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Schuldrecht im Hauptstudium

Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-02 10:04
Popcorn
Ist hier irgendjemand, der bereits Zivilrecht im Hauptstudium studiert und weiß, welche Schuldrecht Veranstaltung man dort zu besuchen hat?

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-03 09:51
Popcorn
Hmm, hmm, hmm. Herr Hansmann weiß es nicht, Herr Brunnstein hat noch nicht geantwortet, hier weiß es niemand und morgen fängt die erste Veranstaltung an, die es vielleicht sein könnte. Das ist irgendwie uncool. Aber es kann doch echt nicht sein, dass es hier niemanden gibt, der dass nicht schon erledigt hat? Oder haben aus Verzweiflung bisher alle gewechselt? [img]http://www.fb18.de/gfx/6.gif[/img]

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-03 11:14
Faleiro
Sonst gehen wir halt einfach hin, sofern es zeitlich passt. Wann ist die Veranstaltung?

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-03 11:35
Popcorn
Die welche den Angaben in SWS entsprechen würde, wäre Schuldrecht BT III und findet morgen 8:30 bis 10 Uhr im Rechtshaus statt. Zudem Mittwoch 8:30 bis 10 Uhr. Die logische Veranstaltung wäre BT I und ist am Donnerstag um 14 Uhr, ebenfalls im Rechtshaus.

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-03 19:41
Popcorn
Der zweite Termin ist übrigens am Donnerstag und nicht Mittwoch. Was ist jetzt aus dem "wir" geworden?

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-04 00:53
Faleiro
Morgen hab ich jedenfalls keine Zeit…

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-05 19:03
hs
Aber es kann doch echt nicht sein, dass es hier niemanden gibt, der dass nicht schon erledigt hat?


Nein, es gibt zumindest einen. Also:

Bei der Reform des Jura-Curriculums wurde aus dem alten SchR BT das neue SchR BT II (vertragliche Schuldverhältnisse). Diese ist auch die VL, die man als Ergänzungsfächler sinnvoll hört. Entsprechend macht man einen "Übungsschein" in der begleitenden AG.

Das was ist in der Jura-Ergänzungsfach-Prüfungsordnung steht, ist allerdings sowieso ziemlich irrelevant, da man sich in jedem Fall ein Formblatt, auf dem die besuchten (Jura-)Veranstaltungen eingetragen sind genehmigen lassen muss - und zwar zunächst von dem Prof, den man sich als Prüfer ausgesucht hat und dann noch von Brunnstein (Prüfungsauschussvorsitzender).

Diese Genehmigung braucht man allerdings erst, wenn man die Prüfung machen will. Das heißt also, das man erstmal drauflos studieren kann.


Fazit für das Hauptstudium (so habe ich es gemacht):

[*]Schuldrecht BT II VL besuchen (4 SWS)
[*]Schuldrecht BT II AG besuchen und Schein machen (2 SWS)
[*]restliche 6 SWS nach Interesse (Wahlschwerpunkt XV: "Information und Kommunikation" ist für Informatiker besonders sinnvoll)
[*]sich einen Prüfer aussuchen und von diesem o. g. Formblatt abzeichnen lassen
[*]das Formblatt von Brunni genehmigen lassen
[*]Prüfung beim gewählten Prüfer anmelden (Vorgehen hier wie immer: erst Antragsformular unterschreiben lassen, dann im Prüfungsamt abgeben.)
[*]Prüfung bestehen

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-05 19:16
Popcorn
Dank Dir! [img]http://www.fb18.de/gfx/23.gif[/img] BT 2 soll es also sein. %) Na, da werde ich mal sehnen, ob ich jemanden motivieren kann, für die nächste Runde "Blaues Büchlein" die Infors präzise einzutragen.

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-05 21:46
Faleiro
Danke! Aber was ist mit Schuldrecht BT, also ohne 2?

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-05 22:47
Popcorn
Schukdrecht gibt es nur AT (einen Teil) und BT (3 Teile). Wir müssen zum BT Episode 2.

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-06 10:36
Faleiro
OK, also wenn die nicht aufeinander aufbauen inhaltlich…

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-06 19:13
Popcorn
Oh oh. Doch nicht einfach studieren. So lange es nicht offiziell geändert wird, müssen wir einen individuelle EF-Antrag stellen und diesen vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Original Wortlaut von Herrn Brunnstein:

Es bleibt Herrn Ahne und KommilitonInnen bei Dringlichkeit unbenommen, einen individuellen EF-Antrag zu stellen, der hier in angemessener Zeit geprüft wird.

Re: Schuldrecht im Hauptstudium 2004-04-09 15:05
hs
Um zu verstehen, warum im Moment nicht ganz klar ist wie das Hauptstudium im Ergänzungsfach Rechtswissenschaft geregelt ist, muss man wissen, dass die Juristen gerade ihre Studienordnung reformiert haben, dass aber die entsprechende Nebenfachordnung noch nicht angepasst wurde. Hierzu einige Fakten:

[*]Die neue Veranstaltung „Schuldrecht, besonderer Teil II (vertragliche Schuldverhältnisse)“ entspricht inhaltlich der alten Veranstaltung „Schuldrecht, besonderer Teil“.
[*]Die Veranstaltungen „Schuldrecht, BT I - III“ bauen nicht aufeinander auf, sondern stehen nebeneinander; das Besondere Schuldrecht ist einfach sehr umfangreich.
[*]Die Veranstaltungen „Schuldrecht, BT I (Deliktsrecht)“ und „Schuldrecht, BT III (außerdeliktische gesetzliche Schuldverhältnisse)“ hatten früher andere Titel, in denen der Begriff Schuldrecht, BT nicht vorkam.
[*]Die Veranstaltungen des FB Jura sind heute (im neuen Curriculum) etwas anders geordnet als früher, es gibt z. B. die Veranstaltungsform Übung nicht mehr (Achtung: diese Veranstaltungsform war anders als Übungen des Fachbereichs Informatik).

Wegen Punkt 1 ist es also sinnvoll, „BT II“ zu belegen.

Der individuelle EF-Antrag ist das Formblatt, das ich oben erwähnt hatte. Dieser Antrag muss wie gesagt zunächst vom EF-Prüfer, dann vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ich glaube nicht, dass Brunni einen Antrag ablehnen wird, den ein EF-Prüfer erstmal genehmigt hat, solange die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die Inhalte von Jura-Veranstaltungen sinnvoll sind und zueinander passen, kann ein Jura-Prof nun mal besser beurteilen als ein Informatik-Prof.