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frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?!

frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-27 18:14
Anonymer User
eine kleine frage, vielleicht kann mir jemand helfen!

ich habe letztes jahr die muendl. p2/p3 pruefung versaegt.
muss man diese dann zwangsweise nach einem jahr wiederholen oder kann dies auch zu einem spaeteren zeitpkt. moeglich sein?
wuerde mich ueber eine antwort eines wissenden freuen!!

Re: frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-27 18:39
Christoph
Ich sag mal, eine mündliche Prüfung kannst du mit Einverständnis des Professors an jedem Tag des Jahres \ {gesetzliche Feiertag v Wochenende} nachholen. Einfach anfragen und Termin ausmachen (und natürlich beim Prüfungsamt anmelden!!!)

Re: frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-28 08:20
Anonymer User
Wobei du nach der "neuen" Studienordnung nicht "ewig" Zeit hast fuer dein Grundstudium nach 6 Semestern (oder mit Sondererlaubnis auch etwas mehr) solltest du fertig sein soviel ich weiss.
Lies es am besten noch einmal in der Studienordnung nach!

Cheers.

Re: frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-28 13:30
TriPhoenix
Wobei du nach der "neuen" Studienordnung nicht "ewig" Zeit hast fuer dein Grundstudium nach 6 Semestern (oder mit Sondererlaubnis auch etwas mehr) solltest du fertig sein soviel ich weiss.

Nach 6 Semestern gibts eine Zwangsstudienberatung (von wegen ob man denn beim richtigen Fach ist), das Limit bis wann man definitiv fertig sein muss ist soweit ich weiß 8 Semester fürs Grundstudium.

Re: frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-28 23:56
Anonymer User
Gibt es so eine Begrenzung fürs HS auch?

Re: frage nicht bestandene pruefung wiederholen wann muss?! 2004-02-29 00:49
TriPhoenix
Gibt es so eine Begrenzung fürs HS auch?

Ich schätze seit neuestem 18 Semester fürs Gesamte Studium (doppelte Regelstudienzeit), die Regelungen (insbeosndere Grundstudium) natürlich nur neue Studienordnung