Kann sich einer von den Diplomern noch daran erinnern, ob ein Übungschein wahlweise aus Elektronik I oder II für die Zulassung zur Ergänzungsfachprüfung in Elektronik zwingend erforderlich ist oder gilt diese Regelung nur für die richtigen Physiker mit Wahlfach Elektronik?
Kann sich einer von den Diplomern noch daran erinnern, ob ein Übungschein wahlweise aus Elektronik I oder II für die Zulassung zur Ergänzungsfachprüfung in Elektronik zwingend erforderlich ist oder gilt diese Regelung nur für die richtigen Physiker mit Wahlfach Elektronik?
Ich verstehe das richtig, dein Ergänzungsfach ist "Elektronik" und es geht _nicht_ um T1/T2?
Richtig. Es geht um die Physik-Ergänzungsfachprüfung für Diplomer in Elektronik I&II bei Matsuyama.
Ich habe letztes Jahr meine Nebenfachprüfung Elektronik 1+2 bei Matsuyama gemacht. Ohne Übungsschein. Im Zweifel fragst Du ihn einfach mal per eMail oder am besten persönlich. Es wird eine kurze Vorbesprechung geben, in der er Dir Hinweise gibt, wie die Prüfung ablaufen wird, worauf er Wert legt, und wie Du Dich am besten vorbereitest. Ein sehr fairer Prüfer.
Ich musste auch keinen Schein vorweisen, habe ebenfalls bei Matsuyama gemacht.
Man hat ja auch bereits durch die beiden Vorlesungen mehr als genug SWS zusammen. Trotzdem würde es natürlich nicht schaden, am Übungsbetrieb teilzunehmen, wenn sich das zeitlich einrichten lässt.