http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3812973404Wär das nicht was für den Fachschaftsetat? Ich meine, so ne eigene Uni haben nicht viele…
Käufer/in verpflichtet sich zu:
einem jährlichen Budget von 150.000.000 € mit Inflationsausgleich
Bestandsgarantie aller Fächer und Fakultäten
25%ige Erhöhung des Personalbestandes
Neubau und Aufstockung der bereits bestehenden Einrichtungen
Interessierte Käufer/innen sollten sich §118 BGB (unten näheres)* durchlesen und dann ruhigen Herzens mitbieten. (Je höher desto besser!)
Sollte der/die Höchstbietende auf den Kauf bestehen, erhält er/sie lediglich einen Lageplan des Universitätsgeländes postalisch zugesandt. Die Versandkosten übernimmt der Käufer (Euro 1,-).
*§118 BGB: [Nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung]: Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
Meinst Du, der §118 zieht vor Gericht?…wenn ja, würd ich ja glatt mitgehen…
Ich glaube, wenn der Verkäufer selbst das schon hinschreibt wirds wohl passen… ;)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3812973404
Wär das nicht was für den Fachschaftsetat? Ich meine, so ne eigene Uni haben nicht viele…
Das Problem dabei ist, daß hier gar kein Angebot zum Verkauf vorliegt. Aber der Reihe nach:
Es könnte sich hier um einen Kaufvertrag über die »Universität Regensburg« handeln. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. […]
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
Es könnte sein, daß die Willenserklärung des Verkäufers nicht ernstlich gemeint ist. [… lange Begründung …] Damit fehlt es an einem Angebot. Ohne Angebot kann aber auch der Kaufvertrag nicht wirksam sein. [img]
http://www.fb18.de/gfx/19.gif[/img]
Käufer/in verpflichtet sich zu:
einem jährlichen Budget von 150.000.000 € mit Inflationsausgleich
Bestandsgarantie aller Fächer und Fakultäten
25%ige Erhöhung des Personalbestandes
Neubau und Aufstockung der bereits bestehenden Einrichtungen
Ich bezweifle, dass es so viele Leute gibt, die "mal eben" diese Verpflichtungen eingehen wollen/können.
Allerdings wenn ich dann die 85 Gebote da sehe… bin ja mal gespannt was draus wird. [img]
http://www.fb18.de/gfx/3.gif[/img]
Ich stell die Uni mal unter Beobachtung (wie das nun wieder klingt)… [img]
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Ich glaube, das jährliche Budget von 150.000,– EUR ist zu wenig, damit die Willenserklärung »ernstlich gemeint« sein kann.
[Edit: ups, 150 Mio.]
Reicht trotzdem nicht, oder?
Man sollte das an unseren Bildungs-Dräger schicken, die Uni kriegt er bestimmt einfacher als die Uni HH (und das inklusive der Studenten)…
[Edit: ups, 150 Mio.]
Reicht trotzdem nicht, oder?
Naja, die anderen Zahlen scheinen ja auch zu stimmen.
Und: Soooo groß ist die Uni ja nicht…
Es könnte sein, daß die Willenserklärung des Verkäufers nicht ernstlich gemeint ist. [… lange Begründung …] Damit fehlt es an einem Angebot. Ohne Angebot kann aber auch der Kaufvertrag nicht wirksam sein. [img]http://www.fb18.de/gfx/19.gif[/img]
Stimmt ja…die Uni KANN garnicht verkauft werden…da sie dem Freistaat Bayern "gehört"…der in dem Falle nicht der Verkäufer ist…
Stimmt ja…die Uni KANN garnicht verkauft werden…da sie dem Freistaat Bayern "gehört"…der in dem Falle nicht der Verkäufer ist…
Kommt auf den Käufer an. Ich gehe mal von einem »gutgläubigen Erwerb« aus. [img]
http://www.fb18.de/gfx/28.gif[/img]
das mußtu erklären….d.h. Du verkaufst mir etwas, was Dir nicht gehört, ich weiß dies aber nicht…also gehört es trotzdem mir??[img]
http://www.fb18.de/gfx/18.gif[/img]
das mußtu erklären….d.h. Du verkaufst mir etwas, was Dir nicht gehört, ich weiß dies aber nicht…also gehört es trotzdem mir??[img]http://www.fb18.de/gfx/18.gif[/img]
Ja, denn Du kannst ja im allgemeinen nicht wissen, ob die Sache wirklich mir gehört oder nicht. Nehmen wir mal meinen Rechner, der hier rumsteht. Den verkaufe ich Dir. Willst Du?
Wie sollst Du da entscheiden können, ob der Rechner geklaut ist oder nicht?
Falls es sich allerdings irgendwann (innerhalb von 30 Jahren) herausstellt, daß der Rechner geklaut ist, mußt Du ihn dem Eigentümer wiedergeben und bekommst von mir dafür Schadensersatz.
Ein typisches Beispiel, bei dem »Normalbürger« gutgläubig erwerben, ist der Flohmarkt.
Unter Juristen gilt es dagegen als erwiesen, daß ein Flohmarkt im Zweifel ein Umschlagplatz für Hehlerware ist.
Falls es sich allerdings irgendwann (innerhalb von 30 Jahren) herausstellt, daß der Rechner geklaut ist, mußt Du ihn dem Eigentümer wiedergeben und bekommst von mir dafür Schadensersatz.
Das heißt doch aber grade, das du die eben gekaufte Uni dann an den sinnfreien Staat Bayern zurückgeben musst?
Falls es sich allerdings irgendwann (innerhalb von 30 Jahren) herausstellt, daß der Rechner geklaut ist, mußt Du ihn dem Eigentümer wiedergeben und bekommst von mir dafür Schadensersatz.
Wenn _Sie_ Dich kriegen….
Falls es sich allerdings irgendwann (innerhalb von 30 Jahren) herausstellt, daß der Rechner geklaut ist, mußt Du ihn dem Eigentümer wiedergeben und bekommst von mir dafür Schadensersatz.
Deswegen ist ja diese nette Klausel im Angebot drin:
Sollte der/die Höchstbietende auf den Kauf bestehen, erhält er/sie lediglich einen Lageplan des Universitätsgeländes postalisch zugesandt. Die Versandkosten übernimmt der Käufer (Euro 1,-).
Ob das nun wieder ausreichend ist, weil vorher ja schließlich der Eindruck erweckt wurde, dass wirklich die ganze Uni verkauft wurde?
Unter Juristen gilt es dagegen als erwiesen, daß ein Flohmarkt im Zweifel ein Umschlagplatz für Hehlerware ist.
Ja klar, nicht nur unter Juristen ;)
Deswegen ist ja diese nette Klausel im Angebot drin:
Sollte der/die Höchstbietende auf den Kauf bestehen, erhält er/sie lediglich einen Lageplan des Universitätsgeländes postalisch zugesandt. Die Versandkosten übernimmt der Käufer (Euro 1,-).
Hab ich ganz überlesen…wo isn die?
Edit: Okay, gefunden…
Hab ich ganz überlesen…wo isn die?
Hast du selbst zitiert [img]
http://www.fb18.de/gfx/28.gif[/img]
Scheinbar hat ebay die Auktion auch schon wieder gelöscht. Der Link funktioniert zumindest nicht mehr.
Notetoself: Lustige ePay-Seiten backupen.
Naja, es stand halt die Uni Regensburg zum Verkauf.
Als ich das letzte mal geguckt hab, hätte man sie zum Schnäppchen-Preis von 45 kEUR erstehen können.
bei 9.999.999,50 wars glaub ich als ich schaute
Hm, dann hätten wir beim Asta nach mehr Finanzen fragen müssen.
Wobei, eigentlich sollte so ne Uni ja aus dem Inventar-Topf gehen…
Ich würd mal sagen, jeder kann gültige Kaufverträge über fast alles Mögliche abschließen.
Wenn das ganze kein Scherz wäre und man am Ende wirklich der Höchstbietende wäre, könnte man vom Verkäufer verlangen, dass er seinen Vertrag erfüllt und die Uni übereignet.
Dass er das nicht kann ist im Prinzip völlig egal - er kann entweder versuchen die Uni zu kaufen um zu erfüllen oder halt eine Klage wegen Schadenersatz in Kauf nehmen.
Ich denke nicht das du in irgendeiner Form Aussicht auf Schadenersatz hättest…
BTW, gilt das Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz eigentlich auch für den Anbieter?
Hm, dann hätten wir beim Asta nach mehr Finanzen fragen müssen.
Wobei, eigentlich sollte so ne Uni ja aus dem Inventar-Topf gehen…
Dann hättest
du aber den Antrag einreichen dürfen!
Source, wozu hast du denn einen Stellvertreter?
Hm, dann hätten wir beim Asta nach mehr Finanzen fragen müssen.
Wobei, eigentlich sollte so ne Uni ja aus dem Inventar-Topf gehen…
Dann hättest du aber den Antrag einreichen dürfen!
AAARGHHH…hört auf, ich kann nicht mehr…[img]
http://www.fb18.de/gfx/7.gif[/img][img]
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Lass das mal machen…den Mirror von $Mitglied_des_Forums so verändern, daß es aussieht, als hätten wir die Uni ersteigert, und das als Zahlungsbeleg beim AStA
schriftlich einreichen…mal schauen, was die sagen [img]
http://www.fb18.de/gfx/15.gif[/img]
Hmm… Beim AStA koennte es sogar passieren das wir das Geld kriegen. *Das* waere dann ein *grosses* Sommerfest…
Hmm… Beim AStA koennte es sogar passieren das wir das Geld kriegen. *Das* waere dann ein *grosses* Sommerfest…
Naja…für's Bier müsste es reichen, aber dass das Geld auch noch für Grillwurst ausreicht, halte ich für unwahrscheinlich… [img]
http://www.fb18.de/gfx/28.gif[/img]
Hm, das Biergeld wird sowieso aus der Sommerfestbiervorschusskasse des Fachbereichs vorgestreckt, wie wir heute erfahren haben. Also bleibt auch Knete für Würste über. [img]
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Hmm… Beim AStA koennte es sogar passieren das wir das Geld kriegen. *Das* waere dann ein *grosses* Sommerfest…
Nicht vergessen: Wir brauchen zwei Vergleichsangebote. Steht bei eBay noch die Uni Tübingen oder so zum Verkauf?
Man könnte bei den zahlreichen Unis in Berlin anfragen was sie denn dafür haben wollen würden.
"Es gibt so große Dreiräder mit großen Körben drin, damit kann sie einkaufen fahren und wenn es nicht reicht muss sie 2 mal fahren, das ist dann die Strafe, das sie mit autos nicht umgehen kann. Wie kann man einen Audi nur so behandeln. Gruß Björn"
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18162&item=2478068431&rd=1Viel Spass…