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BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork

BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 11:01
The Jack
Die mündliche Prüfung in BGB-AT bei Bork findet am Mo., 26.1. um 10 Uhr c.t. Rhs. 108 (Borks Büro) statt.
Er sagte heute, dass keine Fälle behandelt werden, sondern nur der Stoff abgefragt wird.
Es werden immer Gruppen von 4-5 Leuten geprüft.

Ich finds etwas kurzfristig und auch n bisschen blöd, dass wir uns den Termin nicht selber aussuchen können, aber mal schauen.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 11:58
The Jack
War grad beim PAmt, Frau Tewes sagte, dass wir erst nen Zettel aufüllen müssen, den von Bork unterschreiben lassen, und den dann wieder im PAmt abgeben. Und das bis 10 Tage vor der Prüfung, d.h. also bis spätestens Freitag

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 12:33
Popcorn
Argh. Hast Du oder wer anders den Zettel vielleicht schon und kannst den einscannen?

Edit: *grübel* "Erst einen Zettel ausfüllen lassen müssen" -> oder sollte das mal wieder so etwas selbstgepinseltes sein und gar kein fertiges Formular?

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 12:43
Anonymer User
Die Zettel gibts beim PAmt, liegen/hängen da, wo auch die Anmeldungen für die HS-Prüfungen sind (vor der Tür von Fr. Tewes).
"Anmeldung eines individuell vereinbarten Prüfungstermins -Grundstudium" steht da drauf

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 12:50
Popcorn
Schon, nur ist mir derzeit wegen dem 26ten und dem 30ten Schuldrecht nicht wirklich danach, für einen Zettel 3 1/2 Stunden durch die Gegend zu fahren, sondern mehr nach Lernen. Hmm. Na irgendwer wird da morgen schon vorbeikommen.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 13:59
Anonymer User
Ich kann dir das auch am Mi zur VL mitbringen, wenn du da bist. Dann können wir das gleich von Bork absegnen lassen.

Gruß The Jack

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-11 16:25
Lümmel
Ich finde den Termin in der Tat etwas knapp (genau zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben) [img]http://www.fb18.de/gfx/26.gif[/img]

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 16:02
Popcorn
Ich kann dir das auch am Mi zur VL mitbringen, wenn du da bist. Dann können wir das gleich von Bork absegnen lassen.
Ups. Danke schön, hat sich inzwischen aber erledigt. Der gute Tri hat mir die Unterlagen rübergescannt. %)

Aber mal etwas anderes: Die Probeklausur findet doch morgen anstelle der Vorlesung statt? Und zwar auch von 8:30 bis 10 Uhr?

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 16:16
Anonymer User
Yap, aber Lümmel und ich haben spontan beschlossen, da nicht hinzugehen, weil wir noch nicht so fit sind. Das wäre uns eher peinlich vor unserer AG-Leiterin ;)

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 16:23
Popcorn
*g* Ich gehe da auch nicht hin, aber hinterher halt noch schnell Prof. Borg abfangen. Oder hat der zufällig Mittwoch Nachmittag Sprechzeit? Auf deren Website konnte ich bisher keine Infos ausmachen (Weder zu Sprechzeiten, noch zu Klausurterminen. Schrecklich unpraktische Sache da…).

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 16:39
Lümmel
Falls es nur um die Unterschrift für die Prüfungsanmeldung vom FBI PAmt geht, kannst du diese auch bei Borks Sekräterin in RHS108 abgeben und einen Tag später unterschrieben wieder abholen.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 16:57
Popcorn
Hmm. Na ja. Ein wenig riskant. Wenn ich normal verfahren würde, würde ich das morgen so um 13 Uhr abgegeben und dann am Donnerstag gegen 10 Uhr abholen wollen. Wenn der gute Bork dann Mittwoch gerade nen kurzen Tag hat oder sonstwas…

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-12 21:35
Faleiro
War letztes Jahr kein Problem, auch drei Tage vor der Pruefung noch alles buerokratische zu erledigen. Frau Tewes ist ein Engel. :-) Die Juristen waren auch damals etwas spaet dran mit der Ankuendigung.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-18 20:07
Popcorn
Hmm. Es sollten wirklich zehn Tage sein. Ich hatte inzwischen gehört, dass es doch nur eine Woche zu sein braucht. Schade, ging netterweise aber trotzdem noch. Nichtsdesto trotz, wenn wir das Topic hier schon haben:

Setzt Ihr Euch detailierter mit Verein und Stiftung auseinander? Ich meine, rein von der Anzahl der Paragraphen her, fällt das ja schon gut ins Gewicht. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass dazu mehr kommt, als "Nennen sie mal juristische Personen."

BTW: War heute noch wer bei BGB AT? Ich habe nur gesehen das der ErzW. bestreikt wurde und bin dann weiter zum Informatikum, in der Annahme, dass es wohl ausfallen würde. Oder hat das doch noch woanders stattgefunden?

Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entrichten sind.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 02:38
Lümmel
TW: War heute noch wer bei BGB AT? Ich habe nur gesehen das der ErzW. bestreikt wurde und bin dann weiter zum Informatikum, in der Annahme, dass es wohl ausfallen würde. Oder hat das doch noch woanders stattgefunden?
Die ist definitiv ausgefallen.

Setzt Ihr Euch detailierter mit Verein und Stiftung auseinander?
Gehört das zu BGB-AT? Da die Themen im Skript nicht auftauchen werde ich es auch nicht lernen.

Auf die Frage eines Kommilitonen, was denn in der münd. Prüf. drankommen würde, antwortete Bork wohl etwas harsch: "Der gesamte Stoff aus der Vorlesung". In der BGB-AT Klausur soll jedenfalls keine Stellvertretung vorkommen, ob das auch für die mündl. Prüfung gilt, weiß ich leider auch nicht.

@Faleiro: Was für eine Note hast Du damals bekommen? "Jura Punkte" (0-18) oder eine "normale" Zensur?

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 04:59
low_level
@Faleiro: Was für eine Note hast Du damals bekommen? "Jura Punkte" (0-18) oder eine "normale" Zensur?

Bei der mündlichen Prüfung haben wir "normale" (also gedrittelte) Zensuren bekommen. Der Prüfer sagte irgendwas von 1.7, 2.7, 3.7 und 3.3, glaube ich. Wer damals was bekommen hat, verrate ich nicht, sonst wird das hier bloß zensiert (siehe den Ex-Thread von und zu noir).

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 10:16
TriPhoenix
Wer damals was bekommen hat, verrate ich nicht, sonst wird das hier bloß zensiert (siehe den Ex-Thread von und zu noir).

Och menno man wird doch noch ein bisshcen Datenschutz betreiben dürfen, wenn man einen Thread in eine Gegend stellt, wo sogar anonyme lesen dürfen [img]http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 10:48
leif
Och menno man wird doch noch ein bisshcen Datenschutz betreiben dürfen, wenn man einen Thread in eine Gegend stellt, wo sogar anonyme lesen dürfen
/me fand diesen Schutz der Privatsphäre auch sehr vorbildlich.

Nur bei dem ersten Posting hättest Du das Bild durch etwas netteres als "[dummy]" ersetzen können. Du willst die gute noir doch nicht als dummy bezeichnen, oder? Wie wäre es mit
Wer das Bild sehen will, welches [url=http://3773.rapidforum.com/topic=102982537837]hier mal stand, muß sich registrieren und ein Bild von sich einschicken.
?

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 10:55
Faleiro
Bei der mündlichen Prüfung haben wir "normale" (also gedrittelte) Zensuren bekommen. Der Prüfer sagte irgendwas von 1.7, 2.7, 3.7 und 3.3, glaube ich. Wer damals was bekommen hat, verrate ich nicht, sonst wird das hier bloß zensiert (siehe den Ex-Thread von und zu noir).
Naja, da drin konnte er den Thread ja nun nicht stehen lassen. Kein Wunder, dass es so wenig Frauen bei uns gibt.

Welche Note meine war, hab ich sogar schon wieder vergessen ;-) Aber die 1.7, das warst eindeutig du. :-)

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 10:56
Faleiro
Nur bei dem ersten Posting hättest Du das Bild durch etwas netteres als "[dummy]" ersetzen können. Du willst die gute noir doch nicht als dummy bezeichnen, oder? Wie wäre es mit
Wer das Bild sehen will, welches [url=http://3773.rapidforum.com/topic=102982537837]hier mal stand, muß sich registrieren und ein Bild von sich einschicken.
?
Ja, das wollte ich auch schon vorschlagen, das ist prima Werbung fuers Einsenden von Bildern. :-)

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 11:05
TriPhoenix
Nur bei dem ersten Posting hättest Du das Bild durch etwas netteres als "[dummy]" ersetzen können. Du willst die gute noir doch nicht als dummy bezeichnen, oder? Wie wäre es mit
Wer das Bild sehen will, welches [url=http://3773.rapidforum.com/topic=102982537837]hier mal stand, muß sich registrieren und ein Bild von sich einschicken.
?

[img]http://www.fb18.de/gfx/14.gif[/img] && done

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 13:15
low_level
Bei der mündlichen Prüfung haben wir "normale" (also gedrittelte) Zensuren bekommen. Der Prüfer sagte irgendwas von 1.7, 2.7, 3.7 und 3.3, glaube ich. Wer damals was bekommen hat, verrate ich nicht, sonst wird das hier bloß zensiert (siehe den Ex-Thread von und zu noir).
Naja, da drin konnte er den Thread ja nun nicht stehen lassen. Kein Wunder, dass es so wenig Frauen bei uns gibt.

Welche Note meine war, hab ich sogar schon wieder vergessen ;-) Aber die 1.7, das warst eindeutig du. :-)

Nein, das warst Du. Ich hatte die 2.7.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-20 21:13
Faleiro
Aber die 1.7, das warst eindeutig du. :-)
Nein, das warst Du. Ich hatte die 2.7.
Dann wars Kai, ich war jedenfalls nicht der beste ;-)

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-23 18:20
Popcorn
Vonwegen Grundsatz der Vertragsfreiheit im BGB. Noch nicht einmal grundlegende Dinge sind erlaubt. Also falls wer am Montag gefragt werden sollte: "Testamentarische Zuwendungen an Geliebte werden dann für sittenwidrig gehalten (und somit nach BGB 138 Abs. 1 nichtig), wenn sie allein der Entlohnung geschlechtlicher Hingabe dienen."

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-23 22:28
The Jack
Hmmm naja das kann ich mir grad noch so merken.

Aber mal was anderes:
Was lernt ihr denn noch so? Hab jetzt das Skript durch und mir zu allen Sachen was rausgeschrieben und gelernt. Wenn ich mir dann ein paar Fragen aus Lehrbüchern anschaue (z.B. BGB 1 von Leipold), komm ich aber doch schon stark ins Grübeln wenn ich mir die ein oder andere Frage so ansehe…
Meine Schwerpunkte liegen so auf Verträge, WE, Geschäftsfähigkeit und Anfechtung. Den Rest mach ich so lala.

@Faleiro: Kannst du dich zufällig noch an konkrete Fragestellungen aus deiner Prüfung erinnern?

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-24 08:53
Lümmel
Meine Schwerpunkte liegen so auf Verträge, WE, Geschäftsfähigkeit und Anfechtung.
´

Hmmm… was ich auf alle Fälle nur minimal machen werde ist die Geschichte/Entstehung des BGB und Vertretung.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-24 22:10
GroßerSchöpfer
Vonwegen Grundsatz der Vertragsfreiheit im BGB. Noch nicht einmal grundlegende Dinge sind erlaubt. Also falls wer am Montag gefragt werden sollte: "Testamentarische Zuwendungen an Geliebte werden dann für sittenwidrig gehalten (und somit nach BGB 138 Abs. 1 nichtig), wenn sie allein der Entlohnung geschlechtlicher Hingabe dienen."

Ich würde mich nicht drauf verlassen, daß das heute immer noch so entschieden werden würde. Prostitution ist ja von per Gesetzt nicht mehr Sittenwiedrig, also könnte ich mir vorsetellen das solche Dinge dann auch machbar sind.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-25 06:10
Popcorn
Das war direkt über einen Artikel zum Prostietuiertengesetz. Das sollte schon passen.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-26 08:50
Lümmel
Resümee:

Sehr netter Professor, entspannte Atmosphäre, gute Noten [img]http://www.fb18.de/gfx/28.gif[/img]

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-01-26 09:46
Popcorn
Na ja. Gute Noten… Also wir hatten einen 3,0er drin und der war auch deutlich besser als ich bei meiner unglaublich miserablen 3,3er F3/4-Prüfung. Die Noten fand ich eigentlich schon normal, nur die Fragen waren einfach… "Das sind ja nur Ergänzungsfächler"-Style. Ich meine, Geschichte des BGB. Er wollte gerade mal das Datum des Inkrafttreten wissen, wer es unterzeichnet hat und wer es heute unterzeichnen würde. Dabei sagte er auch noch, dass nur die erste Frage Prüfungsrelevant gewesen sei. %) Eigentlich hätten da auch wirklich zwei Tage lernen gereicht. Aber kann einem ja nur recht so sein. Ich hoffe, wir sehen ihn bei BGB-BT wieder.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2004-11-21 16:52
nicky
Ich würde gerne demnächst meine mündliche Prüfung in Jura machen. Könnt ihr mir Bork empfehlen, oder gibt's einen besseren Prüfer für uns Ergänzungs-Fächler?

Wie sieht denn so eine Prüfung bei ihm aus? Was muß man alles wissen? Und wird man nur über's BGB geprüft oder auch über SchuldR?

danke…

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-03-28 15:59
nicky
so, nun habe ich dem lieben herrn bork ne mail geschrieben… er möchte "alle seitens unseres Fachbereichs erforderlichen Unterlagen (etwaige Hinweise für Prüfer,
Prüfungsprotokolle, etc.)" haben.. welche sind denn des genau? ich dachte, ich müßte zum vorgespräch nur die anmeldung für die prüfung mitbringen…

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-03-28 20:10
Popcorn
Hmm. Das letzte Posting muss ich verpasst haben. Also Bork ist wirklich allererste Wahl in Sachen Prüfung, Benotung und hübscheste Beisitzerin. %)

Die mündliche Prüfugn ist nur übers BGB. Leider. Die SchuldR musst du auf Juristen Niveau mitschreiben, was schon ein wenig fies aber machbar ist. Gaaaanz wichtiger Tipp: Lass irgendwo durch Notiz durchblicken, dass du Ergänzungsfächler bist. Ich habe es so gemacht, dass ich einen Zettel beigefügt habe, wo ich gleich um eine Note nach unseren System bitte (sonst musste noch mal extra hin). Dadurch konnte ich dann auch schön erläutern, dass ich ja nur ein armer Informatiker bin. [img]http://www.fb18.de/gfx/24.gif[/img]

Das mit den Unterlagen hatte er damals für uns vollautomatisch gemacht. Sonst musste da mal Frau Tewes fragen. Von ihr hat er zumindest bei uns alles bekommen.

Ach und Tipp: Gruppenprüfung bei Borg ist auch eine sehr feine Sache.

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-03-28 20:58
nicky
die schuldrechtsklausur habe ich bei moritz geschrieben und auch bestanden… hab dann frau tewes einfach den schein und die klausur gegeben…

also prüft bork nur über's BGB? dachte die prüfung muß über 2/3 des stoffes (also BGB und SchuldR) sein? hmmm…

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-03-28 21:14
The Jack
die schuldrechtsklausur habe ich bei moritz geschrieben und auch bestanden… hab dann frau tewes einfach den schein und die klausur gegeben…

also prüft bork nur über's BGB? dachte die prüfung muß über 2/3 des stoffes (also BGB und SchuldR) sein? hmmm…

Uns hat er nur über BGB AT geprüft, ich glaub das steht auch so im Studienführer. Und Frau Tewes hat das mit den Jura-Noten der Moritz-Klausur so akzeptiert? Mich hat sie gleich wieder weggeschickt…

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-03-29 00:47
Popcorn
Ne, also im Grundstudium Zivilrecht 1x Schuldrecht AT Klausur und einmal mündlich über BGB AT. Und im Hauptstudium dann über mindestens 50% der besuchten Lehrveranstaltungen.

Und bis inklusive zur Ausgabe des Vordiploms hat sich bei mir auch noch niemand drüber beschwert. :)

Re: BGB-ATmündliche Prüfung bei Bork 2005-09-24 17:54
nicky
da mein termin nun auch bei bork bald stehen wird, wollte ich mal nachfragen, ob einige, die bereits von bork geprüft worden sind, mal etwas zu der prüfung, Ablauf und Stoffgebiet, sagen können… es existieren ja nun leider keine prüfungsprotokolle zu den Jura-Prüfungen. Oder hab ich sie nur übersehen?

Für Antworten bin ich dankbar.