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Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit

Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 02:02
Anonymer User
Tagchen,

mal eine Frage an die Rechts- und Steuerexperten unter uns: ich arbeite seit 2005 freiberuflich in einer IT-Abtlg, vorher war ich ganz normal auf Lohnsteuerkarte angestellt. Ich wollte kein Gewerbe beantragen, also hab ich beim Finanzamt angerufen und mir eine Steuernummer geben lassen. Meiner Firma schreibe ich Rechnungen. Im Jahr verdiene ich zw. 5 und 6 Tsd. Ich hab mal was von einer Regelung gelesen, dass man im 1. Jahr nicht mehr als ca. 17.000 verdienen darf und im 2. Jahr nicht mehr als ca. 50.000. Stimmt das? Hab grad meine erste Steuererklärung gemacht und ein bisschen Angst, dass ich irgendwas nachzahlen muss. Umsatzsteuer hab ich auf den Rechnungen nicht erhoben.


Schon mal danke für die Infos!



Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 03:22
Viciarg
Im Jahr verdiene ich zw. 5 und 6 Tsd.

[…]

dass man im 1. Jahr nicht mehr als ca. 17.000 verdienen darf und im 2. Jahr nicht mehr als ca. 50.000.

Hä? Und wo ist jetzt Dein Problem? Hast da doch noch n bißchen Puffer.

Ansonsten schau mal unter Freiberuf oder artverwandten Themen oder frag gleich in Portal Diskussion:Recht nach. –~~~~

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 11:52
Anonymer User
Diese Regelung (im 1. Jahr nicht mehr als XY,- und im 2. nicht mehr als YZ,-) gilt meines Wissens nach nur bei einem richtigen Gewerbe.
Für Freiberufler liegt der Steuerfreibetrag bei 7680,- (Achtung!) "Einkünfte aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit". D.h. etwaig andere Einkünfte, die du im Jahr noch hast, aus anderen Tätigkeiten (Unterhalt, Halbwaisenrente etc. ausgenommen, denn das sind ja keine "Tätigkeiten", die du bezahlt bekommst) werden aber am Jahresende noch draufgerechnet und der Gesamtbetrag deines Verdienstes darf dann für Steuerfreiheit nicht mehr als diese 7680,- sein.

Hoffe, das war richtig so und geholfen zu haben [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]


Grüße, Stefan

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 12:08
Popcorn
Yip, als Freiberufler kommt man wirklich nicht dazu, sich zu überarbeiten. [img]http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img]

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 15:41
Torminator
Die 17.000 im 1. und 50.000 im 2. Jahr sind die Grenzen, um als Kleinunternehmer zu gelten und keine Mehrwertsteuer berechnen zu müssen. Mit der Besteuerung deiner Einkünfte hat das nichts zu tun. Da gelten die normalen Freibeträge.

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 18:48
Anonymer User
Ich würde mir an Deiner Stelle eher Sorgen um Scheinselbstständigkeit machen!

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 20:13
Anonymer User
17.000 das wär schoen. studenten muessen arm sein, ich glaub das ist politisch auch so gewollt.

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 20:37
Anonymer User
Na gut, wenn man sonst keine Einkünfte hat (Unterhalt der Eltern, Studienkredit/Bafög) sind 640,- mtl. recht dürftig, zumindest wenn man eine Wohnung zu unterhalten hat. Als "Zusatzverdienst" sind die 7680,- eigentlich ausreichend. Und warum sollte der Sohn vom Papa mit den vielen Firmen, der dann da während dem Studium einen auf Abteilungsleiter macht und satte Gehälter bekommt, steuerbefreit sein, nur weil er vom Status her Student ist?!

Der Gevatter Staat muss halt auch sehen, wo er bleibt… NEHMT´S DEN REICHEN UND GEBT´S DEN ARMEN! [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img] [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img] Robin Hood Style

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 20:39
Anonymer User
bzgl. Scheinselbständigkeit:

Sicher spielst du auf den fehlenden Gewerbeschein an. Ohne geht das so lange durch, wie man als Tätigkeitsbeschreibung (_nur_ in Bezug auf IT-Berufe!) eine "Berater"-Tätigkeit angeben kann. Wäre mal interessant, ob das für Entwickler auch gilt…



Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 20:50
Popcorn
Tja. Also bei Webentwicklern, … äh Webdesignern scheint ja sogar Uneinigkeit zu herrschen. Das eine Finanzamt sagt freiberuflich, das nächste will einen Gewerbeschein beantragt sehen. Da halte ich das bei Entwicklern in der Art wie du meinst, für noch unwahrscheinlicher.

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-25 21:30
Anonymer User
Und warum sollte der Sohn vom Papa mit den vielen Firmen, der dann da während dem Studium einen auf Abteilungsleiter macht und satte Gehälter bekommt, steuerbefreit sein, nur weil er vom Status her Student ist?!

Der Sohn vom reichen Papa, ist sowieso bevorzugt und braucht sich über so etwas keine Gedanken zu machen. Der Papa zahlt vermutlich auch kaum Steuern, da er das meiste absätzt und sich runter rechnet.

Der Gevatter Staat muss halt auch sehen, wo er bleibt… NEHMT´S DEN REICHEN UND GEBT´S DEN ARMEN! Robin Hood Style

Ahm? Von welchem Land redest du gerade? Oder war das Ironie? Dazu wären ganz andere Eingriffe nötig… weg vom Kapitalismus! [img]http://www.fb18.de/gfx/9.gif[/img]

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-26 19:06
Anonymer User
Nein, Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl er wie ein Angestellter nur für eine Firma arbeitet. Dieses wurde vor allem früher gerne gemacht um von Seiten des Arbeitgebers Sozialausgaben zu sparen. Seit 1999 existiert aber ein Gesetzt mit dem dieses nicht mehr erlaubt ist. Ich würde mich an Deiner Stelle mal ziemlich schnell mit diesem Thema auseinandersetzen. Soweit ich weiß können Strafen für Dich und die Firma durchaus beträchtlich ausfallen.

Re: Besteuerung von Freiberuflicher Arbeit 2006-04-26 19:26
mezzomix
Scheinselbständigkeit ist in erster Linie ein Problem für
den Arbeitgeber. Dieser kann im nachhinein verpflichtet werden,
Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge usw. zu zahlen.

Ein Freiberufler kann per Definition nicht scheinselbständig sein.
Edit: Bei obigem bin ich mir mittlerweile nicht mehr sicher,
hab mich aus aktuellem Anlaß nochmal mit der Sache beschäftigt..