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Schuldrecht AT Prüfung

Schuldrecht AT Prüfung 2004-01-29 22:26
Popcorn
Moin!

Hat heute eigentlich noch wer Schuldrecht AT mitgeschrieben? Habe mich mit zwei Kommilitonen noch bezüglich des Jodocus unterhalten und wir wurden uns da nicht ganz einig, auf welcher Grundlage B da noch etwas bekommen könnte. Eine hatten Schadensersatz wegen Unmöglichkeit, ich und der Dritte hatten Rücktritt wegen Unmöglichkeit. War aber beides ein wenig holprig. Any suggestions?

Re: Schuldrecht AT Prüfung 2004-01-30 18:36
Popcorn
Da ich's eh gerade eben abgetippt habe und sich vielleicht nächstes Semester wer fragt, auf welchen Niveau so eine Klausur sein mag:

Andreas hat sein Jura-Studium ohne Examen beendet und sich auf den Handel mit antiquarischen Büchern – speziell für Juristen – verlegt. Im Laufe der Zeit hat er eine sehr beachtliche Sammlung aufgebaut, darunter ein für Rechtshistoriker besonders nützliches, aber extrem seltenes Exemplar eines Vocabulariums aus der Hand eines gewissen Jodocus, gedruckt 1508 in Venedig. Rechtshistoriker Bertram beschließt, er wolle das für 1.800 Euro angebotene Werk für seine häusliche Bibliothek erwerben. A bietet an, er werde die Ware persönlich zu dem B bringen, wenn B zuvor das Geld bezahlt. Außerdem kauft B zu denselben Bedingungen ein weniger seltenes, für seine Arbeit jedoch nützliches Buch von Carl Georg Wächter aus dem 19. Jahrhundert für 150 Euro. B bezahlt bar. A ist froh, den „Wächter“ auch loszubekommen, weil es sich dabei um ein besonders muffiges und bereits verschimmeltes Exemplar handelt, wovon er aber B nichts verriet. A verpackt – gewarnt durch verschiedene Fallbesprechungen während seines Studiums – die Ware stoß- und wasserfest. Um Betriebskosten zu sparen, unternimmt A solche Auslieferungen mit dem Fahrrad. Bei seinem Weg über die Elbbrücken rutscht A auf dem Glatteis aus und seine teure Fracht fliegt in hohem Bogen aus dem Fahrradkorb. Den „Wächter“ erwischt A noch kurz vor dem Brückenrand. „Jodocus“ saust über den Rand der Brücke in die Elbe, die das Buch verschlingt. Traurig und hinkend kommt A zu B und überreicht ihm den „Wächter“. B tröstet A mit dem Hinweis auf die Hompage eines Unternehmens, das für astronomicsche Summen mit Hilfe von Spezial-U-Booten gesunkene Fracht birgt und bittet um baldige Auslieferung. Infolge der Verpackung werde – womit er Recht hat – das Buch in den Fluten keinen Schaden nehmen.

Den „Wächter“ stellt B neben die bislang in tadellosem Zustand befindliche und seltene 7. Auflage von Windscheids Pandekten. Schon zwei Wochen später stellt er jedoch erschreckt fest, dass der „Wächter“ schimmelig ist und der Pilz bereits den „Windscheid“ ergriffen hat. Sofort lässt B, der Schimmelpilze über alles fürchtet, die beiden Bände von einem Spezialunternehmen für 80 Euro pro Stück desinfizieren.

Was kann B von A mit Recht verlangen?


Re: Schuldrecht AT Prüfung 2004-01-30 18:44
low_level
Ich halte Rücktritt für am besten, denn ein Schadensersatz hat einen Schaden als Voraussetzung.

Falls es eine (nicht im Fall erwähnte) günstige Möglichkeit gibt, den »Jodocus« zu bergen, könnte B eine Nachleistung fordern.