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eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro

eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 21:48
Popcorn
[img]http://www.fb18.de/gfx/22.gif[/img] http://tinyurl.com/5on6m

Dazu fällt mir auch nix mehr ein.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 21:53
TriPhoenix
Für den Fall dass die Frau gewinnen sollte (warum sehe ich eigentlich nirgends den Ebaylink, dass man besagte Klausel für 104k€ mal lesen könnte…), kann ich nur sagen: aua [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 22:06
Wolf
lmao… Selbst Schuld [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]

Eigentlich hat der Mann doch keine Chance, dass der Preis korrigiert wird, ausser die Frau nimmt Abstand vom Haus.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 22:11
Popcorn
Ich habe starke Zweifel, dass die Frau das Haus bekommt. Der Vertrag wird IMHO als ungültig durchgehen.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 22:12
TriPhoenix
Eigentlich hat der Mann doch keine Chance, dass der Preis korrigiert wird, ausser die Frau nimmt Abstand vom Haus.

Laut dem verwiedsenen Text auf Sat1.de hat der Verkäufer irgendwo im Auktionstext von einem Mindestbetrag von 104k€ geredet. Ist jetzt halt die Frage, wie rechtens das ist. Juristen brauchen auch Arbeit [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:10
Wolf
Laut dem verwiedsenen Text auf Sat1.de hat der Verkäufer irgendwo im Auktionstext von einem Mindestbetrag von 104k€ geredet. Ist jetzt halt die Frage, wie rechtens das ist. Juristen brauchen auch Arbeit [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]

Naja, in sich widersprüchliche Kaufverträge sind nichtig, oder? Wär auch zu lustig gewesen.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:16
Wolf
Das kommt jetzt auf Sat.1 bei Akte ;)

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:36
FireTiger
Wenn er nicht für weniger als 104K € verkaufen will, soll er das als Mindestgebot angeben. Ich finde, wer so doof ist, hat selber schuld.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:49
Wolf
Wenn er nicht für weniger als 104K € verkaufen will, soll er das als Mindestgebot angeben. Ich finde, wer so doof ist, hat selber schuld.
Er wollte wohl Ebay-Gebühren sparen und Bieter locken. Er hat das Mindestgebot dementsprechend bewusst so niedrig angesetzt. Im Vertragstext hat er dann aber angegeben, dass der Handel nur zustande komme, falls ein Gebot von 104K€ erreicht werde.
Nur hat er ja ein Haus angeboten… Sowas können echt nur Gerichte entscheiden [img]http://www.fb18.de/gfx/21.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:50
TriPhoenix
Wenn er nicht für weniger als 104K € verkaufen will, soll er das als Mindestgebot angeben. Ich finde, wer so doof ist, hat selber schuld.

Naja, wenn ichs richtig sehe ist das ganze im Amiland-Ebay doch sogar Systemeigen vorgesehen und nennt sich "Reserve", man gibt eine verdeckte rReserver an, solange der Wert nicht erreicht ist, ist die Auktion nichtig –> http://pages.ebay.com/help/sell/reserve.html Soll wohl dazu da sein, um käufer mit nem niedrigen Preis anzulocken

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-26 23:59
UncleOwen
Wenn er nicht für weniger als 104K € verkaufen will, soll er das als Mindestgebot angeben. Ich finde, wer so doof ist, hat selber schuld.

Naja, wenn ichs richtig sehe ist das ganze im Amiland-Ebay doch sogar Systemeigen vorgesehen

Das kostet dann aber doch sicher auch, oder?

In .de verstösst er damit gegen die Ebay-Regeln ("Umgehung der Gebührenstruktur", http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.html). Mehr als ein Ebay-Ausschluss (wenn überhaupt) wird ihm aber wohl (leider) nicht passieren können, wenn er im Angebotstext darauf hingewiesen hat.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 00:04
TriPhoenix
In .de verstösst er damit gegen die Ebay-Regeln ("Umgehung der Gebührenstruktur", http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.html). Mehr als ein Ebay-Ausschluss (wenn überhaupt) wird ihm aber wohl (leider) nicht passieren können, wenn er im Angebotstext darauf hingewiesen hat.

Meinst du?
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.
Ob das so pauschal hier anwendbar ist, bei einem gewissen Betrag hätte das Höchstgebot ja der Endpreis sein sollen. Ich denke schon damit wollen die mehr so Ratenzahler abfangen, die damit die Ebaygebühr sparen. Dieser hier spart ja keine Ebaygebühren in dem er hinter den Kulissen mehr bekommt als jetzt dasteht.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 00:27
UncleOwen
In .de verstösst er damit gegen die Ebay-Regeln ("Umgehung der Gebührenstruktur", http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.html). Mehr als ein Ebay-Ausschluss (wenn überhaupt) wird ihm aber wohl (leider) nicht passieren können, wenn er im Angebotstext darauf hingewiesen hat.

Meinst du?

Ja, mein ich. E-Bay-Gebühren berechnen sich unter anderem aus dem Anfangsgebot. "(Liste nicht abschließend)"

Und: Nein, ich glaube nicht, dass E-Bay ihn ausschliessen wird. Immerhin will er ein Haus verkaufen.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 00:41
GroßerSchöpfer
kann über ebay überhaupt ein kauffertrag über eine immobilie zustande kommen? bracht es dazu nicht einen notariell beglaubigten vertrag?

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 00:54
Wolf
Tatsächlich behauptet der Typ ja (über seinen Anwalt), er biete nur die Vermittlung eines solchen Hauses über Ebay an. Der Vertragstext impliziert das aber nicht gerade [img]http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]
Er verkauft also diese Vermittlung und beauftragt dann solch ein Fertighausunternehmen. Er selbst ist ein Privatmann, der das "als Hobby" betreibt.
Damit will ich sagen, dass die Vermittlung selbst keinen notariell beglaubigten Vertrag erfordert.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 01:01
Joker
Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht, klar, aber darauf dermaßen rumzureiten ist doch daneben. Niemand mit gesundem Menschenverstand erwartet für 2,50 Euro ein Haus zu bekommen. Das diese Frau dann auch noch zig mal empört erwähnt, dass sie das Geld doch ordnungsgemäß überwiesen hat, lässt mich nur den Kopf schütteln.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 01:06
UncleOwen
Der Vertragstext impliziert das aber nicht gerade [img]http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]

Hast Du zufällig die URL da? Ich finds irgendwie nicht…

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 01:07
UncleOwen
Niemand mit gesundem Menschenverstand erwartet für 2,50 Euro ein Haus zu bekommen.

Und niemand mit gesundem Menschenverstand bietet ein Haus für 1 Euro an. Genau dafür ist doch das Mindestgebot da…

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 01:40
Wolf
Der Vertragstext impliziert das aber nicht gerade [img]http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]

Hast Du zufällig die URL da? Ich finds irgendwie nicht…
Ich find's auch nicht [img]http://www.fb18.de/gfx/7.gif[/img]
Der Vertragstext war bei Akte zu sehen, ich hab den Bildschirm gefreezed und n bissl gelesen.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 02:35
Cyrax
Wo sind hier die Juristen?

Ich kenne mich mit Vertragsrecht nicht so richtig aus. [img]http://www.fb18.de/gfx/21.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 22:51
Princesa
Mit der vorliegenden Entscheidung nahm das höchste deutsche Zivilgericht bereits zum zweiten Mal Stellung in Sachen Internet-Versteigerungen. So erklärte der BGH Ende November 2001 in einem Grundsatzurteil, das Auktionen rechtsverbindlich sind und der Anbieter trotz niedrigem Gebot zum Verkauf verpflichtet ist. Im entschiedenen Fall ging es um die Versteigerung eines fabrikneuen VW Passat Variant. Nach Auktionsablauf weigerte sich der Anbieter, den Wagen an den Bieter des letzten Gebots für damals rund 26.000 Mark herauszugeben – schließlich war das Vehikel fast das Doppelte wert. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gibt jedoch jeder Anbieter einer Web-Versteigerung eine rechtsverbindliche Erklärung ab, dass er die Ware zum letzten Höchstgebot verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gewünschte Preis auch tatsächlich erreicht wird.

quelle: hier

Irgendwo gibt es bestimmt auch noch einen auchschließlich darüber handelden Artikel oder Urteil, o. whatsoever… aber ich find grad nix.

Ich weiß nun nicht, ob man dem Menschen (Harry dingens) es zumuten kann, ein Haus für den Preis zu vermitteln. Andererseits auch wenn die Baufirma dazu verurteilt werden sollte der Sabine W. ihr Haus zu bauen, wird sich diese Firma bestimmt schneller als man "Betrug" sagen kann ins Nix auflösen um irgendwo unter neuem Namen neu gegründet zu werden.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-27 22:54
UncleOwen
Das war damals aber was anderes. Das interessante ist in diesem Fall ja, dass ein Mindestbetrag im Auktionstext angegeben war.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-28 00:02
Popcorn
Und außerdem fließt das gewiss auch das Maß der Unverhältnismäßigkeit mit ein. 1/2 ist doch was anderes als 0,00002 des Verkaufpreises. Vielleicht ist der Vertrag in erster Linie rechtsgültig, aber über irgendeine Art von Anfechtung (da der Verkäufer es hier ja offenkundig laut Text nicht wollte), sollte da machbar sein. So einen Unfug macht die deutsche Rechtssprechung nicht mit. Ne. Will ich einfach nicht glauben. [img]http://www.fb18.de/gfx/17.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-28 00:17
Günter
http://www.ebay.de/immobilien/
Immobilien können bei eBay nur im Anzeigenformat angeboten werden. Auf Angebote im Anzeigenformat können keine Gebote abgegeben werden und es kann kein Sofort-Kauf getätigt werden. Das Anzeigenformat ermöglicht es Ihnen, Kontaktdaten von zahlreichen Interessenten zu erhalten.
Ein Angebot im Rahmen des Anzeigenformats stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist lediglich eine Werbeanzeige. Diese Werbeanzeige soll das Interesse potentieller Kunden wecken. Das eBay Anzeigenformat für Immobilien ist ein einfacher Weg für Verkäufer, ihre Immobilie zu bewerben und das Interesse potentieller Käufer zu wecken. Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zu dem üblichen Auktionsformat und Sofort-Kaufen-Artikeln ein Angebot im Rahmen des Anzeigenformats nicht zu einem bindenden Kaufvertrag führt.

Aus meiner Sicht ist der Fall klar, oder übersehe ich gerade etwas?

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-28 00:21
Popcorn
Ja, denn wie hier schon geschrieben wurde, handelt es sich hier nicht um den Verkauf einer Immobilie, sondern lediglich um deren Vermittlung. Setzen sechs. [img]http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-28 00:21
UncleOwen
Aus meiner Sicht ist der Fall klar, oder übersehe ich gerade etwas?

Ja, dass das Haus anscheinend nicht "im Anzeigenformat" angeboten wurde, sondern als reguläre Auktion.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-28 01:03
Günter
Ok, ich gebs ja zu, ich hab die Sendung nicht gesehen, und hab (deshalb) auch keine Ahnung von dem Fall. [img]http://www.fb18.de/gfx/doof.gif[/img]

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-31 19:05
FireTiger
Möglicherweise hat er ja nicht die Immobilie, sondern deren Bau versteigert? Das könnte durchaus ein Unterschied sein.
Ausserdem gilt Vertragsfreiheit - wer gerne ein Haus für 1€ verkaufen möchte, darf das natürlich tun.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-31 19:06
TriPhoenix
Ausserdem gilt Vertragsfreiheit - wer gerne ein Haus für 1€ verkaufen möchte, darf das natürlich tun.

Für was gilt denn Vertragsfreiheit? Preise unter Einkaufswert sind doch für den Einzelhandel afair z.B. verboten oder?

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-31 19:30
Faleiro
Ausserdem gilt Vertragsfreiheit - wer gerne ein Haus für 1€ verkaufen möchte, darf das natürlich tun.

Für was gilt denn Vertragsfreiheit? Preise unter Einkaufswert sind doch für den Einzelhandel afair z.B. verboten oder?
Ja, aber das gilt nicht fuer Verbraucher, die ja keine "Einkaufspreise" haben, sondern schlicht konsumieren und nicht kaufen, um weiterzuverkaufen. Das waere Gewerbe, und da kommen Sachen wie die Preise unter Einkaufspreis. Ist aber spezielleres Wettbewerbsrecht, glaub ich.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-07-31 19:44
TriPhoenix
Ausserdem gilt Vertragsfreiheit - wer gerne ein Haus für 1€ verkaufen möchte, darf das natürlich tun.

Für was gilt denn Vertragsfreiheit? Preise unter Einkaufswert sind doch für den Einzelhandel afair z.B. verboten oder?
Ja, aber das gilt nicht fuer Verbraucher, die ja keine "Einkaufspreise" haben, sondern schlicht konsumieren und nicht kaufen, um weiterzuverkaufen.
Naja, weitervermittlung ist ja schon irgendwie nicht nur konsumieren. Das wäre halt meine Frage, wie frei man da beim Privatverkauf ist. Wurden Bücher nicht auch gerade z.B. für Privatpersonen eingeschränkt, wenn sie neu sind, dass man nicht unter Neupreis verkaufen darf?

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-08-01 00:07
Faleiro
Wurden Bücher nicht auch gerade z.B. für Privatpersonen eingeschränkt, wenn sie neu sind, dass man nicht unter Neupreis verkaufen darf?
Da kenn ich nur son Urteil, das betraf aber einen Journalisten, der regelmaessig und hunderte von ungelesenen Neubuechern verkauft hat. Und auch das war nur ein Urteil und kein Gesetz.

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-08-01 00:27
TriPhoenix
Wurden Bücher nicht auch gerade z.B. für Privatpersonen eingeschränkt, wenn sie neu sind, dass man nicht unter Neupreis verkaufen darf?
Da kenn ich nur son Urteil, das betraf aber einen Journalisten, der regelmaessig und hunderte von ungelesenen Neubuechern verkauft hat. Und auch das war nur ein Urteil und kein Gesetz.

Also das was ich meine waren "mehr als 40" in 6 Wochen. (z.B. unter http://www.stern.de/computer-technik/internet/?id=525392&nv=hp_rt) und dann hätte ich auch noch 48 Bücher innerhalb eines Jahres (http://www.stern.de/computer-technik/internet/?id=525333), was ich nicht soooo viel finde. Ansonsten bietet http://www.law-blog.de/archives/000082.html auch noch dieses hier: "Wer privat neue Bücher verkauft, die er selbst nicht käuflich erworben hat, ist an die Bestimmungen des BuchpreisbindG gebunden, auch wenn er nicht gewerbsmäßig handelt (OLG Frankfurt, Az. 11 U 18/04)" Das ist zumindest so formuliert eine Einschränkung für Privatpersonen. Sicher nur ein Urteil, aber das könnte ja Vorbildfunktion haben….
Schade um die billigen Bücher ists allemal…

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-11-03 19:37
Popcorn
Tada. Und die Lösung lautet:
http://www.chip.de/news/c_news_12478777.html

Re: eBay mal wieder - Haus für 2,50 Euro 2004-11-03 19:48
korelstar
Was in dem Chip-Artikel (*brrrrr*) verschwiegen wird, ist dass der Staat die ~3.200 EUR an Kosten für das Verfahren zahlen muss, da beide Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen mussten [1]. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wäre meiner Meinung nach Gehirn statt Gericht einschalten angebrachter gewesen.
[x] Gegen eine Verklag-Gesellschaft (merkwürdige Wortbildung) wie in Amerika.