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Gewerbe anmelden als Freiberufler?

Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-21 09:57
Anonymer User
Hi Leute,

mal eine Frage: bislang jobbte ich offiziell als "EDV-Berater" auf freiberuflicher Basis. Dazu war damals die Anmeldung eines Gewerbes nicht nötig, lediglich eine Steuernummer teilte man mir mit - zwecks Steuererklärung. Jetzt arbeite ich in der selben Firma allerdings in Zukunft als Softwareentwickler. Komme ich jetzt um den Gewerbeschein nicht mehr herum?


Besten Dank schonmal für die Infos!


Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-21 10:48
Popcorn
Das ist ja witzig. Wir hatten in einem anderen Thread bereits festgestellt, dass sich die Finanzämter da selbst untereinander alle nicht so sicher sind. Ich als eine Art Webdesigner musste nach Info von Buchholz keinen Gewerbeschein kaufen, jemand in Hamburg musste das schon, während eine Freund von ihm in Hamburg das nicht musste.

Laut Gesetzestext (den ich leider gerade nicht vor mir habe), gilt diese freiberufliche Tätigkeit für Dinge mit künstlerischem Wert. Von daher wundert es mich, dass sie beim EDV-Berater da nichts haben wollten. Als Softwareentwickler hingegen noch eher, würde aber dagegen tippen.

Na jedenfalls wie Du am ersten Absatz siehst, kommt man wohl nicht drum herum, mal kurz bei seinem Finanzamt durchzuklingeln/hinzumailen. Obwohl man sich bei einem "brauchst Du nicht", auch immer noch Sorgen machen kann, wie man es denn hinterher beweist, so eine Auskunft bekommen zu haben…

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-21 11:08
Faleiro
Na jedenfalls wie Du am ersten Absatz siehst, kommt man wohl nicht drum herum, mal kurz bei seinem Finanzamt durchzuklingeln/hinzumailen. Obwohl man sich bei einem "brauchst Du nicht", auch immer noch Sorgen machen kann, wie man es denn hinterher beweist, so eine Auskunft bekommen zu haben…

Na dafuer gibts doch jetzt bald eine tolle Regelung:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449101,00.html

Also schnell fragen, sonst kostet die schriftliche Auskunft 100 Euro. [img]http://www.fb18.de/gfx/8.gif[/img]

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-21 14:10
TriPhoenix
Als ich mich drum kümmern musste, fand ich den Ratgeber E-Lancer sehr hilfreich. Eine definitive antwort gibt der leider auch nicht, aber eine gute Indikation. Das Finanzamt hilft da übrigens auch nicht immer, als ich persönlich dort in der Beratungsstelle war, folgte ein ratloses Blättern im Gesetzestext, die Feststellung, dass mein Berufsbild nicht drin genannt wurde und die Abschätzung "ich denke aber das wird freiberuflich sein".

Ein extrem wichtiger Faktor ist, was du mit deinen "Produkten" machst. Wenn du eine reine Dienstleistung anbietet, spricht das oft für das freiberufliche. Sobald du aber auch nur im Ansatz was mit Handel zu tun hast wirds gewerblich.

Dein Fall findet sich leider schonwieder unter "Grenzfälle" im oben genannten Dokument:
Ingenieure, Softwareentwickler und IT-Beraterinnen sind Freiberufler, sofern sie sich mit Systemsoftware befassen und für ihre Tätigkeit üblicherweise (siehe oben) eine wissenschaftliche Ausbildung erforderlich ist. Als Beispiele für Systemsoftware werden im maßgeblichen Urteil (von 1989!) Betriebssysteme, Hilfs- und Dienstprogramme, Compiler und Übersetzer sowie Datenbanksysteme benannt. Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH können allerdings auch Programmierer von Anwendungssoftware freiberuflich sein, sofern ihr theoretisches Wissen dem eines Ingenieurs (Informatikers) entspricht und sie bei der Entwicklung "klassisch ingenieurmäßig" vorgehen (planen, entwickeln und überwachen). Alle anderen Programmierer, vor allem die von "Trivialsoftware", werden als Gewerbetreibende eingestuft.

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-23 13:47
Calamari
Wenn man aber mit nem Gewerbeschein arbeitet und dies hauptsächlich nur für eine bestimmte Firma, kommt da nicht der Fall von Scheinselbstständigkeit ins Spiel? Sofern ich das erinnere ist das Strafbar. Oder ist das mitlerweile aus der Mode? ;)

edit: Aso, ich habe damals nen Gewerbeschein geholt, da die 16 euro die das damals irgendwann mal gekostet hat, vertretbar waren und man ist so, finde ich, auf jeden fall auf der sicheren seite.

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-23 14:29
TriPhoenix
Nein, Scheinselbstständigkeit ist nicht strafbar. Es gibt aber vor allem für deinen eigentlichen Arbeitgeber ne Menge Ärger. Insbesondere gibts soweit ich weiß eine Nachzahlung aller für Arbeitnehmer/-geber verpflichtenden Versicherungen und das kann schon einiges sein.

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-25 12:11
Anonymer User
Noch mal eine vielleicht etwas doofe Frage: zählt allein das Rechnungsdatum, oder der Zeitraum der abgerechneten Leistungen? Beispiel: ich arbeite im Dezember 2006, Rechnungsdatum ist der 2.1.2007 - in welchem Jahr muss ich die "Dienstleistung" abrechnen?

Ansonsten vielen Dank für eure Infos.

@ Tri: die Ratgeber E-Lancer Seite ist wirklich gut!


Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-25 12:27
Anonymer User
Stichwort Ist- oder Soll-Besteuerung. Ich schätze mal das für Dich die Ist-Besteuerung zutrifft. D.h. Du mußt erst versteuern (MwSt.) wenn das Geld auf Deinem Konto ist.

Noch mal eine vielleicht etwas doofe Frage: zählt allein das Rechnungsdatum, oder der Zeitraum der abgerechneten Leistungen? Beispiel: ich arbeite im Dezember 2006, Rechnungsdatum ist der 2.1.2007 - in welchem Jahr muss ich die "Dienstleistung" abrechnen?

Ansonsten vielen Dank für eure Infos.

@ Tri: die Ratgeber E-Lancer Seite ist wirklich gut!

Re: Gewerbe anmelden als Freiberufler? 2006-11-25 14:05
Anonymer User
Zunächst: I am not a Steuerberater, verlassen kannst Du Dich auf meine Aussage also nicht.

Umsatzsteuer und Gewinnermittlung sind eigentlich zwei paar Schuh. Bei der Umsatzsteuer (so Du die überhaupt ausweist) beantragen tatsächlich viele Freiberufler die Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. D.h. man muß die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt melden und weiterleiten, wenn man diese auch eingenommen hat.

Die Gewinnermittlung hat hiermit eigentlich noch nichts zu tun und ist unabhängig davon, was Du mit dem Finanzamt bzgl. Umsatzsteuer vereinbart hast. Wenn Du aber tatsächlich deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung feststellst, dann gelten für die Einnahmen AFAIK der Tag des Zahlungseingangs. Wie das bei einer Bilanz aussieht, weiß ich nicht, aber das würdest Du wohl eh nicht hier fragen sondern einen Steuerberater machen lassen.

LEIFer