Ab wann wird denn das Real??
Da muß ja erst noch der Bundestag zustimmen und soll das Rückwirkend gelten?? Die Netzanbieter dürfen doch bisher keine Daten aufbewahren/verwahren oder??
Moin Moin,
also ich bin mir nicht ganz sicher aber der Bundesrat muß da nicht mehr zustimmen und die Neuerungen treten 2007 in Kraft.
Ob es Rückwirkend in Kraft tritt, keine Ahnung und die Netzanbieter, müssen die nicht schon die Daten ein halbes Jahr aufbewahren?? Oder wird das immer noch vor Gericht verhandelt??
Mfg
Zumindest eMail-Daten muessen AFAIK schon aufbewahrt werden.
Ob da vor irgendeinem Gericht _noch_ verhandelt wird, ist irrelevant, da ohne eine Einstweilige Verfuegung das Gesetz gilt, auch wenn dagegen geklagt wurde.
Mo
Ob es Rückwirkend in Kraft tritt, keine Ahnung
Ein Gesetz muß existieren, damit man es brechen kann. Solange es kein Gesetz ist, kannst du dagegen verstoßen, soviel du willst. Alles andere wäre auch eine übelste Junta.
On the other hand…
Ein Gesetz muß existieren, damit man es brechen kann. Solange es kein Gesetz ist, kannst du dagegen verstoßen, soviel du willst. Alles andere wäre auch eine übelste Junta.
On the other hand…
Ein Strafgesetz wird wirklich kaum in Karlsruhe bestehen.
In (anderen) Ausnahmefällen kann eine Rückwirkung durchaus passieren. Ich weiß gar nicht (und finde es ad hoc im Netz auch nicht), wie letztendlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur
Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre ausgefallen ist. Das Gesetz wurde im März 1999 als zum 1.1.1999 gültig erlassen.
Hier gab es AFAIR eine dreistufige Rückwirkung:
- Wenn jemand im Januar 1999 eine Immobilie verkauft hat, die er 8 Jahr besaß, so mußte er nach Rechtslage im Januar keine Spekulationssteuer zahlen, am Ende des Jahres 1999 zur Steuererklärung dann aber eben doch.
- Wenn jemand im Jahr 1994 eine Immobilie gekauft hat, so hätte er diese ab 1996 ohne Spekulationssteuer verkaufen können, aber ab 1999 (bis 2005) nicht mehr.
- Wenn jemand im Jahr 1998 eine Immobilie gekauft hat, so wollte er diese vielleicht nach zwei Jahren wieder verkaufen, konnte dies nach neuer Rechtslage aber nicht mehr (zumindest nicht ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen).
LEIFer
Ein Gesetz muß existieren, damit man es brechen kann. Solange es kein Gesetz ist, kannst du dagegen verstoßen, soviel du willst. Alles andere wäre auch eine übelste Junta.
On the other hand…
Ein Strafgesetz wird wirklich kaum in Karlsruhe bestehen.
Aber… Aber… Das *ganze* StGB soll verfassungswidrig sein? Bei aller Liebe zur Liberalität, könnten wir eine Übergangszeit bekommen, um die Menschen darauf vorzubereiten?
In (anderen) Ausnahmefällen kann eine Rückwirkung durchaus passieren. Ich weiß gar nicht (und finde es ad hoc im Netz auch nicht), wie letztendlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre ausgefallen ist. Das Gesetz wurde im März 1999 als zum 1.1.1999 gültig erlassen.
So, wie ich das sehe, ist das Gesetz nicht rückwirksam geltend, und das zu sagen ist ein Akt an FUD. Dieses Gesetz regelt, welche Geschäftstransaktion eine Spekulation ist und welche nicht, und ohne gerade nachzugucken behaupte ich, daß es wohl vor 1999 verabschiedet wurde. Dann kam jemand und sagte "Mist, jetzt ist meine Spekulation ja sogar rechtlich eine Spekulation!" und, na was wohl, klagte dagegen. Kann ja nicht sein, daß es ein Gesetz gibt, das eine Handlung für die, die auf die Bottom Line hinarbeiten, bei eben jener auch packt.
Aber der Akt des Verkaufens geschieht nach Inkrafttreten des Gesetzes und wird damit von ihm geregelt.
Vertrete ich da eine Mindermeinung?
Dann kam jemand und sagte "Mist, jetzt ist meine Spekulation ja sogar rechtlich eine Spekulation!"
Die Sau! So ein poeser Kapitalist! ;) Aber ernsthaft, findest du persoenlich, dass 9 Jahre nach Spekulation klingen?
Vielleicht brauchte er ja nur mehr Platz fuer seine 7 Kinder und die Redaktion der 'Kommunistischen Wochenschau' und seine Frau fuer die Treffen ihrer Feministengruppe. (Waere das dann ausreichend politisch korrekt?)
Vertrete ich da eine Mindermeinung?
Vermutlich. Im verlinkten Artikel steht ja: "Er durfte darauf vertrauen…" Er hatte die damals bestehende Frist ja laengst ueberschritten, und ein gutes Geschaeft gemacht (entsprechend seiner Planung, darf ich annehmen). Dies ist nicht verboten. Wenn der Gesetzgeber nun im Nachhinein die Frist aendert, darf das ja nicht zu seinen Ungunsten wirken. Es geht hier also um Rechtssicherheit.
Dafuer kann man eben auch die Meinung vertreten, dass das gute Geschaeft eben erst vollends sicher ist, wenn das Haus verkauft ist – und dass solange immer irgendwas eintreten kann, was die steuerliche Wuerdigung des Geschaefts veraendert…
Sagen wir, man faengt an zu studieren und will sich von vornherein zwei Semester laenger Zeit lassen, studiert auch entsprechend langsamer. Mitten im 8. Semester gibts aber nun ploetzlich eine neue Regelung, die jeden automatisch nach 9 Semestern (der Regelstudienzeit) exmatrikuliert. Das waere auch ziemlich ungerecht, oder?
Oder ich kaufe eine Ware im Vertrauen auf x Monate Gewaehrleistung, einen Monat spaeter wird das Verbraucherrecht geaendert und ich habe nur noch y Monate mit y<x.
Ein Strafgesetz wird wirklich kaum in Karlsruhe bestehen.
Aber… Aber… Das *ganze* StGB soll verfassungswidrig sein? Bei aller Liebe zur Liberalität, könnten wir eine Übergangszeit bekommen, um die Menschen darauf vorzubereiten?
Nein. In der heutigen Zeit müssen die Menschen etwas flexibler sein. Wir müssen alle Opfer bringen. Da werden die sich doch mal drauf einstellen können.
In (anderen) Ausnahmefällen kann eine Rückwirkung durchaus passieren. Ich weiß gar nicht (und finde es ad hoc im Netz auch nicht), wie letztendlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zur Verlängerung der Spekulationsfrist von 2 auf 10 Jahre ausgefallen ist. Das Gesetz wurde im März 1999 als zum 1.1.1999 gültig erlassen.
So, wie ich das sehe, ist das Gesetz nicht rückwirksam geltend, und das zu sagen ist ein Akt an FUD. Dieses Gesetz regelt, welche Geschäftstransaktion eine Spekulation ist und welche nicht, und ohne gerade nachzugucken behaupte ich, daß es wohl vor 1999 verabschiedet wurde.
Nein, mir scheint die Angabe hier korrekt zu sein. Das Gesetz stand in der Drucksache 14/23 (
Ascii/
PDF).
Der Gesetzentwurf stammt vom 9. November 1998,
beschlossen wurde er aber im Bundestag am 4. März 1999. Vielleicht verfalle ich hier auch der Propaganda der entsprechenden Lobby, aber mir scheint dies ebenfalls problematisch.
Dann kam jemand und sagte "Mist, jetzt ist meine Spekulation ja sogar rechtlich eine Spekulation!" und, na was wohl, klagte dagegen.
Nun ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn ich mich von jemandem betrogen fühle, so ist dies vor Gericht dennoch nur ein Betrug, wenn es auch laut Gesetzen ein Betrug ist. Analog mag jemand meinen, dass etwas eine Spekulation ist, dennoch gilt dies steuerlich erst als Spekulation, wenn es dass auch laut Gesetz ist. Insofern finde ich es schon richtig, wenn man sich gerade bei Fristen eher an den Gesetzen orientieren darf als an den Gefühlen.
Ob man dieses Gesetz als problematisch ansieht, hängt sicherlich auch vom konkreten Fall ab. Wenn es um den fetten Immobilienbonzen geht, der sich in seinem Grundstückspoker gestört fühlt, dann sagen viele der solle zu Recht zahlen.
Die Immobilienlobby zieht natürlich lieber den notleidenden Bauern heran, der 1994 noch ein paar Felder hinzugekauft hatte und die 2000 veräußern wollte, um sich auf sein Altenteil zurückzuziehen. Und tatsächlichen gibt es natürlich auch solche Fälle.
LEIFer
Oder ich kaufe eine Ware im Vertrauen auf x Monate Gewaehrleistung, einen Monat spaeter wird das Verbraucherrecht geaendert und ich habe nur noch y Monate mit y<x.
Vielleicht liegt es an meiner morgendlichen Schlaftrunkenheit, aber, wenn ich mich nicht irre, dann ist einen Monat später y = x-1 (und damit y < x), auch wenn sich gar nichts im Verbraucherrecht ändert. [img]
http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img][img]
http://www.fb18.de/gfx/24.gif[/img]
Um das Thema mal aufzufrischen:
Verbraucherschützer starten Kampagne gegen Urheberrechtsreformhttp://www.heise.de/newsticker/meldung/75430Mit dem Brief appellieren die Konsumenten an die Politik, "das Recht auf Privatkopie gesetzlich so zu verankern, dass Nutzer ohne Angst vor strafrechtlichen Sanktionen zum Beispiel legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigen dürfen". Außerdem soll die Bagatellklausel wiedereingeführt, ein erweiterter Auskunftsanspruch dagegen nicht festgeschrieben werden. Die Verbraucher sollen sich ferner für ein Verbot von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und Kopierschutzmaßnahmen aussprechen, "die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln".
Klingt gut imo. Da sollten viele Leute mitmachen.
"Wir bitten daher die Verbraucher, sich mit dem Protestbrief an die zuständigen Politiker zu wenden", betonte Voß. Dies könne "gern per E-Mail" erfolgen
Informationsblatt:
http://www.vzbv.de/mediapics/informationsblatt_urheberrecht.pdf
Und auch die Gesellschaft für Informatik verlangt das Recht auf die Privatkopie:
Informatikervereinigung fordert Lizenz zum Kopierschutzknacken
Konkret soll ausdrücklich das Verbot aufgehoben werden, technische Schutzeinrichtungen zur Erstellung von Kopien für den rein privaten Gebrauch und wissenschaftliche Zwecke zu umgehen. In diesen Fällen dürfte ein Knacken der technischen Fesseln weder zivil- noch strafrechtliche Konsequenzen haben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75858
Schön finde ich das Motto "Originale brauchen Kopien" :)=