000 übrigbleiben wird halt abgebrochen.