Eben ist mir zu Augen gekommen (siehe heutige Email diesbezüglich von Jan von Soosten), dass die Referenzsemesterregelung abgeschafft und durch Versuche abgelöst wurde. So weit so gut, aber wenn ich die Prüfungsordnung richtig verstehe sollen wir nur noch zwei Versuche pro Modul bekommen? Prüfungsordnung:
http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/BSc/MIN-PO-BSc-2012.pdfWie bitte? Statt sich an die anderen Fakultäten anzugleichen (mindestens 3 Versuche und mehr!) werden wir noch weiter berupft? Gibt es irgendwo etwas zu den Hintergründen? Wird unser Studium als zu einfach angesehen?
wenn ich die Prüfungsordnung richtig verstehe sollen wir nur noch zwei Versuche pro Modul bekommen
Du hast die Prüfungsordnung offensichtlich falsch verstanden. Wie kommst du darauf, dass du nur zwei Versuche hast?!
Habe ich? Das wäre schön. Aber was bedeutet dann §10 Wiederholung von Modulprüfungen Absatz 2 "(2) Modulprüfungen können, unbeschadet der Regelung des § 3 Absatz 5, zweimal wiederholt
werden. " ?
Absatz 1 besagt: "(1) Für jede Modulprüfung gibt es grundsätzlich am Ende der Lehrveranstaltungen zwei
Prüfungsmöglichkeiten. Eine Wiederholung findet nur für nicht bestandene Modulprüfungen
bzw. Modulteilprüfungen statt. Die Prüfungen sollen studienbegleitend zum frühestmöglichen
Zeitpunkt wahrgenommen werden."
Nirgendwo steht irgendetwas von den "normalen" 3 Prüfungsversuchen.
Kompletter 10ter §
§ 10
Wiederholung von Modulprüfungen
(1) Für jede Modulprüfung gibt es grundsätzlich am Ende der Lehrveranstaltungen zwei
Prüfungsmöglichkeiten. Eine Wiederholung findet nur für nicht bestandene Modulprüfungen
bzw. Modulteilprüfungen statt. Die Prüfungen sollen studienbegleitend zum frühestmöglichen
Zeitpunkt wahrgenommen werden.
(2) Modulprüfungen können, unbeschadet der Regelung des § 3 Absatz 5, zweimal wiederholt
werden.
(3) Wird ein Wahl- oder ein Wahlpflichtmodul aus organisatorischen Gründen nicht ein zweites
Mal angeboten, räumt der Prüfungsausschuss für Studierende, die in einem solchen Modul bereits
mindestens einen Prüfungsversuch unternommen haben, zwei weitere Prüfungsversuche in einem
fachlich verwandten Modul ein.
(4) Wahlpflicht- und Wahlmodule können gewechselt werden, soweit nicht eine Frist gemäß § 3
Absatz 5 festgelegt wurde.
"zweimal wiederholt" impliziert
1. einen ersten Versuch
2. die erste Wiederholung
3. die zweite Wiederholung
bei so wichtigen Dingen könnte man freilich ruhig irgendwo "Sie haben 3 Versuche" hinschreiben
—-
pro Semester gibt es zwei Termine, für 3 Versuche muss man mindestens einmal lange warten
Oh :D. Dankeschön für diese Aufklärung! Finde ich echt einen Tick zu verwirrend formuliert, aber scheinbar hat es außer mir jeder verstanden ^^.
Danke nochmal! Da bin ich erleichtert.