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Auf Rechnung arbeiten

Auf Rechnung arbeiten 2011-06-28 13:55
garou
Moin.

Mein neuer Arbeitgeber hat mich vorhin gefragt, ob ich auf auf Rechnung arbeiten könnte. Also habe ich vom Code aufgeschaut und mußte feststellen, daß "auf Rechnung" weder docstring noch API-Dokumentation hat. Aber ich bin mal zuversichtlich, daß ihr dieses Problem auch mal hattet…
Also, was muß ich tun und beachten, wenn ich auf Rechnung arbeite? AFAIK muß ich weiterhin selbst die Krankenkasse bezahlen? Muß ich ein Gewerbe anmelden? Weitere Abgaben leisten? Und was gibt's sonst noch zu beachten?

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-28 19:34
Wulf
eventuell bist du haftbar für fehler die du machst.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 08:01
Anonymer User
Falls du Masterstudent bist, könnte ein Status als Freiberufler in Frage kommen, also kein Gewerbe anmelden. Dann müsstest du nur noch monatlich deine Umsatzsteuererklärung machen, falls du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Dann musst du beachten, dass man dir bei einem Kunden eine Scheinselbstständigkeit unterstellen wird. Deutschen Rentenversicherung Bund prüft sowas und die da gibt es eine Faustregel. Falls mehr als 4/5 des Umsatzes von einem Kunden kommen, dann ist das arbeitnehmerähnlich.

Das ist nur kurz angerissen. Lass dich nicht abschrecken, aber informiere dich gut. Ein erster Start war für mich hier: http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html

Viel Erfolg! :)

Gruß
Marcell

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 11:43
Salva
Studierende auf Rechnung arbeiten zu lassen ist für viele Arbeitgeber die Methode der Wahl - es senkt die Lohnkosten und das Risiko (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub des Arbeitnehmers fallen weg,, …).

Mit der Umstellung würdest du zum Auftragnehmer und dein jetziger Arbeitgeber zum Auftraggeber. Nachdem du einen Teil oder die volle vereinbarte Leistung erbracht hast schreibst du Rechnungen und der Auftraggeber zahlt dann hoffentlich zeitnah.
Um Rente und Steuern kümmerst du dich mit deiner Steuererklärung. Wenn du nur nebenberuflich freiberuflich arbeitest bleibt die studentische Krankenversicherung wie gehabt.

Beim Finanzamt musst du deine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit anmelden. Letztere bedeutet mehr buchhalterichen Aufwand und es fallen unter Umständen Gewerbesteuern an.

Der Vorteil am Arbeiten auf Rechnung ist, dass dein Auftraggeber dir als Freiberufler nicht vorschreiben kann, wann, wo und wie du die vereinbarte Leistung erbringst, denn dann wäre man ja nah an einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und das mag das Finanzamt nicht ;)

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 19:03
T4Y
Dann müsstest du nur noch monatlich deine Umsatzsteuererklärung machen, falls du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

Die sollte man aber in den meisten Fällen in Anspruch nehmen als einzelner Unternehmer. Aber ich denke eh nicht dass hier ein Gewerbe vorliegt.
Ob du Freiberufler bist oder Unternehmer (also mit angemeldetem Gewerbe) ist üblicherweise keine Option sondern eine Frage deiner Tätigkeit. Als Programmierer verbringst du hauptsächlich "geistige/kreative Tätigkeiten" und bist damit Freiberufler (ein Gewerbe ist typischerweise mehr für "kaufmännische" Tätigkeiten gedacht). Im Normalfall fällt also nur 1x/Jahr eine Einkommenssteuererklärung an, die mit der dementsprechenden EÜR auch simpel zu tätigen ist. Was zuvor erwähnt wurde: Du brauchst mehr als einen Auftraggeber wenn du dich verselbstständigst.

Wenn du es ernsthaft in Betracht ziehst, drück dich nicht um ne Stunde beim Steuerberater.
Das spart einem viel Zeit sich durch diesen Kram selbst durchzulesen.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 19:44
TieKei
Achte einfach darauf, dass du nicht in den Verdacht der Scheinselbständigkeit¹ gerätst.

[1]: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndigkeit

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 21:46
rayna.butler
Paar kurze Kommentare/Berichtigungen, Klarstellungen ;-)

1) Verwechselt nicht Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit! Auch mit Gewerbeschein ist/kann man freiberuflich tätig sein

2) Programmieren gilt NICHT als geistige/kreative Tätigkeit, um sich da vor dem "Gewerbe" drücken zu können, muss man "Systemnah" programmieren, bspw. nach Auffasung der Finanzämter also auf OS-Ebene

3) Einmal im Jahr USt.-Steuer als Freiberufler ist Quatsch, das hat NUR mit den erwirtschafteten Umsatz zu tun, ob man Jährlich, Quartalsweise, oder Monatlich seine USt.-Voranmeldung abgeben und löhnen muss.

4) Gewerbeschein ist nichts "schlimmes", der Freibetrag bis man Gewerbesteuer zahlen muss, und da zählt nur der GEWINN, ist gar nicht so leicht zu erreichen.

5) Den Gewinn den man erreichen muss, um, und DAS ist dann lästig, zu bilanzieren, liegt nochmal ein bisschen höher, ansonsten gibt es für Gewerbler und Freiberufler KEINEN Unterschied was die Steuer angeht.

6) Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht unbeding nur an einen Auftraggeber gebunden zu sein, es gibt da noch einige andere Kriterien, wie bspw. Weisungsgebundenheit etc, ist also am "Anfang" auch nicht wirklich ein Problem.

Gruss

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-29 22:06
Anonymer User
Paar kurze Kommentare/Berichtigungen, Klarstellungen ;-)

1) Verwechselt nicht Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit! Auch mit Gewerbeschein ist/kann man freiberuflich tätig sein

2) Programmieren gilt NICHT als geistige/kreative Tätigkeit, um sich da vor dem "Gewerbe" drücken zu können, muss man "Systemnah" programmieren, bspw. nach Auffasung der Finanzämter also auf OS-Ebene

3) Einmal im Jahr USt.-Steuer als Freiberufler ist Quatsch, das hat NUR mit den erwirtschafteten Umsatz zu tun, ob man Jährlich, Quartalsweise, oder Monatlich seine USt.-Voranmeldung abgeben und löhnen muss.

4) Gewerbeschein ist nichts "schlimmes", der Freibetrag bis man Gewerbesteuer zahlen muss, und da zählt nur der GEWINN, ist gar nicht so leicht zu erreichen.

5) Den Gewinn den man erreichen muss, um, und DAS ist dann lästig, zu bilanzieren, liegt nochmal ein bisschen höher, ansonsten gibt es für Gewerbler und Freiberufler KEINEN Unterschied was die Steuer angeht.

6) Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht unbeding nur an einen Auftraggeber gebunden zu sein, es gibt da noch einige andere Kriterien, wie bspw. Weisungsgebundenheit etc, ist also am "Anfang" auch nicht wirklich ein Problem.

Gruss

Das ist alles so krass falsch.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 00:29
TriPhoenix
Was Freiberuf vs. Gewerbe angeht: so richtig festgeschrieben scheint es nirgends zu sein, aber einer der sogenannten "Katalogberufe", bei denen das abgehandelt ist, ist der Diplom-Informatiker. Letztendlich scheint es, dass die Grenze danach geht ob man eher nach "wissenschaftlichen" Kriterien arbeitet (Freiberuf) oder eher wie einer, der es als Ausbildungsberuf gelernt hat (Gewerbe); bescheuert, aber ist leider so. Die einfachste und sicherste Methode dafür ist es, zum Finanzamt zu gehen und dort mit einem Mitarbieter das zu klären. Die wissen es zwar auch nicht immer soo genau, aber dann kann man zumindest sagen, dass jener meinte es wäre Freiberuf oder eben nicht und man ist halbwegs raus aus der Entscheidung.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 01:27
Anonymer User
http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=638157

Zwar schon von 2005, fast die aber ganz gut zusammen.

Gruß
Marcell

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 08:11
T4Y
Das ist alles so krass falsch.
Falsch oder aus dem Kontext gerissen.
Nur dem 4. Punkt würde ich ohne ein "aber" zustimmen.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 09:47
rayna.butler
Nun gut, wenn Ihr meint es besser zu wissen als jemand der das schon so lange betreibt wie ihr alt seid, dann bitte.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 20:38
garou
Vielen Dank erstmal an alle; ich bin zwar jetzt erstmal für drei Monate einfach regulär als Praktikant angestellt, danach wird das aber erneut eine relevante Frage und all diese Informationen damit wichtig. Außerdem scheint das ja ein Thema zu sein, vor dem "im Fach" arbeitende Studenten des öfteren stehen, weshalb ich das demnächst mal hier zu einem HOWTO zusammenschreiben werde.

Bevor ich das macht, gilt es aber noch einiges zu klären.
1)
Das ist alles so krass falsch.
Falsch oder aus dem Kontext gerissen.
Nur dem 4. Punkt würde ich ohne ein "aber" zustimmen.
Aha, interessant, aber bitte, _konstruktive_ Kritik. Bitte fügt Information, anstatt nur (angeblich) falsche Information zu streichen.

2) Wo geht man denn hin, um einen Gewerbe anzumelden und was kostet das in etwa (sowohl einmalig als auch wiederkehrend)?

3) Wen muß man der Steuererklärungen wegen anhauen? Benutzt man auch dafür ELSTER? (Und wer ist eigentlich auf diesen genialen Namen gekommen?)

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 21:11
Anonymer User
2) Gewerbeamt, Kostenpunkt ca. 20 Euro.

3) Elster = ELektonische STeuerERklärung

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 21:13
Anonymer User
Nachtrag zu 3) Steuerberater oder man erstellt die Steuererklärung selbst mithilfe mit z.B. Taxman

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-06-30 23:57
garou
2) Gewerbeamt, Kostenpunkt ca. 20 Euro.
Besten Dank.
3) Elster = ELektonische STeuerERklärung
Äh, ja, nicht ganz, wonach ich gefragt habe("Wer", nicht "warum", weshalb es auch eine rhetorische Frage war). Ein Akronym wie "Elster" entsteht nicht durch Zufall, dafür braucht es Kreativität, einen Sinn für Humor und cojones, um es wirklich umzusetzen.

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-07-03 09:58
korelstar
Das ist alles so krass falsch.
Falsch oder aus dem Kontext gerissen.
Nur dem 4. Punkt würde ich ohne ein "aber" zustimmen.
Aha, interessant, aber bitte, _konstruktive_ Kritik. Bitte fügt Information, anstatt nur (angeblich) falsche Information zu streichen.
1) Verwechselt nicht Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit! Auch mit Gewerbeschein ist/kann man freiberuflich tätig sein
Das Steuerrecht unterscheidet wie folgt:
  • selbständige Arbeit
    • freiberuflich (eher künstlerische Berufe, siehe andere Kommentare)
    • Gewerbebetrieb
  • nicht-selbständige Arbeit (normaler Angestellter)
Nur umgangssprachlich nennt man das Gewerbe auch freiberuflich.

2) Programmieren gilt NICHT als geistige/kreative Tätigkeit, um sich da vor dem "Gewerbe" drücken zu können, muss man "Systemnah" programmieren, bspw. nach Auffasung der Finanzämter also auf OS-Ebene
Dass der Programmierer eher nicht zum Freiberufler zählt, ist auch meine Erfahrung. Dass die Systemebene dabei relevant ist, davon habe ich noch nie gehört. Wenn man das Programmieren allerdings als "Beratungsleistung" verkauft, dann soll es wohl kein Problem sein, Freiberufler zu sein.

3) Einmal im Jahr USt.-Steuer als Freiberufler ist Quatsch, das hat NUR mit den erwirtschafteten Umsatz zu tun, ob man Jährlich, Quartalsweise, oder Monatlich seine USt.-Voranmeldung abgeben und löhnen muss.
Siehe in diesem Zusammenhang auch § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)

4) Gewerbeschein ist nichts "schlimmes", der Freibetrag bis man Gewerbesteuer zahlen muss, und da zählt nur der GEWINN, ist gar nicht so leicht zu erreichen.
Das sehe ich auch so.

5) Den Gewinn den man erreichen muss, um, und DAS ist dann lästig, zu bilanzieren, liegt nochmal ein bisschen höher, ansonsten gibt es für Gewerbler und Freiberufler KEINEN Unterschied was die Steuer angeht.
Richtig. Im Normalfall reicht es, die Anlage EÜR auszufüllen, mit der man eine ganz simple Einnahmeüberschussrechnung durchführt, um den Gewinn zu berechnen. Der Gewinn wird dann in Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) eingetragen.



3) Wen muß man der Steuererklärungen wegen anhauen? Benutzt man auch dafür ELSTER? (Und wer ist eigentlich auf diesen genialen Namen gekommen?)
Das kann man in der Regel alles ohne Probleme selber schaffen. Wie oben erwähnt:
  • Falls du Umsatzsteuer abführt (siehe Kleinunternehmerregelung) machst du einmal jährlich die Umsatzsteuererklärung und, je nach Umsatz der letzten Jahre, monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung
  • Mit der Anlage EÜR berechnest du deinen Gewinn. Dort werden neben deinen Einkünften aus den Rechnungen, die du geschrieben hast, die Beträge von deinen Ausgaben für deine selbständige Arbeit berücksichtigt.
  • In der Anlage G wird der aus Anlage EÜR berechnete Gewinn eingetragen

RE: Auf Rechnung arbeiten 2011-07-13 22:25
Anonymer User
Hi, ich stehe gerade selbst vor der Problematik der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer. Von Erfahrungen kann ich also nicht berichten.
Ich habe die Woche über allerdings das halbe Internet nach Informationen durchforstet um immer wieder gegensätzlichen Unsinn und Halbwissen zu lesen, bis ich mich schließlich im SGB wiederfand.

Da ich von einem Freund auf dieses Thema hier im Forum aufmerksam gemacht wurde und als Informatiker der UHH hier eigentlich viel zu selten bin, mich sonst ausserdem *hust hust* viel zu wenig für unsere studentischen Belange einsetze, will ich mal meine Rechercheergebnisse zum Besten geben und auch ein paar Interessante Links geben (sofern diese nicht rausgefiltert werden). Die Infos zur Problematik ob Gewerbetreibend - nicht Gewerbetreibend fand ich hier übrigens recht interessant, dazu hatte ich sonst bislang nichts gelesen, auch wenn ich die Freibetragsgrenze von 24.500 € wohl ebenso deutlich unterschreiten werde. ^^

Also, im Wesentlichen sollte man erstmal drei Dinge checken:


1. Krankenkasse:
Um bei selbstständiger Tätigkeit noch im Studententarif zu bleiben, gilt nicht unbedingt die 20h Grenze, bei der Barmer z.B. gilt eine 18h/woche Grenze und ich vermute bei anderen gesetzlichen Krankenkassen wird das ähnlich sein.
Während man in der PKV auch noch günstige Tarife als Selbstständiger ohne Studentenstatus kommt, kann das in der GKV schonmal 200€ mehr im Monat kosten als im Studententarif, also unbedingt beachten!
Sollte man in die PKV wechseln wollen sollte man auch die Problematik beachten später ggf. wieder in die GKV zurückzukommen, was üblicherweise nur über den Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis geht, und das nur bis zum 55. Lebensjahr. Die Leistungen und Beiträge der PKV im Alter sind nicht gerade rühmenswert.


2. Sozialversicherung:
Wie ansich bekannt, muss man alle Kosten komplett selber tragen und sich ggf. so man es für sinnvoll erachtet / es überhaupt möglich ist selbst versichern.
In einem Arbeitnehmerverhältnis hingegen ist man in der gesetzlich pflichtversichert und der Arbeitgeber trägt die vollen Kosten zur Unfallversicherung, sowie die halben zur GKV (inkl. Pflegeversicherung) und zur Arbeitslosenversicherung, sowie wohl auch U1 (Muttergeld), U2 (Krankengeld). Damit ergeben sich automatisch Ansprüche die man als Sebstständiger so nicht unbedingt hat, andererseits kann es einen und wird mit Sicherheit den Arbeitgeber günstiger kommen.

ABER, dabei ist unbedingt die Regelung $2 SGB VI Punkt 9. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/2.html zu beachten!!
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige,
9.
Personen, die
a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft
Wobei man sonst als "Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger" gilt und die kompletten 20% Bruttolohn der GRV selbst tragen muß und sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden hat! Andernfalls kann die GRV bei Prüfung sämtliche Beiträge (bis zu 4 Jahre wie bei Scheinsälbstständigkeit? kA) nachforden!
Nach Befragen einiger Freunde und Recherchen im Internet beachtet dies offenbar so gut wie kein Student und die GRV scheint entsprechende Unternehmensprüfungen selten zu machen, es ist aber ein unnötiges und u.U. extrem teures Risiko da man sich bei erstmaliger Existenzgründung für bis zu 3 Jahre davon freistellen lassen kann ($6 SGB VI Abschnitt 1a Punkt 1 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/6.html). Auch für die zweite Existenzgründung gibt es im selbigen Paragraphen Ausnahmeregelungen.
Weiter gilt für "auf Dauer und im Wesentlichen" eine Faustregel von 5/6 wie u.A. auf
http://ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=0406&view=&si=4ced3d76c2959
zu lesen. Auch scheint es eine Ausnahme für Projektbezogene Tätigkeiten zu geben (-> nicht auf Dauer):
Bei einer im Voraus begrenzten und nur vorübergehenden Tätigkeit für einen Auftraggeber (projektbezogene Tätigkeit) wird grundsätzlich keine Dauerhaftigkeit dieser Tätigkeit für nur einen Auftraggeber vorliegen, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt.
( siehe III. Arbeitnehmerähnliche Selbstständige: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html )

Ich finde es ganzschön übel wie sehr wir Studenten über sowas bei Jobaufnahme im Unklaren gelassen werden, da sollte es auch mal ne getzliche Informationspflicht zu geben!
In dem Zusammenhang möchte ich auch auf Arbeitnehmerähnliche Personen nach § 12a TVG http://ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=0406&view=&si=4ced3d76c2959 aufmerksam machen, welches möglicherweise (selbst noch nicht gelesen) trotz Selbstständigkeit auch gewisse Rechte wie Anspruch auf bezahlten Urlaub gibt!

Wo wir schon bei Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen und Arbeitnehmerähnlichen Personen sind, auch noch kurz zum Begriff der Scheinselbstständigkeit.
Dieser ergibt sich aus § 7 SGB IV Beschäftigung:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/7.html
Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Da 1999 hier genauere Abgrezungen anhand einer 5-Punkteliste eingeführt, diese aber 2003 wieder ersatzlos gestrichen wurde und nur die Regelungen zu Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen und Arbeitnehmerähnlichen Personen beibehalten wurden ( siehe http://www.freie-berufe.de/Scheinselbststaendigkeit-und-R.114.0.html ), ist bei uns Informatikern der Arbeitgeber meißt fein raus. Sollte aber doch nach Weisungen gearbeitet werden oder es eine klare Eingliederung ins Unternehmen entsprächend einem Arbeitnehmerverhältnis geben, so gilt offenbar:
II. Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit -> Beginn der Sozialversicherungspflicht: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Grundsätzlich tritt bei Feststellung der Scheinselbstständigkeit die Sozialversicherungspflicht mit Aufnahme der Tätigkeit ein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausstehenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung rückwirkend bis zu vier Jahre zu bezahlen.
Scheinselbstständigkeit nachzuweisen ist bei der schwammigen Regelung allerdings schwierig. Offenbar liegt da seit 2003 die Nachweispflicht wieder bei der Deutsch Rentenkasse. Sollte man dies jedoch unbedingt klären wollen gilt, insbesondere für den Auftraggeber, dass man bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusfeststellung machen kann: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/existenzgruender/02_Statusfeststellungnode.html
Bevor man das macht, sollte man sich, sofern man bereits länger als Selbstständiger tätig ist, keine Rentenbeiträge gezahlt hat und zu befürchten ist als Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger eingestuft zu werden, zunächst unabhängigen Rat holen, sonst könnten unangenehme Nachforderungen zuflattern, sollte aber klar sein. ;-)


3. wie im vorigen post schon beschrieben,
§ 19 UStG Kleinunternehmerregelung beachten:
http://www.steuertipps.de/Gesetze/UStG/19-Besteuerung-der-Kleinunternehmer
D.h. bei mehr als 17500€ Umsatz (zzgl. Steuer) im Vorjahr bzw. Erstjahr muß mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden, sonst für gewöhnlich ohne es sei denn man verpflichtet sich für 5 Jahre dazu.


Ansonsten gilt natürlich Arbeitsvertrag gut durchlesen, Gewerbeschein besorgen, das Schreiben von Rechnungen klären ( § 14 UStG siehe http://www.steuertipps.de/Gesetze/UStG/14-Ausstellung-von-Rechnungen ), und ggf. das Erstellen der Steuerklärung.
Das Finanzamt hilft einem (angeblich) auch gerne weiter, bislang habe ich mich jedoch auch Internetrecherche beschränkt.

Sollte ich irgendwo im Irrtum sein, freu ich mich um Berichtigung, ansonsten könnt ihr's gerne ins Wiki übernehmen. :-)
falls mir noch was einfällt meld ich mich

LG