Ich habe mal gehört, dass das Proseminar, dass wir Informatiker bisher in BWL absolvieren mussten, durch andere Veranstaltungen (Scheine/Prüfungen) ersetzt werden sollte, da das Proseminar für BWL-Studenten keine Pflicht mehr ist und deshalb dieses Proseminar nicht mehr lange angeboten wird. Im Studienführer 2005 steht immer noch, dass wir das Proseminar absolvieren müssen (inkl. Teilnahmeschein). Gibt es denn schon Ersatzveranstaltungen, die man schon nächstes Semester machen kann (am besten mit einer offiziellen Quelle, muss aber nicht) oder müssen wir weiterhin das Proseminar absolvieren?
Statt dem Proseminar kann man jetzt VWL I hören.
Leider kenn ich nicht die offizielle Quelle. Ich würde mir daher noch mal im Prüfungsamt die Bestätigung holen.
Das ist richtig. Man muss jetzt im Grundstudium VWL1 hören
( kein Leistungsnachweis), Buchhaltung und BWL1+2 schreiben.
Also reicht es neben den BWL 1/2 und Buchhaltungs Klausuren VWL 1 zu "belegen"?
Ja, das reicht.
Klausuren in BWL1,BWL2 und Buchhaltung plus ein "Hörerschein" in "Einführung in VWL".
Quelle: Frau Tewes vor zwei Wochen
Ja, das reicht.
Klausuren in BWL1,BWL2 und Buchhaltung plus ein "Hörerschein" in "Einführung in VWL".
Was bedeutet denn "Hörerschein"?
Das hängt davon ab was die VWLer unter Hörerschein verstehen. Die müssen das einem bestätigen, dass man das gehört hat, meinte Tewes heute zu mir.
Ich werde Mittwoch nochmal zu Rolf gehen, der soll darüber Bescheid wissen.
Hallo,
Gibt es schon neue Informationen von Rolf über den Hörerschein von VWL I?
Ich weiß von Kommilitonen, die VWL I am Dienstag von 10-12 im ErzWH belegen, dass sie sich immer nach der Vorlesung vorne in eine Liste eintragen müssen, mindestens 8 von 13 mal, dann gibts den Hörerschein,
also prinzipiell 8 mal Erscheinen…
Ok vielen Dank. Hätte ich das schon letzte Woche gewusst… Naja egal, das eine Mal mehr werde ich schon überleben. Ich hoffe, es wird morgen nicht wieder so voll wie bei der letzten Vorlesung.
Voller Vorlesungssaal ist bei BWL Veranstaltungen etwas völlig normales.
*grummel* und genau dieser Schein fehlt mir gerade fürs Vordiplom.
Besteht irgendwie die Möglichkeit den sogenannten Dummy-Schein (Hörerschein) noch zu bekommen oder sehe ich das richtig, dass wenn ich jetzt einsteige ein Wartesemester wegen diesem sinnfreien Schein habe?…kann doch alles nicht wahr sein.