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Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung

Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-20 11:51
Newton
Arne hat in Mafia eine Pressemitteilung von Bela Rogalla (akademischer Senat) rumgeschickt, die ich sehr mitteilenswert finde. (Auf der ASTA-Seite steht die bisher noch nicht… wo soll/ist die aufgetaucht?):


PRESSEMITTEILUNG

aus der Mitte des Akademischen Senats der Universität Hamburg

Hamburg, den 20.12.2006

Soziale Ausgrenzung per Anordnung

Wissenschaftssenator Dräger verbietet allen Hamburger Hochschulen,
soziale Härtefallgründe zur Befreiung von Studiengebühren anzuerkennen.


Der Präses der Wissenschaftsbehörde, Senator Jörg Dräger, will nach
Informationen der Universität Hamburg noch vor Heiligabend eine
Verwaltungsanordnung für alle Hamburger Hochschulen erlassen, mit der
die Hochschulen gezwungen werden, ab dem Sommersemester 2007
individuelle Härtefallanträge zur Befreiung von Studiengebühren, die
Studierende aus sozialen Gründen beantragen, abzulehnen.

Der Streit zwischen der Universität Hamburg und der Wissenschaftsbehörde
bezieht sich auf die Auslegung der Härtefallklausel des § 6 b Abs. 4 des
„Studienfinanzierungsgesetzes“, der den Hochschulen das Recht einräumt,
Studierenden die Studiengebühr in Höhe von 500,- Euro aus sozialen
Gründen zu erlassen. Nach dem „Studienfinanzierungsgesetz“ sollen
bereits im Sommersemester 2007 über 60.000 Studierende Studiengebühren
in Höhe von 1.000,- Euro pro Jahr zur Finanzierung der Hamburger
Hochschulen zahlen.

Sowohl der Wortlaut des Gesetzestextes, als auch die Begründung des
Studiengebührengesetzes sehen hinsichtlich der Härtefallklausel den
Rechtsbegriff der „unbilligen Härte“ bzw. der „sozialen Gründe“ vor.
Bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren hatten die Interessenvertretungen
der Studierenden, die Hochschulen und die Opposition in der Bürgerschaft
eindringlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
hingewiesen, welches die Länder auffordert, ihre Studiengebührengesetze
sozialverträglich auszugestalten.

Als Kläger gegen das Verbot von Studiengebühren vor dem
Bundesverfassungsgericht hatte der Wissenschaftssenator als Vertreter
der Antragsteller noch folgendermaßen für Studiengebühren argumentiert:
„Zwar könnten sich die Zugangschancen zu den Hochschulen in einzelnen
Ländern verschlechtern, wenn Studiengebühren aufgrund ihrer Höhe zu
einer sozialen Selektion der Studierenden führten; dies gelte aber nicht
bei sozial verträglichen und über Stipendienmodelle und
Befreiungsmöglichkeiten abgefederten Gebühren (…).“ (BVerfG, 2 BvF
1/03 vom 26.1.2005)

Bela Rogalla, Mitglied des Akademischen Senats: „Studiengebührengesetze,
die keine sozialen Gründe der Befreiung kennen, sind nicht
sozialverträglich, sondern verfassungswidrig. Der Senator missachtet mit
seiner Politik der Ausgrenzung nicht nur das Sozialstaatsgebot des
Grundgesetzes, sondern provoziert geradezu einen hervorragend zu
begründenden Gebührenboykott der Studierenden.“

Die Juristen in der Wissenschaftsbehörde und der Senator vertreten die
Auffassung, dass sich der Anwendungsbereich der Härtefallklausel nur auf
Langzeitstudierende, die die Regelstudienzeit um vier Semester
überschritten haben, sowie Studierende, die das 35. Lebensjahr vollendet
haben, und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, erstreckt,
da alle anderen Studierenden sich bei einer Bank ihres Vertrauens mit
einem Darlehen verschulden sollen.

Dabei hatten sowohl der Senator, als auch der wissenschaftspolitische
Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Wolfgang Beuß, vor dem
Hintergrund der politischen Auseinandersetzung um Studiengebühren im
Gesetzgebungsverfahren stets betont, dass die Hochschulen Studierende
auch aus sozialen Gründen gemäß § 6 b Abs. 4 des
„Studienfinanzierungsgesetzes“ als Härtefälle befreien können. Der
Verweis auf die Landeshaushaltsordnung im Gesetzestext sei nur eine
„Orientierung“ für die Hochschulen, wie es in der Gesetzesbegründung
heißt, nach der die Stundung bzw. der Erlass der Gebühren erfolgen soll.

Nach der Verwaltungsanordnung der Wissenschaftsbehörde dürfen die
Hochschulen nur noch aus zwei sozialen Gründen Studierende gemäß § 6 b
Abs. 3 des „Studienfinanzierungsgesetz“ befreien: Studierende, die
entweder Kinder unter vierzehn Jahren haben oder eine Behinderung
nachweisen können.

Der Senator will damit verhindern, dass die Akademischen Senate der
Universität Hamburg und der HAW, die derzeit die
Studiengebührensatzungen diskutieren, weitere soziale Gründe definieren,
um ihren Studierenden die Gebühren zu erlassen.

Die studentischen Mitglieder im Akademischen Senat der Universität
hatten bereits das Präsidium aufgefordert, eine universitätsinterne
Verwaltungsvorschrift oder Dienstanweisung zur Auslegung des § 6 b Abs.
IV Studienfinanzierungsgesetz zu erarbeiten, die an die
Härtefallregelungen der bisherigen Studiengebührensatzungen der
Hamburger Hochschulen angelehnt und im Akademischen Senat beschlossen
werden sollte.

Auch beim Hochschulzugang können sich StudienplatzbewerberInnen nach dem
Hochschulzulassungsgesetz auf einen ganzen Katalog von gesundheitlichen,
familiären, wirtschaftlichen und sozialen Härtefällen beziehen, um eine
sofortige Zulassung in den Studiengängen zu beantragen. Diese sozialen
Gründe sollten als Mindeststandards für die Befreiung von
Studiengebühren herangezogen werden.

Der Hamburgische Gesetzgeber hat die Frage der Sozialverträglichkeit und
der sozialen Befreiungsgründe bis auf wenige Ausnahmen in das Belieben
der Hochschulen und ihrer Autonomie gestellt. Diese Hochschulautonomie
jetzt per Verwal-tungsanordnung restriktiv einzuschränken ist ein
Frechheit und Ausdruck der repressiven Sozialpolitik des Rechtssenats,
der trotz Steuermehreinnahmen in Höhe von 501 Millionen Euro mit der
Einführung von Studiengebühren die soziale Ausgrenzung zur Maxime seiner
Sozial- und Bildungspolitik erhoben hat.

Die studentischen Mitglieder des Akademischen Senats werden deshalb die
Studierenden auffordern, eine Vielzahl von Härtefallanträgen zu stellen
und vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Gleichzeitig rufen wir
Studierende und Gewerkschaften dazu auf, den Gebührenboykott an den
Hamburger Hochschulen solidarisch zu unterstützen.

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-20 11:52
DeGT
Ich denke nicht, dass das demnächst auf der AStA-Seite stehen wird.

Die Mail kam über die Hamburger Boykott-Liste.

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-20 12:47
Faleiro
Ich denke nicht, dass das demnächst auf der AStA-Seite stehen wird.
Ich auch nicht – hat schliesslich recht konkrete politische Meinungsaeusserungen, die eben von einem Nicht-AStA-Mitglied (unterstell ich mal) formuliert wurden. Die eigene Formulierung laesst sich der AStA sicher nicht nehmen; was man aeussert, muss man schon genau nehmen ;)

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-20 21:02
ethrandil
Dann wiederhole ich auch hier meine Anmerkung:
Die studentischen Mitglieder des Akademischen Senats werden deshalb die
Studierenden auffordern, eine Vielzahl von Härtefallanträgen zu stellen
und vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Gleichzeitig rufen wir
Studierende und Gewerkschaften dazu auf, den Gebührenboykott an den
Hamburger Hochschulen solidarisch zu unterstützen.
Das weiß Herr Dräger und darum will er auch die Gründe
einschränken.
Wenn soziale Gründe nicht mehr gelten, lassen sich fast alle diese
Härtefallanträge als 'ofensichtlich unbegründet' o.Ä. abweisen.
So kommt es nicht zur erwünschten Blockade.

Herr Dräger hat sich das schon sehr gut überlegt - er nimmt gravierende Benachteiligungen der Studenten in Kauf, damit sein Gesetz nicht an der Blockade scheitert.
Würde mich nicht wundern wenn er als nächstes versucht den Boykott zu verhindern indem er per Verwaltungsanweisung die Exmatrikulation von nicht-zahlenden erzwingt.

Darauf sollte man vorallem auch die CDU-Fraktion hinweisen, denn diese hat das Gesetz gerade wegen solcher Befreiungsgründe noch (halbherzig) bewilligt. Jetzt sieht es imho wieder ganz anders aus. Man könnte sagen er verarscht sogar seine eigenen Leute. (Naja - er ist ja parteilos.)

- eth

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-20 21:34
Anonymer User
Wenn man bedenkt, dass Dräger wirklich mehrfach für sein Gesetz geworben hat mit der Aussage, dass die Hochschulen ja ganz eigenständig entscheiden können - unter Anderem auch in einer öffentlichen Ausschusssitzung, bei der ich zugegen war - finde ich das schon recht deutlich. Aber nunja, überraschen wird es kaum jemanden.

Aber gut. Das heißt, dass er vor der Antragswelle Angst hat. Das macht dieses Mittel sehr attraktiv.

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-21 09:20
DeGT
Die taz hat jetzt auch einen kleinen Artikel darüber:

http://www.taz.de/pt/2006/12/22/a0275.1/text

Der AStA auch: asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=117

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-21 11:30
Anonymer User
Die taz hat jetzt auch einen kleinen Artikel darüber:
http://www.taz.de/pt/2006/12/22/a0275.1/text
Auf Drägers eigenen Seiten auf hamburg.de steht in den Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Studiengebühren und Studienfinanzierung noch immer:

7. Gibt es Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen?

Studierende, die während des Studiums in besonderer Weise belastet sind, sollen von den Hochschulen von der Gebührenpflicht befreit werden. Zum einen sind dies Studierende mit Kindern bis 14 Jahre. Als zweite Gruppe sind Studierende mit studienerschwerenden Behinderungen…


Das hört sich noch ganz anders als Darlehen an, von dem Drägers Sprecherin laut taz redet: [img]http://www.fb18.de/gfx/20.gif[/img]

Zur sozialen Absicherung diene das geplante Darlehen. Als Härtefall zähle nun jene Gruppe, die dies nicht bekommt, weil sie zum Beispiel zu alt ist. Relevant seien hier nicht soziale, sondern wirtschaftliche Gründe.

Der AStA auch: asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=117
Liefert bei mir nur die Startseite. Der jüngste Eintrag zu Studiengebühren ist hier http://asta-uhh.de/99.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=108&tx_ttnews%5BbackPid%5D=28 . Meinst Du den oder haben Sie einen anderen wieder auf dem System genommen?

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-21 11:39
Anonymer User
Der AStA auch: asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=117
Liefert bei mir nur die Startseite. Der jüngste Eintrag zu Studiengebühren ist hier http://asta-uhh.de/99.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=108&tx_ttnews%5BbackPid%5D=28 . Meinst Du den oder haben Sie einen anderen wieder auf dem System genommen?
er macht sich lustig bzw. beschwert sich darüber, dass der AStA von Urlaub schreibt, statt von der sozialen ausgrenzung von studis

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-21 13:02
Anonymer User
Ah, [img]http://www.fb18.de/gfx/wand.gif[/img] ich hatte den Witz nicht verstanden.

LEIFer, von dem auch der Beitrag um 11:30 Uhr war

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2006-12-30 16:09
Newton
Der ASTA-Artikel ist hier (zumindest für mich):

http://asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=118&cHash=1

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-01 12:45
Anonymer User
So oder so sollte jeder (!) einen Härtefallantrag stellen. Damit macht es der Uni am wenigsten Spaß die Gebühren einzuziehen und teuer wird es damit auch noch.

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-01 16:51
garou
Damit macht es der Uni am wenigsten Spaß die Gebühren einzuziehen und teuer wird es damit auch noch.

Der Uni scheint der Gebühreneinzug eh' wenig Spaß zu machen. Auch wenn man von Ganz Oben immer mal wieder ein "Yay, ihr Politiker seid toll" hört, schickt die Uni Bescheide heraus, die eher dem Motto "Also, eigentlich sollten sie ja jetzt Gebühren bezahlen… Aber machen sie doch mal hier irgendwo ein Kreuz." zu sein scheinen. Wenn du ein Feindbild brauchst, nimm' bitte den Senator, der es verzapft, und die Bürgerschaft, die ihn damit durchkommen läßt. Du weißt schon, die an der Uni führen doch eh' nur Befehle, äh, Gesetze aus.
(Ihr wißt schon, die Studiengebühren sind ein System, das System ist unser Feind, hast du auch was anderes als Frauen im Kopf, Waffen, viele Waffen.)

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-01 19:06
Anonymer User
Damit macht es der Uni am wenigsten Spaß die Gebühren einzuziehen und teuer wird es damit auch noch.

Der Uni scheint der Gebühreneinzug eh' wenig Spaß zu machen. Auch wenn man von Ganz Oben immer mal wieder ein "Yay, ihr Politiker seid toll" hört, schickt die Uni Bescheide heraus, die eher dem Motto "Also, eigentlich sollten sie ja jetzt Gebühren bezahlen… Aber machen sie doch mal hier irgendwo ein Kreuz." zu sein scheinen. Wenn du ein Feindbild brauchst, nimm' bitte den Senator, der es verzapft, und die Bürgerschaft, die ihn damit durchkommen läßt. Du weißt schon, die an der Uni führen doch eh' nur Befehle, äh, Gesetze aus.
(Ihr wißt schon, die Studiengebühren sind ein System, das System ist unser Feind, hast du auch was anderes als Frauen im Kopf, Waffen, viele Waffen.)
die uni darf dem gesetz nach doch selbst entscheiden ob sie gebühren einführt oder nicht! also ist die uni schuld muss man klar so sagen!!

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-01 19:10
Anonymer User
die uni darf dem gesetz nach doch selbst entscheiden ob sie gebühren einführt oder nicht! also ist die uni schuld muss man klar so sagen!!

Lies die Pressemitteilung bitte nochmal. Draeger will diese Freiheit einschränken.

Zudem ist diese "Freiheit" auch etwas zweischneidig. Es stimmt(e) wohl, niemand zwingt die Uni Studiengebühren zu nehmen - sie darf auch freiwillig noch mehr in die Unterfinanzierung rutschen. Insofern kann man da nicht wirklich von einer "freien Wahl" sprechen. Interessanter dabei ist eher, dass die "ganz oben", z.B. unsere Präsidentin, Studiengebühren total knorke finden… Ist dann die Frage, wen man mit "die Uni" meint.

Anarch im Exil

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-01 21:00
GroßerSchöpfer
die uni darf dem gesetz nach doch selbst entscheiden ob sie gebühren einführt oder nicht! also ist die uni schuld muss man klar so sagen!!

Nein, das ist nicht der Fall, nach dem Gesetz ist die Uni verpflichtet Gebühren einzuführen, worum es gerade geht ist inwieweit die Uni bestimmten Studierenden die Gebühren erlassen darf.

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-02 01:14
Anonymer User
Es stimmt(e) wohl, niemand zwingt die Uni Studiengebühren zu nehmen
Nein, das ist nicht der Fall
huch, was stimmt denn jetzt [img]http://www.fb18.de/gfx/28.gif[/img]

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-02 02:10
Anonymer User
Wenn es um Gesetze geht, hat der GrosseSchoepfer immer Recht ;-)

Anarch…

Re: Pressemitteilung: Soziale Ausgrenzung per Anordnung 2007-01-02 15:08
merkava IV
das folgende …

§ 6 b (1) Die in § 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 6 dieses Gesetzes genannten Hochschulen erheben für ihr Lehrangebot in Studiengängen nach § 52 und in Bachelor- und Masterstudiengängen nach § 54 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester.

… steht im HambHG und ist ziemlich eindeutig da

§ 1 (1) Staatliche Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg sind:

1. die Universität Hamburg,

fragen?