hallo,
könnt ihr mir eventl. sagen, ob man von der d-box aus etwas auf eine vhs kassette aufnehmen kann? sehr wichtig !!
dankeschön…
Ich vermute mal, daß Du einfach nen Videorekorder zwischen d-box und fernseher packen kannst.
Wahrscheinlich muß da noch ein De-Macrovision-er zwischen…
ach…stimmt…ist ja digital…
Hat damit nichts zu tun :)
Wahrscheinlich muß da noch ein De-Macrovision-er zwischen…
okay… und nocheinmal in klartext bitte? und wie funktioniert das denn?
danke ;)
Wahrscheinlich muß da noch ein De-Macrovision-er zwischen…
okay… und nocheinmal in klartext bitte? und wie funktioniert das denn?
Google und Wikipedia kennst Du?
auf
Macrovision steht z.B.:
Macrovision ist ein analoges Kopierschutz-System
…
Macrovision-Störungen können mit Hilfe eines externen Time Base Corrector oder einer "Kopierbox" aus dem Videosignal entfernt werden. Diese Geräte entfernen nicht-standardgemäße Signalanteile, darunter auch das Macrovision-Signal. Ein Time Base Corrector verbessert auch sonst das relative instabile Videosignal analoger Videorekorder und ist daher zum Kopieren aller VHS-Videos empfehlenswert.
Weiteres, auch zu tun "Video-Stabilisatoren" findest Du z.B. auf
http://www.8ung.at/madmaxx/macrovision.htmlLEIFer
Ist das eigentlich inzwischen illegal? Also ist Macrovision ein wirksamer ([img]
http://www.fb18.de/gfx/7.gif[/img]) Kopierschutz im Sinne des Gesetzes? Und ist dieses eigentlich auf Fernsehen anwendbar?
Ist das eigentlich inzwischen illegal? Also ist Macrovision ein wirksamer ([img]http://www.fb18.de/gfx/7.gif[/img]) Kopierschutz im Sinne des Gesetzes?
Wahrscheinlich ist es b ei rein privater Nutzung legal. Aber das bleibt wohl so lange unsicher, so es nicht mal mehr Urteile in diesem Bereich gab. Und an solchen Urteilen haben die Kopierverhinderer wenig Interesse, da so immer die diffuse Drohung im Hintergrund bleibt, daß das illegal sein könnte.
Und ist dieses eigentlich auf Fernsehen anwendbar?
Die Originalsoftware der d-box 1 machte doch genau das: Wenn es ihr vom Fernsehsignal befohlen wurde, hat sie Macrovision angeschaltet. Oder wie meintest Du das?
LEIFer
Ist es nicht so, dass das umgehen eines wirksamen Kopierschutzes inzwischen sogar eine Straftat und somit auch wenn man das zu Hause tut strafbar ist. Jetzt mal von den Problemen mit der Strafverfolgung abgesehen.
Das wäre dann wohl eher wie beim Besitz geringer Mengen Cannabis - Verfolgung wird je nach Bundesland bei zu geringen Mengen eingestellt, aber strafbar bleibt es trotzdem?
Ist es nicht so, dass das umgehen eines wirksamen Kopierschutzes inzwischen sogar eine Straftat
Halt nicht bei jedem Medium. AFAIR gilt das nur bei Film- und Musikdatenträgern. Ist halt die Frage, was so ne d-Box ist… Film kommt da ja raus, aber Datenträger?
Also, du kannst von der d-Box ganz normal aufnehmen, dafür gibt es die Scart-Buchse 'VHS', über ein Antennenkabel gibt es kein Signal. Brauchst also nur eine Scart-Buchse an deinem Videorecorder. Macrovision gibt es nur bei einigen Premiere-Sendungen (und eventuell auch bei Kabel Deutschland, keine Ahnung), wie zum Beispiel bei Pay-Per-View-Filmen, die meisten Sendungen haben aber einen Macrovisions-"KopierSchutz".
Also viel Spaß
Ein Umgehen des Kopierschutzes ist vielleicht widerrechtlich, wird aber in diesem Fall nicht zur Strafverfolgung mit Gerichtsbeschluss führen. Der einfache Grund ist, dass _beliebige_ ausgestrahlte Sendungen mitgeschnitten werden dürfen, falls die Nutzung der Kopie im privaten Rahmen und ohne Erwirtschaftung von Geld oder anderen wirtschaftlich relevanten Gütern durch Vorführung oder Ähnliches stattfindet und eine Weitergabe der Kopie unterlassen wird.
Das Widerrechtliche entsteht also nur durch den Kopierschutz an sich. Durch die Verwendung von Macrovision entsteht hier ein Paradoxon, da der private Mitschnitt zugelassen ist, das Umgehen von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen aber untersagt ist, unabhängig davon, in welchem Kontext dieses Umgehen stattfindet. So ist zum Beispiel auch ein Umgehen solcher Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen ein Straftatbestand.
Langer Rede kurzer Sinn: Mach's einfach; Du wirst keinesfalls in Schwierigkeiten geraten, da eine Einschränkung des Mitschnittrechtes nicht realisierbar und nachvollziehbar ist und unter diesen Umständen ein Umgehen des Macrovision-Schutzverfahrens als Kavaliersdelikt zu sehen ist. Alles Andere wäre ein Skandal.
Ich stimme dem Anonymen mal weitestgehend zu.
Allerdings gibt es in Deutschland kein Recht darauf, von irgendetwas (Film, Musik, Fernsehen) Mitschnitte zu erzeugen. Es ist nicht explizit verboten und somit erlaubt. Das bedeutet allerdings nicht, das es ein Recht auf Mitschnitt gibt. Dann wiederum wären nämlich die Kopierschutze (-schütze? [img]
http://www.fb18.de/gfx/8.gif[/img]) rechtswidrig.
Allerdings gibt es in Deutschland kein Recht darauf, von irgendetwas (Film, Musik, Fernsehen) Mitschnitte zu erzeugen. Es ist nicht explizit verboten und somit erlaubt. Das bedeutet allerdings nicht, das es ein Recht auf Mitschnitt gibt. Dann wiederum wären nämlich die Kopierschutze (-schütze? [img]http://www.fb18.de/gfx/8.gif[/img]) rechtswidrig.
Falsch:
Paragraph 53 UrhGEs wird mit dem ersten Satz das oben zitierte Recht auf Mitschnitte formuliert:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Das Problem ist natürlich, zu klären, ob ein Stream aus der dBox, der mit MacroVision verschlüsselt ist, bei Umgehen des Schutzverfahrens eine rechtswidrig hergestellte Vorlage darstellt. Aber von einer -> offensichtlich <- rechtswidrig (temporär zwecks einwandfreien Mitschnitts) hergestellten Vorlage kann imho keine Rede sein, wobei man sich natürlich streiten kann (s.o.). Also hat der Anonymi, der übrigens ich bin, recht. Toller Kerl.
Interessantes Problem in diesem Rahmen: Leute, die für ihr Radio keine GEZ-Gebühr bezahlen, obwohl sie es müssten, würden ergo beim Mitschneiden offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen verwenden - und müssten mit den vollen rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Strafanzeige rechnen, falls sie Mitschnitte von Sendungen erstellen würden. Da liegt die Grenze zwischen Recht und Unrecht bei 15 Euro pro Quartal und kann Betroffene trotzdem Tausende kosten, falls die Rechteinhaber der Werke vor Gericht auf ganzer Linie Recht erhalten. Ob das Sinn macht?
Gruß
Wolf
Falsch: Paragraph 53 UrhG
Es wird mit dem ersten Satz das oben zitierte Recht auf Mitschnitte formuliert:(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Da sehe ich keine Formulierung wie "der Besitzer eines Werkes ist berechtigt, dieses […] zu vervielfaeltigen." Bin ja selber kein Jurist, aber "zulaessig"?! Das heisst nicht viel.
Da muss ich Fal zustimmen, "zulässig" klingt eher nach "nicht durch dieses Gesetz verboten".
Ausserdem bezieht sich "offensichtlich rechtswidrig" auf das Exemplar, von dem ich meine Kopie ziehe. Und wenn ich etwas von Premiere aufnehme, würde es sich auf die Version beziehen, die von Premiere ausgestrahlt wird. Die ist ziemlich sicher nicht rechtswidrig erstellt und das sicher schon gar nicht offensichtlich.
Wenn ich mit einer Tauschbörse Band x - Titel y - (Boah war das schwer, den Kopierschutz zu knacken und eine illegale Kopie zu ziehen).mp3 ziehe, ist schon die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt.
Unter zulässig würde ich ebenfalls verstehen, verboten ist es nicht, aber ein Anspruch darauf besteht halt auch nicht.
Okay, dem muss ich zustimmen. Aber für den Initiator dieses Threads sollte das Legitimation genug sein.
Ein Anspruch würde es ja auch mit sich bringen, dass sich Ausstrahlende verpflichten würden, die Privatkopie zu ermöglichen. Das ist so klar nicht gegeben, siehe Premiere + Macrovision.
Gut, dass ich kein Jurist bin [img]
http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]