fb18.de
/ Off-Topic
/ Hard- und Softwarefragen
Mainboard-Tipps für mehr als 4 GB (2GB pro Riegel)
Hallo, also folgendes…
Ich habe 2 2048mb DDR (PC 3200, 400 mhZ) Riegel gekauft. Aber gerade habe ich erfahren, das mein Bord 4 GB gesamt, jedoch 1 GB pro RIegel unterstützt.
Daher bitte ich um Tips für einen neuen Bord. Sollte also 2 gb pro Riegel und gesamt minimum 4 GB unterstützen…
danke
RUC
(edit fal: Topictitel)
Ich glaube keine Desktop CPU/Chipsatz Kombi unterstützt momentan mehr als 4GB Hauptspeicher. Dafür brauchst AFAIK sowieso einen Xeon oder Opteron.
hmm naja meinetwegen 4gb aber auf jedenfall muss der dann 2gb pro riegel unterstützen, wie gesagt meiner unterstützt auch 4gb, jedoch pro Riegel nur 1 GB
Schau doch einfach mal auf die Homepage des Herstellers, üblicherweise gibt es dort es Kompatibilitätslisten.
SAMSUNG 2 GB DDR PC 3200 CL 3 , 400 HZ
wo soll denn dazu was stehen?
RUC
http://www.msi-technology.de/produkte/main_idx_view.php?Prod_id=618Das Board verträgt bis zu 8GB.
Allerdings verträgt Windows ohne BIOS-Trickserei, die auch nicht unbedingt jedes Board mitmacht nur ~3GB.
Es sei denn, es ist ein 64-Bit Windows…Das kann dann auch wieder mit >=4GB umgehen.
Wie es bei Linux aussieht weiß vielleicht jemand anders.
EDIT:
http://www.msexchangefaq.de/konzepte/4gb.htmDa steht's nochmal richtig erklärt… Unter der Überschrift
Mehr als 3GB/4GB ? Dann wird PAE / AWE interessant
Hallo, also folgendes…
Ich habe 2 2048mb DDR (PC 3200, 400 mhZ) Riegel gekauft. Aber gerade habe ich erfahren, das mein Bord 4 GB gesamt, jedoch 1 GB pro RIegel unterstützt.
Daher bitte ich um Tips für einen neuen Bord. Sollte also 2 gb pro Riegel und gesamt minimum 4 GB unterstützen…
danke
RUC
schon die bordfirmware "geupdated"?!
ja hab gerade geupdated…
bringt nichts…
hab gerade bei Atelco nachgefragt, die meinten es gibt keinen Board für normale PCs, außer ServerPCs oder Opteron PCUs.
er meinte irgendwie das die RAM buffered sind.
genaue Aufschrift auf dem RAM ist:
Samsung
KR 0451
PC3200R-27448-GT
M477L8820TUE-CB0Q4
2GB DDR PC3200 CL3
zu meinem PC:
Board : MSI 6788
CPU: P4 3,2 Ghz (3,06 GHZ)
RAM normal 512+216MB
Grafik AGP:256 MB Geforce 4
+3 PCI Karten
wenn es zB bei den Bords passt die zB die neuen AMD Chips unterstützen funzt, würde ich auch überlegen auf AMD und neuem Bord umzusteigen.
Als letztes, würde der vielleicht passen, obwohl ziemlich teuer.
danke
RUC
hab gerade bei Atelco nachgefragt, die meinten es gibt keinen Board für normale PCs, außer ServerPCs oder Opteron PCUs.
er meinte irgendwie das die RAM buffered sind.
Er meinte wohl Registered-RAM. Das ist Speicher, der nicht von vielen Boards unterstützt wird. Ich hab aber keinen Plan, ob Deine Riegel Registered-RAM sind.
Edit:
Registered-Modul ist der Wikipedia-Artikel dazu.
Mein Tip: Speicher zurückgeben oder bei eBay verkloppen und passende Riegel kaufen.
Offtopic: Seit wann kann man denn Wikipedia-URLs so einfach angeben? Find ich spitze!
er meinte irgendwie das die RAM buffered sind.
Er meinte wohl Registered-RAM.
Nö, siehe
http://www.heise.de/ct/Redaktion/ciw/speicher.html#Puffer
jetzt habe ich ziemlich vieles dazugelernt:;)
kann ich so einen server nicht als normalen PC benutzen?
(ich weiß schon was ein Server ist), ich meine die Konfiguration, oder ist das unsinnig?
Ist das beste wirklich die RAMs zurückzugeben?
Da ich viel Filme schneide, dachte ich mir mit 4 GB geht das ganze ein wenig flotter.
RUC
er meinte irgendwie das die RAM buffered sind.
Er meinte wohl Registered-RAM.
Nö, siehe http://www.heise.de/ct/Redaktion/ciw/speicher.html#Puffer
Bei EDO- und PC66-Speichermodulen spricht man auch von Buffered DIMMs. Die Pufferbausteine schlucken aber etwas Zeit, sodass ab 100 MHz Taktfrequenz die Eingangssignale erst einen Taktzyklus später an den Ausgängen der Pufferbausteine erscheinen. Puffer mit diesem logischen Verhalten nennt man eben "Register"; Registered DIMMs sind folgerichtig bei der Adressierung genau 1 Takt langsamer als Unbuffered DIMMs.
ist registered-ram. wird falsch buffered-ram genannt.. steht doch in dem wikipediaartikel extra.
Ist das beste wirklich die RAMs zurückzugeben?
Da ich viel Filme schneide, dachte ich mir mit 4 GB geht das ganze ein wenig flotter.
wenn du das mainboard tauschst, musst du ein neues teures kaufen und dein altes verkaufen für wenig asche. wenn du neuen speicher kaufst, tauschst du den inkompatiblen oder verkaufst ihn. du kommst billiger weg, wenn du kein neues mobo kaufst.
registered-ram ist lahm. das suckt bei av-editing.
mofu
Prinzipiell ist Dein Ansatz ja richtig, denn gerade AV-Schnitt braucht gute Workstations und auch viel RAM.
Es gibt wenigie Betriebssysteme, die wirklich kontinuierlich bzw. proporional mit dem eingebautem RAM "schneller" werden; eines davon ist MAC OS X.
Registered RAM ist eine feine Sache für Server und Workstations mit mehr als 10 GB RAM, aber eigentlich bräuchtest Du es nicht.
Um aus Deiner Misere raus zu kommen:
Ich würde versuchen ein passendes Mainboard zu holen und das zu nutzen.
Windows dann stabil aufzusetzen wird aber sicherlich schwieriger als ein passendes Board zu finden…
bis jetzt habe ich leider keine gefunden.
Die die ich gefunden habe unterstützen meinen CPU nicht, dafür die neuen amds nd intels, aber dann widerum nicht PC3200/400mhz sondern bis PC2700/333mhZ.
für Vorschläge wäre ich dankbar.
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
bis jetzt habe ich leider keine gefunden.
Die die ich gefunden habe unterstützen meinen CPU nicht, dafür die neuen amds nd intels, aber dann widerum nicht PC3200/400mhz sondern bis PC2700/333mhZ.
für Vorschläge wäre ich dankbar.
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Warum nicht die 2GB zurückgeben und stattdessen 2x1GB kaufen?
Mit mehr als 3GB kann ein 32-Bit Windows wohl eh nicht sinnvoll umgehen…Dann hast du halt 2,75GB. Vielleicht lässt sich damit ja auch leben?
wird wohl das beste sein, wenn kein anderer Vorschlag kommt.
Naja ich habe die beiden Riegel (2 mal 2 GB), also 4GB für 200 gekriegt. Ich müsste ja für 2 mal GB Riegel mehr als 200 bezahlen…
RUC
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Das stimmt nicht. Man darf die Dinge auspacken und ganz normal in Betrieb nehmen. Wenn sie einem nicht gefallen, darf man sie zurückschicken und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Vorausgesetzt, es gibt keine Gebrauchsspuren. Geöffnete Verpackungen sind dabei vom Verkäufer in Kauf zu nehmen.
Und bei Speicher gibt es keine Gebrauchsspuren - außer vielleicht leichte Kratzer an den Kontakten, die aber den Wert der Ware nicht beeinflussen.
Und Speicher kann man relativ einfach überprüfen:
Einfach mal memtest laufen lassen.
Und auch bei reduzierter Ware und Restposten gilt §312b BGB…
Und ach ja:
www.nuhr.de
Naja, ich glaube ne XEON CPU gegen nen P4 zu tauschen ist ein schlechter Deal. Und ich weiss nicht ob du mit dem Serverboard glücklich wirst wenn der Rechner kein Server werden soll, da geht nämlich weder eine AGP noch eine PCIe Grafikkarte drauf.
Naja, ich glaube ne XEON CPU gegen nen P4 zu tauschen ist ein schlechter Deal. Und ich weiss nicht ob du mit dem Serverboard glücklich wirst wenn der Rechner kein Server werden soll, da geht nämlich weder eine AGP noch ene PCIe Grafikkarte drauf.
Integrierten Video Controller
ATI Rage-XL on Board mit 8MB memory
reicht doch :P
Naja, ich glaube ne XEON CPU gegen nen P4 zu tauschen ist ein schlechter Deal. Und ich weiss nicht ob du mit dem Serverboard glücklich wirst wenn der Rechner kein Server werden soll, da geht nämlich weder eine AGP noch ene PCIe Grafikkarte drauf.
Integrierten Video Controller
ATI Rage-XL on Board mit 8MB memory
reicht doch :P
Ja, mir würde das allemal reichen, wenn man mir das Board mit passendem RAM und Prozessor(en) schenken würde ;-)
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Das stimmt nicht. Man darf die Dinge auspacken und ganz normal in Betrieb nehmen. Wenn sie einem nicht gefallen, darf man sie zurückschicken und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Vorausgesetzt, es gibt keine Gebrauchsspuren. Geöffnete Verpackungen sind dabei vom Verkäufer in Kauf zu nehmen.
Und bei Speicher gibt es keine Gebrauchsspuren - außer vielleicht leichte Kratzer an den Kontakten, die aber den Wert der Ware nicht beeinflussen.
Und Speicher kann man relativ einfach überprüfen:
Einfach mal memtest laufen lassen.
Und auch bei reduzierter Ware und Restposten gilt §312b BGB…
Und ach ja: www.nuhr.de
hmm und trotzdem fahren Läden wie Schiwi da ihre ganz eigene Politik…
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Das stimmt nicht. Man darf die Dinge auspacken und ganz normal in Betrieb nehmen. Wenn sie einem nicht gefallen, darf man sie zurückschicken und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Vorausgesetzt, es gibt keine Gebrauchsspuren. Geöffnete Verpackungen sind dabei vom Verkäufer in Kauf zu nehmen.
Und bei Speicher gibt es keine Gebrauchsspuren - außer vielleicht leichte Kratzer an den Kontakten, die aber den Wert der Ware nicht beeinflussen.
Und Speicher kann man relativ einfach überprüfen:
Einfach mal memtest laufen lassen.
Und auch bei reduzierter Ware und Restposten gilt §312b BGB…
Und ach ja: www.nuhr.de
hmm und trotzdem fahren Läden wie Schiwi da ihre ganz eigene Politik…
Ähem… Ich war jetzt von einem Online-Kauf ausgegangen. Wenn ein Händler im Real Life™ irgendetwas zurücknimmt ist das Kulanz.
Da gilt gekauft ist gekauft.
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Meistens findet man folgenden Teil in den AGB (nur wenn sie gut sind):
…ein erfolgreicher Widerruf setzt vorraus, dass die Ware keine Gebrauchsspuren, die über eine Prüfung in einem Ladengeschäft hinaus gehen, aufweist….
Alles andere, also auch RAM und CPU auspacken und einbauen fällt normalerweise aus dem Widerrufsrecht raus und ist somit Händlerkulanz.
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Meistens findet man folgenden Teil in den AGB (nur wenn sie gut sind):
…ein erfolgreicher Widerruf setzt vorraus, dass die Ware keine Gebrauchsspuren, die über eine Prüfung in einem Ladengeschäft hinaus gehen, aufweist….
Alles andere, also auch RAM und CPU auspacken und einbauen fällt normalerweise aus dem Widerrufsrecht raus und ist somit Händlerkulanz.
Nicht alles was in AGB steht ist auch rechtlich haltbar…
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Meistens findet man folgenden Teil in den AGB (nur wenn sie gut sind):
…ein erfolgreicher Widerruf setzt vorraus, dass die Ware keine Gebrauchsspuren, die über eine Prüfung in einem Ladengeschäft hinaus gehen, aufweist….
Alles andere, also auch RAM und CPU auspacken und einbauen fällt normalerweise aus dem Widerrufsrecht raus und ist somit Händlerkulanz.
Nicht alles was in AGB steht ist auch rechtlich haltbar…
Welch frühe Einsicht!
Aber kannst Du Dir eine Klage wegen illegaler ABG-Paragraphen leisten und dann noch bei einer Streisumme von <200 Euro?!
Es gilt stets: Erst AGB lesen dann bestellen!! ;)
Habe noch 1 Woche Rückgaberecht:) müsste mich bald entscheiden.
RUC
Seit wann hat man auf Halbleiter und CPUs denn sowas?!
Seit dem Fernabsatzgesetz das dann später im BGB aufgegangen ist?
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz greift nähmlich nur bei original-verpackten und unbeschädigten Waren.
Sofern vom Versender nicht nachprüfbar ist, ob die Ware unbeschädigt ist, kann er in den AGB darauf hinweisen, dass die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Gleiches ist Übrigens auch bei redizierter Ware und bei Restposten der Fall.
In dem Sinne wünsch ich viel Spass bei der Auseinandersetzung mit dem Händler bezüglich der Rücknahme.
Meistens findet man folgenden Teil in den AGB (nur wenn sie gut sind):
…ein erfolgreicher Widerruf setzt vorraus, dass die Ware keine Gebrauchsspuren, die über eine Prüfung in einem Ladengeschäft hinaus gehen, aufweist….
Alles andere, also auch RAM und CPU auspacken und einbauen fällt normalerweise aus dem Widerrufsrecht raus und ist somit Händlerkulanz.
Nicht alles was in AGB steht ist auch rechtlich haltbar…
Welch frühe Einsicht!
Aber kannst Du Dir eine Klage wegen illegaler ABG-Paragraphen leisten und dann noch bei einer Streisumme von <200 Euro?!
Es gilt stets: Erst AGB lesen dann bestellen!! ;)
Könnt ich mir leisten, aber darum ging es ja nicht. Oben wurde behauptet, dass das Widerrufsrecht entfällt wenn man die Ware öffnet.
Und das stimmt nicht.
Auch hier gilt, dass Recht haben und Recht kriegen zwei Unterschiedliche Dinge sind.
ja… das thema war ne ganz andere aber ok….
scheint nicht interessant genug…..