FB18 - Das Forum für Informatik

fb18.de / Informatikstudium Weiteres / Hochschulpolitik

Wisch zu Langzeitstudiengebühren

Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 13:19
Anarch
Moin!
Wie ich weiß, haben neben mir noch einige andere Studierende aus den Jahrgängen 1999 und 2000 diesen praktischen „Anhörungsbogen gem. §28 Hamburgisches Verwaltungsverfahrengesetz“ bekommen. (Noch andere Jahrgänge?) Die wollen wissen, ob wir wirklich zahlen wollen, oder eben nicht. Falls man nicht zahlen soll, soll man begründen, warum nicht.

Ich finde es ja eine Unverschämtheit, dass das jetzt noch gemacht wird, wo wir doch eh demnächst alle Gebühren zahlen sollen. Aber nunja, so sind sie halt, die Behörden. Deswegen gehören sie geärgert. Es sollte daher jeder probieren, zumindest die Gebührenbefreiung zu beantragen. Schlimmstenfalls wird sie abgelehnt, bestenfalls verzögert sich die Bearbeitung wegen des großen Aufkommens dermaßen, dass es eh hinfällig wird. Jeder, wirklich jeder, kann es probieren, siehe ganz am Ende, „Andere Gründe“.

Hier würde ich jetzt gerne sammeln, wo man die Bestätigungen für die jeweiligen Begründungen herbekommt.

Zeiträume, in denen während des Studiums ein Kind im Vorschulalter gepflegt und erzogen wird oder wurde (s. § 6 (9) Nr. 2 HmbHG)
Geburtsurkunde (steht auf dem Wisch)

bis zu zwei Semester für Tätigkeiten in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaft (s. § 6 (9) Nr. 3 HmbHG)
Gibt es wohl bei der Verwaltung bzw. AStA. Hey, FSR, kann der FSR sowas auch ausstellen?

bis zu zwei Semester für Tätigkeiten in Selbstverwaltungsorganen des Studentenwerks bzw. als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte (s. § 3 (1) Nr. 4 der Satzung)
Ersteres wird vom Studentenwerk auf dem Campus bestätigt.
Wer bestätigt letzteres?

Zweitstudium aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (s. § 2 (2) Nr. 3 der Satzung)
Wer bestätigt das?

Fachwechsel wurde aus gesundheitlichen Gründen oder spätestens zum 4. Fachsemester vorgenommen (s. § 2 (3) der Satzung)
Wer bestätigt das?

Urlaubssemester an einer anderen Hochschule (s. § 2 (4) Nr. 1 der Satzung)
Hinweis: An der Universität Hamburg genehmigte Urlaubssemester sind bereits berücksichtigt.

Wer bestätigt das? Die „andere Hochschule“?

Zeiten in einem Vorbereitungsstudium (z.B. Studienkolleg, studienvorbereitende Kurse „Deutsch als Fremdsprache“, Orientierung Generale) (s. § 2 (4) Nr. 2 der Satzung)
Wer bestätigt das?

bis zu zwei Semester, in denen Studierende zur Teilnahme an studienbegleitenden Deutschkursen verpflichtet waren (s. § 2 (4) Nr. 3 der Satzung)
Wer bestätigt das?

Übergang an die Universität Hamburg nach einem Vordiplom an einer Fachhochschule, ohne dass vorher eine Hochschulzugangsberechtigung vorgelegen hat (maximal 3 Semester) (s. § 2 (4) Nr 4. der Satzung)
Wer bestätigt das?

Ich beantrage ein Urlaubssemester aus wichtigem Grund (s. § 3 (1) Nr. 3 der Satzung)
Der Wisch sagt, dass sei entweder Krankheit (Bestätigung durch Attest) oder Schwangerschaft (Bestätigung durch Attest/Mutterpass).

für zwei Semester wegen „Scheinfreiheit“ (s. § 3 (1) Nr. 3 der Satzung)
Bestätigt das Prüfungsamt (laut Wisch eine „Prüfungseinrichtung“). (Ich bin Scheinfrei modulo einem Projektbericht, der noch nicht korrigiert ist *grumpf* ;-))


Jetzt kommt Zeug, mit dem man Stundung bzw. Erlass beantragen kann.

studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (s. § 6 (10) Nr. 1 HmbHG)
Wer bestätigt das?

studienzeitverlängernde Auswirkungen einer schweren Erkrankung (s. § 3 (2) Nr. 1 der Satzung)
Wer bestätigt das? Der Arzt über ein Attest?

studienzeitverlängernde Folgen als Opfer einer Straftat (s. § 6 (10) Nr. 2 HmbHG)
Wer bestätigt das? Der Arzt? Die Pozilei?

studienzeitverlängernde Auswirkungen eines schwerwiegenden persönlichen Ereignisses, beispielsweise Tod oder Pflege einer oder eines nahen Angehörigen (s. § 3 (2) Nr. 2 der Satzung)
Wollen die dafür jetzt eine Sterbeurkunde?

studienzeitverlängernde Mittel der Studienorganisation der Hochschule (s. § 6 (10) Nr. 4 HmbHG)
Hier stelle ich es mir auch als recht beschwerlich vor, die Bestätigung zu erhalten. Aber vermutlich am ehesten im Prüfungsamt. Hierunter fallen insbesondere nicht genügend Seminarplätze, aber lasst etwas Fantasie spielen.

wirtschaftliche Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung (s. § 6 (10) Nr. 3 HmbHG)
Wer bestätigt das?

studienzeitverlängernde Auswirkungen einer regelmäßigen, durch Arbeitsvertrag nachgewiesenen Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich (s. § 3 (2) Nr. 3 der Satzung)
Zitat: Der Nachweis sollte durch Bescheinigung des Arbeitgebers über Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit sowie den Zeitraum der Beschäftigung erfolgen.

andere Gründe (§ 6 (10) HmbHG)
Das ist toll. Wenn sonst nichts ist, einfach ankreuzen, und irgend eine Begründung schreiben. Zum Beispiel eine finanzielle Notlage geltend machen.

Re: Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 13:51
Faleiro
für zwei Semester wegen „Scheinfreiheit“ (s. § 3 (1) Nr. 3 der Satzung)
Bestätigt das Prüfungsamt (laut Wisch eine „Prüfungseinrichtung“). (Ich bin Scheinfrei modulo einem Projektbericht, der noch nicht korrigiert ist *grumpf* ;-))
Was auch immer "Scheinfreiheit" im jeweiligen Studiengang bedeutet, bei uns in der Informatik (Diplom) ja nicht viel.

studienzeitverlängernde Mittel der Studienorganisation der Hochschule (s. § 6 (10) Nr. 4 HmbHG)
Hier stelle ich es mir auch als recht beschwerlich vor, die Bestätigung zu erhalten. Aber vermutlich am ehesten im Prüfungsamt. Hierunter fallen insbesondere nicht genügend Seminarplätze, aber lasst etwas Fantasie spielen.
Ja, hier sollte man genauso vage wie bei der Studienplatz-Klage einfach behaupten koennen, dass die Uni nicht ausreichend Kapazitaeten bereitgestellt hat. Z.B. nur im SoSe angebotene Veranstaltung, hier hatte man aber ein Urlaubs-/Auslandssemester, oder zu viele andere Veranstaltungen, oder "Prof X hatte letztes Jahr keine Pruefungstermine mehr" (nachpruefbar!) oder aehnliches.

Beim Einklagen kommt es ja auch nicht direkt auf eine perfekte (oder ueberhaupt ausformulierte!) Argumentation an, sondern auf die Behauptung – die Pruefung im Einzelfall ist dann nicht gut machbar, so dass einfach nachgegeben wird.

Das ist toll. Wenn sonst nichts ist, einfach ankreuzen, und irgend eine Begründung schreiben. Zum Beispiel eine finanzielle Notlage geltend machen.
Jupp, kostet ja nix. Ein weiterer Widerspruch in der Statistik…

Re: Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 14:09
Nowareclient
bis zu zwei Semester für Tätigkeiten in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaft (s. § 6 (9) Nr. 3 HmbHG)
Gibt es wohl bei der Verwaltung bzw. AStA. Hey, FSR, kann der FSR sowas auch ausstellen?

Der FSR stellt auf Anfrage an fsr@ gerne eine solche Bescheinigung für die Mitarbeit in Gremien/AGs aus. Die offiziellere Variante gibt es (gegen Vorlage eines VV-Protokolls aus dem AStA-Archiv) beim Finanzreferat des AStA (http://www.asta-uhh.de/20.0.html).

Re: Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 16:35
UncleOwen
für zwei Semester wegen „Scheinfreiheit“ (s. § 3 (1) Nr. 3 der Satzung)
Bestätigt das Prüfungsamt (laut Wisch eine „Prüfungseinrichtung“). (Ich bin Scheinfrei modulo einem Projektbericht, der noch nicht korrigiert ist *grumpf* ;-))
Was auch immer "Scheinfreiheit" im jeweiligen Studiengang bedeutet, bei uns in der Informatik (Diplom) ja nicht viel.
Ich befuerchte, damit ist soviel gemeint wie "muss nur noch Diplomarbeit schreiben".

Re: Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 16:38
GroßerSchöpfer
für zwei Semester wegen „Scheinfreiheit“ (s. § 3 (1) Nr. 3 der Satzung)
Bestätigt das Prüfungsamt (laut Wisch eine „Prüfungseinrichtung“). (Ich bin Scheinfrei modulo einem Projektbericht, der noch nicht korrigiert ist *grumpf* ;-))
Was auch immer "Scheinfreiheit" im jeweiligen Studiengang bedeutet, bei uns in der Informatik (Diplom) ja nicht viel.
Ich befuerchte, damit ist soviel gemeint wie "muss nur noch Diplomarbeit schreiben".

Soweit ich weiss, bedeutet es "muss keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen", insofern sollte es reichen alle Scheine vorzulegen, und zu hehaupten, alle anderen Veranstaltungen über die man sich noch prüfen lassen muss/will bereits gehört zu haben.

Re: Wisch zu Langzeitstudiengebühren 2006-11-19 16:42
UncleOwen
Das waere dann irgendwie dreist… aber formal korrekt. Gefaellt mir :)